Am 01.04.2026 führte ein Polizist in Graz-Straßgang eine Verkehrskontrolle bei einer Autolenkerin durch, die mit 30 km/h zu schnell unterwegs war. Er stellte ein bargeldloses Mandat über 20 Euro aus. Später googelte er ihren Namen, fand ihre Handynummer und nahm Kontakt auf. Auf ihre Bitte hin ließ er den Strafzettel verschwinden, bevor er weitergeleitet wurde. Aus schlechtem Gewissen wollte er den Zettel zurücklegen, wurde jedoch entdeckt und suspendiert. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Amtsmissbrauchs.
Am 01.04.2026 führte ein Polizist in Graz-Straßgang eine Verkehrskontrolle bei einer Autolenkerin durch, die mit 30 km/h zu schnell unterwegs war. Er stellte ein bargeldloses Mandat über 20 Euro aus. Später googelte er ihren Namen, fand ihre Handynummer und nahm Kontakt auf. Auf ihre Bitte hin ließ er den Strafzettel verschwinden, bevor er weitergeleitet wurde. Aus schlechtem Gewissen wollte er den Zettel zurücklegen, wurde jedoch entdeckt und suspendiert. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Amtsmissbrauchs.