Am 16.03.2026 soll ein 22-jähriger Mann im Bezirk Vöcklabruck sein drei Monate altes Stiefkind durch heftiges Schütteln und stumpfe Gewalteinwirkung auf den Kopf schwer verletzt haben. Das Baby erlitt ein Schütteltrauma mit Hirn- und Netzhautblutungen sowie einen Schädeldachbruch und trägt schwere Dauerfolgen davon. Der Angeklagte wies alle Vorwürfe von sich. Das Landesgericht Wels verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung, davon acht Monate unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 16.03.2026 soll ein 22-jähriger Mann im Bezirk Vöcklabruck sein drei Monate altes Stiefkind durch heftiges Schütteln und stumpfe Gewalteinwirkung auf den Kopf schwer verletzt haben. Das Baby erlitt ein Schütteltrauma mit Hirn- und Netzhautblutungen sowie einen Schädeldachbruch und trägt schwere Dauerfolgen davon. Der Angeklagte wies alle Vorwürfe von sich. Das Landesgericht Wels verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung, davon acht Monate unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.