Am 12.02.2026 wurde vor dem Landesgericht Feldkirch ein Fall von fahrlässiger Körperverletzung verhandelt, der sich im Juli 2025 in Bregenz ereignete. Eine 28-jährige Frau erlitt bei Arbeiten an einem Gewächshaus auf dem Hof eines Landwirts eine Querschnittslähmung. Der Landwirt, der sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig bekannte, hatte die Frau bei der Anbringung einer Folie an dem Gewächshaus unterstützt, wobei ein Seil über eine ungesicherte Leiter geführt wurde, die kippte und den Sturz der Frau verursachte. Da das Opfer keine Ansprüche geltend machte und der Landwirt Verantwortung übernahm, wurde der Fall außergerichtlich mit einem Bußgeld von 700 Euro beigelegt.
Am 12.02.2026 wurde vor dem Landesgericht Feldkirch ein Fall von fahrlässiger Körperverletzung verhandelt, der sich im Juli 2025 in Bregenz ereignete. Eine 28-jährige Frau erlitt bei Arbeiten an einem Gewächshaus auf dem Hof eines Landwirts eine Querschnittslähmung. Der Landwirt, der sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig bekannte, hatte die Frau bei der Anbringung einer Folie an dem Gewächshaus unterstützt, wobei ein Seil über eine ungesicherte Leiter geführt wurde, die kippte und den Sturz der Frau verursachte. Da das Opfer keine Ansprüche geltend machte und der Landwirt Verantwortung übernahm, wurde der Fall außergerichtlich mit einem Bußgeld von 700 Euro beigelegt.