Doppelmörder zu weiterer Haft verurteilt
Am 07.04.2026 fasste ein 19-jähriger Doppelmörder in Steyr eine weitere Haftstrafe aus, weil er Ende 2025 zwei Zellengenossen in der Justizanstalt Garsten teils schwer verletzt hatte. Der Angeklagte, der mit 16 Jahren als "Obdachlosenmörder von Wien" bekannt geworden war, hatte damals zwei Obdachlose in Wien mit einem Stilettomesser erstochen und ein drittes Opfer knapp überlebt. In Garsten attackierte er am 26.11.2025 einen 25-jährigen Zellengenossen, nachdem dieser intime Geheimnisse über den Tod seiner Schwester und Taten seiner Stiefmutter ausgeplaudert hatte, was zu einem offenen und verschobenen Nasenbeinbruch führte. Wenig später griff er auch einen 38-jährigen Zellengenossen an, der ihn wochenlang wegen Tabletten-Tauschens drangsaliert hatte, wobei das Opfer Prellungen und blaue Flecken erlitt und um sein Leben bangte. Alle drei Zeugen, darunter die beiden Opfer, sprachen sich überraschend für den Angeklagten aus, da er sich entschuldigt hatte und die Sache mit geringen Schmerzengeldern geregelt war. Die Richterin verurteilte ihn zu 18 Monaten Haft, die er im Anschluss an seine 13-jährige Strafe absitzen muss, wobei sich die Haftdauer noch verlängern könnte, da er in der Zwischenzeit einem weiteren Mithäftling ein blaues Auge verpasst hat.
Am 07.04.2026 fasste ein 19-jähriger Doppelmörder in Steyr eine weitere Haftstrafe aus, weil er Ende 2025 zwei Zellengenossen in der Justizanstalt Garsten teils schwer verletzt hatte. Der Angeklagte, der mit 16 Jahren als "Obdachlosenmörder von Wien" bekannt geworden war, hatte damals zwei Obdachlose in Wien mit einem Stilettomesser erstochen und ein drittes Opfer knapp überlebt. In Garsten attackierte er am 26.11.2025 einen 25-jährigen Zellengenossen, nachdem dieser intime Geheimnisse über den Tod seiner Schwester und Taten seiner Stiefmutter ausgeplaudert hatte, was zu einem offenen und verschobenen Nasenbeinbruch führte. Wenig später griff er auch einen 38-jährigen Zellengenossen an, der ihn wochenlang wegen Tabletten-Tauschens drangsaliert hatte, wobei das Opfer Prellungen und blaue Flecken erlitt und um sein Leben bangte. Alle drei Zeugen, darunter die beiden Opfer, sprachen sich überraschend für den Angeklagten aus, da er sich entschuldigt hatte und die Sache mit geringen Schmerzengeldern geregelt war. Die Richterin verurteilte ihn zu 18 Monaten Haft, die er im Anschluss an seine 13-jährige Strafe absitzen muss, wobei sich die Haftdauer noch verlängern könnte, da er in der Zwischenzeit einem weiteren Mithäftling ein blaues Auge verpasst hat.
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