Josef Fritzl zu lebenslanger Haft verurteilt
Am 19.03.2009 wurde Josef Fritzl am Landesgericht St. Pölten einstimmig von acht Geschworenen in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen: Sklaverei, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwere Nötigung, Blutschande und Mord durch Unterlassung. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Fritzl nahm das Urteil an. Der Prozess endete früher als erwartet, nachdem Fritzl zunächst die schweren Vorwürfe zurückgewiesen und sich später doch schuldig bekannt hatte. Die Tochter, sein Hauptopfer, hatte zuvor elf Stunden ausgesagt. Fritzl wird in den nächsten Tagen in die Justizanstalt Wien-Mittersteig gebracht.
Am 19.03.2009 wurde Josef Fritzl am Landesgericht St. Pölten einstimmig von acht Geschworenen in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen: Sklaverei, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwere Nötigung, Blutschande und Mord durch Unterlassung. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Fritzl nahm das Urteil an. Der Prozess endete früher als erwartet, nachdem Fritzl zunächst die schweren Vorwürfe zurückgewiesen und sich später doch schuldig bekannt hatte. Die Tochter, sein Hauptopfer, hatte zuvor elf Stunden ausgesagt. Fritzl wird in den nächsten Tagen in die Justizanstalt Wien-Mittersteig gebracht.
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