Am 22.06.2026 wurde ein 30-jähriger Franzose am Landesgericht Innsbruck wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte im Februar 2025 einem 25-jährigen Gast vor einem Nachtclub nahe dem Hauptbahnhof ein Klappmesser in den Rücken gerammt. Das Opfer bemerkte die Verletzung zunächst nicht und überlebte nur durch Glück. Die Tat wurde durch Überwachungsvideos aufgeklärt, die den blitzschnellen Stich zeigen. Der Angeklagte gab die Tat zu, betonte aber, keine Tötungsabsicht gehabt zu haben. Die Geschworenen sahen keinen Mordversuch. Der Verurteilte muss zudem rund 35.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und wird in einer Anstalt untergebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 22.06.2026 wurde ein 30-jähriger Franzose am Landesgericht Innsbruck wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte im Februar 2025 einem 25-jährigen Gast vor einem Nachtclub nahe dem Hauptbahnhof ein Klappmesser in den Rücken gerammt. Das Opfer bemerkte die Verletzung zunächst nicht und überlebte nur durch Glück. Die Tat wurde durch Überwachungsvideos aufgeklärt, die den blitzschnellen Stich zeigen. Der Angeklagte gab die Tat zu, betonte aber, keine Tötungsabsicht gehabt zu haben. Die Geschworenen sahen keinen Mordversuch. Der Verurteilte muss zudem rund 35.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und wird in einer Anstalt untergebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.