Am 19.03.2009 begann der voraussichtlich letzte Verhandlungstag im Inzest-Prozess gegen Josef Fritzl am Landesgericht St. Pölten. Die Staatsanwältin forderte lebenslänglich, da Fritzl seinen nach der Geburt lebensbedrohlich erkrankten Sohn und Enkel Michael 1996 bewusst habe sterben lassen, was als Mord durch Unterlassung gewertet wird. Die Verteidigung bat um ein milderes Urteil und verwies auf das Geständnis. Fritzl äußerte Reue und sagte: „Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe.“ Die Geschworenen zogen sich zur Beratung zurück. Fritzl muss mit lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung rechnen. Die Gerichtspsychologin bescheinigte ihm eine hochgradige seelisch-geistige Abartigkeit. Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang eingekerkert, vergewaltigt und sieben Kinder gezeugt, von denen eines starb.
Am 19.03.2009 begann der voraussichtlich letzte Verhandlungstag im Inzest-Prozess gegen Josef Fritzl am Landesgericht St. Pölten. Die Staatsanwältin forderte lebenslänglich, da Fritzl seinen nach der Geburt lebensbedrohlich erkrankten Sohn und Enkel Michael 1996 bewusst habe sterben lassen, was als Mord durch Unterlassung gewertet wird. Die Verteidigung bat um ein milderes Urteil und verwies auf das Geständnis. Fritzl äußerte Reue und sagte: „Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe.“ Die Geschworenen zogen sich zur Beratung zurück. Fritzl muss mit lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung rechnen. Die Gerichtspsychologin bescheinigte ihm eine hochgradige seelisch-geistige Abartigkeit. Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang eingekerkert, vergewaltigt und sieben Kinder gezeugt, von denen eines starb.