Betrunkener Autofahrer erfasst E-Biker
Am 24.08.2026 verhandelte das Landesgericht Feldkirch einen Fall, bei dem ein 34-jähriger Bulgare im März 2026 in Dornbirn-Haselstauden betrunken mit seinem Pkw einen E-Biker erfasste. Der Mann hatte 2,22 Promille Alkohol im Blut und verlor gegen 22.30 Uhr auf der Dr.-Anton-Schneider-Straße die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er prallte mit voller Wucht gegen einen 35-jährigen Radfahrer, der auf dem Radweg fuhr. Das Opfer erlitt zahlreiche Brüche und schwere Prellungen, unter anderem an Schulterblatt, Brustbein, Schlüsselbein, Rippen und Fußknöchel. Der Radfahrer musste acht Wochen im Krankenhaus und in Rehabilitation verbringen und ist bis heute nicht vollständig genesen. Seine Frau, die unmittelbar vor ihm radelte, wurde mitgerissen und erlitt Prellungen und Schürfwunden. Nach der Kollision gab der Fahrer erneut Gas und rammte eine Mauer, sein Auto wurde zum Totalschaden. Die Straße musste für eineinhalb Stunden gesperrt werden. Der Angeklagte gestand die Tat und entschuldigte sich. Das Gericht verurteilte ihn zu fünf Monaten bedingter Haft und 960 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Am 24.08.2026 verhandelte das Landesgericht Feldkirch einen Fall, bei dem ein 34-jähriger Bulgare im März 2026 in Dornbirn-Haselstauden betrunken mit seinem Pkw einen E-Biker erfasste. Der Mann hatte 2,22 Promille Alkohol im Blut und verlor gegen 22.30 Uhr auf der Dr.-Anton-Schneider-Straße die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er prallte mit voller Wucht gegen einen 35-jährigen Radfahrer, der auf dem Radweg fuhr. Das Opfer erlitt zahlreiche Brüche und schwere Prellungen, unter anderem an Schulterblatt, Brustbein, Schlüsselbein, Rippen und Fußknöchel. Der Radfahrer musste acht Wochen im Krankenhaus und in Rehabilitation verbringen und ist bis heute nicht vollständig genesen. Seine Frau, die unmittelbar vor ihm radelte, wurde mitgerissen und erlitt Prellungen und Schürfwunden. Nach der Kollision gab der Fahrer erneut Gas und rammte eine Mauer, sein Auto wurde zum Totalschaden. Die Straße musste für eineinhalb Stunden gesperrt werden. Der Angeklagte gestand die Tat und entschuldigte sich. Das Gericht verurteilte ihn zu fünf Monaten bedingter Haft und 960 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
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