In Wien-Landstraße wurde eine dreifache Mutter auf einem Zebrastreifen in der Neulinggasse von einem E-Bike-Fahrer schwer verletzt. Der Vorfall ereignete sich, als die Frau mit ihrem Scooter den Zebrastreifen überqueren wollte, nachdem die Ampel auf Grün geschaltet hatte. Ein E-Bike-Fahrer fuhr mit etwa 40 km/h bei Rotlicht in die Kreuzung und rammte die Frau. Das Opfer erlitt schwerste Kopfverletzungen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Der E-Bike-Fahrer, ein Inder, hielt sich illegal in Österreich auf. Obwohl Fluchtgefahr bestand, wurde er nicht in Untersuchungshaft genommen, sondern nach Portugal abgeschoben, nachdem er dort einen Aufenthaltstitel vorweisen konnte. Es wurde weder die Aufenthaltsberechtigung überprüft noch ein Wohnsitz erhoben oder geprüft, ob der Mann eine Versicherung, Einkommen oder Vermögen in seinem Herkunftsland besitzt. Die verletzte Frau hat nun keine Möglichkeit, sich an dem Fahrer zu regressieren. Der Anwalt des Opfers klagt die Republik Österreich auf 31.200 Euro, da er ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten von Organen der Republik sieht. Es wurde nicht einmal ein Personalblatt des Täters aufgenommen, was die Verfolgung seiner Ansprüche unmöglich macht.
In Wien-Landstraße wurde eine dreifache Mutter auf einem Zebrastreifen in der Neulinggasse von einem E-Bike-Fahrer schwer verletzt. Der Vorfall ereignete sich, als die Frau mit ihrem Scooter den Zebrastreifen überqueren wollte, nachdem die Ampel auf Grün geschaltet hatte. Ein E-Bike-Fahrer fuhr mit etwa 40 km/h bei Rotlicht in die Kreuzung und rammte die Frau. Das Opfer erlitt schwerste Kopfverletzungen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Der E-Bike-Fahrer, ein Inder, hielt sich illegal in Österreich auf. Obwohl Fluchtgefahr bestand, wurde er nicht in Untersuchungshaft genommen, sondern nach Portugal abgeschoben, nachdem er dort einen Aufenthaltstitel vorweisen konnte. Es wurde weder die Aufenthaltsberechtigung überprüft noch ein Wohnsitz erhoben oder geprüft, ob der Mann eine Versicherung, Einkommen oder Vermögen in seinem Herkunftsland besitzt. Die verletzte Frau hat nun keine Möglichkeit, sich an dem Fahrer zu regressieren. Der Anwalt des Opfers klagt die Republik Österreich auf 31.200 Euro, da er ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten von Organen der Republik sieht. Es wurde nicht einmal ein Personalblatt des Täters aufgenommen, was die Verfolgung seiner Ansprüche unmöglich macht.