Am 18.03.2009 legte Josef Fritzl am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht St. Pölten ein umfassendes Geständnis ab. Er bekannte sich schuldig der angeklagten Straftaten, darunter Mord, Sklaverei, Vergewaltigung, Freiheitsentzug, Nötigung und Blutschande. Fritzl gab an, dass ihn das Video der Aussage seiner Tochter zu dem Geständnis bewogen habe. Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigte ihm Schuldfähigkeit bei schwerster Persönlichkeitsstörung und bezeichnete ihn als „emotionalen Analphabeten“. Sie hält ihn weiterhin für gefährlich und empfahl eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Staatsanwaltschaft hat die Einweisung bereits beantragt. Das Urteil wird nach den Plädoyers erwartet.
Am 18.03.2009 legte Josef Fritzl am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht St. Pölten ein umfassendes Geständnis ab. Er bekannte sich schuldig der angeklagten Straftaten, darunter Mord, Sklaverei, Vergewaltigung, Freiheitsentzug, Nötigung und Blutschande. Fritzl gab an, dass ihn das Video der Aussage seiner Tochter zu dem Geständnis bewogen habe. Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigte ihm Schuldfähigkeit bei schwerster Persönlichkeitsstörung und bezeichnete ihn als „emotionalen Analphabeten“. Sie hält ihn weiterhin für gefährlich und empfahl eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Staatsanwaltschaft hat die Einweisung bereits beantragt. Das Urteil wird nach den Plädoyers erwartet.