Am 07.03.2025 gegen 23:00 Uhr soll ein 58-jähriger steirischer Weinbauer eine 71-jährige Witwe in deren Villa in Niederösterreich getötet haben. Der Angeklagte behauptet, die Frau habe sterben wollen und er habe ihr ein tödliches Medikament als Sterbehilfe verabreicht, das er zuvor aus der Apotheke geholt hatte. Die Staatsanwältin wirft ihm jedoch vor, der Witwe das Medikament als Magenschutzmittel untergejubelt zu haben, obwohl sie am Tatag keinen Sterbewillen gehabt habe. Die Frau hatte sich nach einem Schlaganfall und dem Tod ihres Hundes zwar eine Sterbeverfügung erwirkt, fühlte sich aber gesundheitlich besser, hatte Termine bis April vereinbart und interessierte sich für einen Platz im Pflegeheim. Zudem hatte sie sich mit ihrer Tochter versöhnt, die sie zugunsten des Winzers einst enterbt hatte, was den Angeklagten nervös gemacht haben soll. Der hochverschuldete und wegen Wein-Panscherei vorbestrafte Winzer hatte bereits 2022 die Liegenschaften der Frau geschenkt bekommen und war als Erbe eingesetzt worden, wobei die Witwe lebenslanges Wohnrecht behielt. Nur zwei Tage nach ihrem Tod beauftragte er einen Makler, sich die Liegenschaft anzuschauen. Ein Pfleger der älteren Dame, der misstrauisch wurde, lieferte belastendes Material gegen den Winzer. Seit Donnerstag muss sich der Angeklagte vor dem Landesgericht St. Pölten wegen Mordes verantworten, wobei die Verteidiger betonen, ihr Mandant habe kein Motiv gehabt. Die Verhandlung wurde auf Freitag vertagt. #Mord
Am 07.03.2025 gegen 23:00 Uhr soll ein 58-jähriger steirischer Weinbauer eine 71-jährige Witwe in deren Villa in Niederösterreich getötet haben. Der Angeklagte behauptet, die Frau habe sterben wollen und er habe ihr ein tödliches Medikament als Sterbehilfe verabreicht, das er zuvor aus der Apotheke geholt hatte. Die Staatsanwältin wirft ihm jedoch vor, der Witwe das Medikament als Magenschutzmittel untergejubelt zu haben, obwohl sie am Tatag keinen Sterbewillen gehabt habe. Die Frau hatte sich nach einem Schlaganfall und dem Tod ihres Hundes zwar eine Sterbeverfügung erwirkt, fühlte sich aber gesundheitlich besser, hatte Termine bis April vereinbart und interessierte sich für einen Platz im Pflegeheim. Zudem hatte sie sich mit ihrer Tochter versöhnt, die sie zugunsten des Winzers einst enterbt hatte, was den Angeklagten nervös gemacht haben soll. Der hochverschuldete und wegen Wein-Panscherei vorbestrafte Winzer hatte bereits 2022 die Liegenschaften der Frau geschenkt bekommen und war als Erbe eingesetzt worden, wobei die Witwe lebenslanges Wohnrecht behielt. Nur zwei Tage nach ihrem Tod beauftragte er einen Makler, sich die Liegenschaft anzuschauen. Ein Pfleger der älteren Dame, der misstrauisch wurde, lieferte belastendes Material gegen den Winzer. Seit Donnerstag muss sich der Angeklagte vor dem Landesgericht St. Pölten wegen Mordes verantworten, wobei die Verteidiger betonen, ihr Mandant habe kein Motiv gehabt. Die Verhandlung wurde auf Freitag vertagt. #Mord