Am 15.12.2025 eskalierte ein lang schwelender Sorgerechtsstreit auf dem Parkplatz direkt vor einem Polizeiposten in St. Pölten. Die 43-jährige neue Freundin eines Mannes soll seine 49-jährige Ex-Frau während eines Streits um die Schultaschen der Kinder gegen eine Autotür gedrückt und ihr einen Schlag oder Tritt gegen das Schienbein verpasst haben. Die Ex-Frau war in Rage geraten, weil sie nicht wusste, wann und wo sie die Ranzen ihrer Kinder ausgehändigt bekommt, woraufhin sich die 43-Jährige schützend zwischen sie und ihren Ex-Mann stellte. Die Ex-Frau fuhr nach einem Gespräch mit einer Freundin ins Spital, da es ihr sehr weh tat, und hatte eine Woche Krankenstand, zwei Wochen Schmerzmittel und eine Psychotherapie aufgrund von Angstzuständen zur Folge. Bei der Einvernahme war das Opfer auf eigenen Wunsch im Beisein des Gewaltschutzzentrums. Ein Handyvideo der Angeklagten zeigte die Ex-Frau jedoch schreiend und tobend, ohne Anzeichen von Angst oder Panik. Die Verteidigung fragte, ob sich die Ex-Frau nicht selbst an der Autotür verletzt haben könnte, und die 43-Jährige wurde schließlich freigesprochen. #Körperverletzung
Am 15.12.2025 eskalierte ein lang schwelender Sorgerechtsstreit auf dem Parkplatz direkt vor einem Polizeiposten in St. Pölten. Die 43-jährige neue Freundin eines Mannes soll seine 49-jährige Ex-Frau während eines Streits um die Schultaschen der Kinder gegen eine Autotür gedrückt und ihr einen Schlag oder Tritt gegen das Schienbein verpasst haben. Die Ex-Frau war in Rage geraten, weil sie nicht wusste, wann und wo sie die Ranzen ihrer Kinder ausgehändigt bekommt, woraufhin sich die 43-Jährige schützend zwischen sie und ihren Ex-Mann stellte. Die Ex-Frau fuhr nach einem Gespräch mit einer Freundin ins Spital, da es ihr sehr weh tat, und hatte eine Woche Krankenstand, zwei Wochen Schmerzmittel und eine Psychotherapie aufgrund von Angstzuständen zur Folge. Bei der Einvernahme war das Opfer auf eigenen Wunsch im Beisein des Gewaltschutzzentrums. Ein Handyvideo der Angeklagten zeigte die Ex-Frau jedoch schreiend und tobend, ohne Anzeichen von Angst oder Panik. Die Verteidigung fragte, ob sich die Ex-Frau nicht selbst an der Autotür verletzt haben könnte, und die 43-Jährige wurde schließlich freigesprochen. #Körperverletzung