Verfahren eingestellt
Am 20.03.2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren gegen mehrere Burschen aus Wien-Favoriten eingestellt hat, die im Jahr 2025 im Fall Anna freigesprochen wurden. Die Burschen standen erneut unter Verdacht, im Jahr 2023 ein unmündiges, zwölfjähriges Mädchen namens Lily missbraucht zu haben. Einer der Burschen, der sich derzeit wegen eines anderen Delikts in Haft befindet und auf einen Raubprozess wartet, soll Lily verstörende Chatnachrichten geschrieben haben, darunter Drohungen wie: „Willst unbedingt in einer Mülltonne tot aufgefunden werden, in kleinen Stücken?“ Gegen den 17-Jährigen wurde wegen des Verdachts auf fortgesetzte Gewaltausübung und gefährliche Drohung ermittelt. Gegen andere Burschen wurde auch wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Körperverletzung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Wien sieht jedoch keine ausreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit, um die Beschuldigten strafrechtlich zu belangen. Die Einstellung erfolgte aus Beweisgründen, da ein strafrechtlich relevantes Verhalten den einzelnen Beschuldigten anhand der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nicht nachzuweisen war.
Am 20.03.2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren gegen mehrere Burschen aus Wien-Favoriten eingestellt hat, die im Jahr 2025 im Fall Anna freigesprochen wurden. Die Burschen standen erneut unter Verdacht, im Jahr 2023 ein unmündiges, zwölfjähriges Mädchen namens Lily missbraucht zu haben. Einer der Burschen, der sich derzeit wegen eines anderen Delikts in Haft befindet und auf einen Raubprozess wartet, soll Lily verstörende Chatnachrichten geschrieben haben, darunter Drohungen wie: „Willst unbedingt in einer Mülltonne tot aufgefunden werden, in kleinen Stücken?“ Gegen den 17-Jährigen wurde wegen des Verdachts auf fortgesetzte Gewaltausübung und gefährliche Drohung ermittelt. Gegen andere Burschen wurde auch wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Körperverletzung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Wien sieht jedoch keine ausreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit, um die Beschuldigten strafrechtlich zu belangen. Die Einstellung erfolgte aus Beweisgründen, da ein strafrechtlich relevantes Verhalten den einzelnen Beschuldigten anhand der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nicht nachzuweisen war.
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