Am 09.04.2026 begann im Landesgericht St. Pölten der Mordprozess gegen einen 58-jährigen insolventen Weinbauer aus der Steiermark. Der Angeklagte muss sich vor Geschworenen wegen Mordes und schweren Betrugs verantworten und sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwältin wirft ihm vor, am 07.03.2025 seiner steinreichen Bekannten aus Niederösterreich ein tödliches Medikament untergeschoben zu haben, das bei Sterbehilfe verwendet wird. Er habe ihr vorgegaukelt, es sei ein Magenschutzmittel, woraufhin das Opfer das Medikament einnahm und verstarb. Der Angeklagte hatte Schulden in Millionenhöhe und war wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs vorbestraft, nachdem er seinen Wein gepanscht hatte. Er näherte sich reichen Frauen an, und das herzkranke Opfer setzte ihn schließlich als Alleinerben ein und schenkte ihm ihre Liegenschaften. Das Opfer hatte nach dem Tod ihres Hundes am 20.02.2025 aufgrund ihrer schweren Erkrankung eine Sterbeverfügung beantragt, und der Angeklagte war offiziell für die Unterstützung bei der Sterbehilfe eingetragen, wodurch er die tödliche Arznei abholen konnte. Ermittlungen ergaben, dass das Opfer am 07.03.2025 keinen Sterbewillen mehr hatte, da es Termine für März und April vereinbart, sich für einen Platz im Pflegeheim interessiert und sich mit seiner enterbten Tochter versöhnt hatte. Die Staatsanwältin ist überzeugt, dass der Angeklagte nervös wurde und befürchtete, das Opfer könnte seine Tochter wieder zur Erbin machen, woraufhin er sich entschloss, sie in ihrer Villa zu töten und es als Sterbehilfe zu tarnen. #Mord
Am 09.04.2026 begann im Landesgericht St. Pölten der Mordprozess gegen einen 58-jährigen insolventen Weinbauer aus der Steiermark. Der Angeklagte muss sich vor Geschworenen wegen Mordes und schweren Betrugs verantworten und sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwältin wirft ihm vor, am 07.03.2025 seiner steinreichen Bekannten aus Niederösterreich ein tödliches Medikament untergeschoben zu haben, das bei Sterbehilfe verwendet wird. Er habe ihr vorgegaukelt, es sei ein Magenschutzmittel, woraufhin das Opfer das Medikament einnahm und verstarb. Der Angeklagte hatte Schulden in Millionenhöhe und war wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs vorbestraft, nachdem er seinen Wein gepanscht hatte. Er näherte sich reichen Frauen an, und das herzkranke Opfer setzte ihn schließlich als Alleinerben ein und schenkte ihm ihre Liegenschaften. Das Opfer hatte nach dem Tod ihres Hundes am 20.02.2025 aufgrund ihrer schweren Erkrankung eine Sterbeverfügung beantragt, und der Angeklagte war offiziell für die Unterstützung bei der Sterbehilfe eingetragen, wodurch er die tödliche Arznei abholen konnte. Ermittlungen ergaben, dass das Opfer am 07.03.2025 keinen Sterbewillen mehr hatte, da es Termine für März und April vereinbart, sich für einen Platz im Pflegeheim interessiert und sich mit seiner enterbten Tochter versöhnt hatte. Die Staatsanwältin ist überzeugt, dass der Angeklagte nervös wurde und befürchtete, das Opfer könnte seine Tochter wieder zur Erbin machen, woraufhin er sich entschloss, sie in ihrer Villa zu töten und es als Sterbehilfe zu tarnen. #Mord