Am 26.06.2026 wurde ein 23-jähriger Russe am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Diebstahls, Sachbeschädigung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel zu 21 Monaten Haft verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Mann hatte Mitte April aus der Kassa eines Lebensmittelgeschäftes 5000 Euro gestohlen. In einem weiteren Fall agierte er als Tippgeber für einen Komplizen, der im Bregenzerwald einen Tresor mit 2700 Euro Bargeld stahl; der Tresor wurde später in der Dornbirner Ache aufgefunden. Besonders dreist ging er in einer Dornbirner Wohnung vor: Er schlich durch eine unversperrte Eingangstür und entwendete 6700 Euro aus einer Wohnzimmerschublade. Dabei wurde er vom Sohn der Wohnungsbesitzerin entdeckt, täuschte ihn jedoch mit der Geschichte, er suche die Zimmer von Tänzerinnen einer Table-Dance-Bar. Der Sohn glaubte ihm zunächst. Erst später bemerkte die Mutter den Diebstahl. Die Polizei konnte den Angeklagten über ein Foto aus der Table-Dance-Bar identifizieren, wo er zuvor anschreiben lassen wollte. Zwei frühere Bewährungsstrafen von insgesamt sieben Monaten wurden widerrufen. Zudem erklärte die Richterin einen Betrag von 14.000 Euro für verfallen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Am 26.06.2026 wurde ein 23-jähriger Russe am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Diebstahls, Sachbeschädigung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel zu 21 Monaten Haft verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Mann hatte Mitte April aus der Kassa eines Lebensmittelgeschäftes 5000 Euro gestohlen. In einem weiteren Fall agierte er als Tippgeber für einen Komplizen, der im Bregenzerwald einen Tresor mit 2700 Euro Bargeld stahl; der Tresor wurde später in der Dornbirner Ache aufgefunden. Besonders dreist ging er in einer Dornbirner Wohnung vor: Er schlich durch eine unversperrte Eingangstür und entwendete 6700 Euro aus einer Wohnzimmerschublade. Dabei wurde er vom Sohn der Wohnungsbesitzerin entdeckt, täuschte ihn jedoch mit der Geschichte, er suche die Zimmer von Tänzerinnen einer Table-Dance-Bar. Der Sohn glaubte ihm zunächst. Erst später bemerkte die Mutter den Diebstahl. Die Polizei konnte den Angeklagten über ein Foto aus der Table-Dance-Bar identifizieren, wo er zuvor anschreiben lassen wollte. Zwei frühere Bewährungsstrafen von insgesamt sieben Monaten wurden widerrufen. Zudem erklärte die Richterin einen Betrag von 14.000 Euro für verfallen. Das Urteil ist rechtskräftig.