59-Jähriger wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung verurteilt
Am 24.07.2026 wurde ein 59-jähriger Nordburgenländer am Landesgericht Eisenstadt zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Vorfall ereignete sich bei einem Kirtag in St. Georgen, wo der Angeklagte der Tochter eines hochrangigen Polizeibeamten auf den Hintern gegriffen haben soll. Der Angeklagte bestreitet die sexuelle Belästigung und gibt an, gestolpert zu sein. Später kam es auf einer Toilette zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Vater der Frau, bei der der Polizeibeamte verletzt wurde und im Krankenhaus behandelt werden musste. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen sexueller Belästigung und schwerer Körperverletzung. Zudem muss er 1500 Euro an die Finanzprokuratur, 1000 Euro Geldbuße und 400 Euro Entschädigung an die Frau zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am 24.07.2026 wurde ein 59-jähriger Nordburgenländer am Landesgericht Eisenstadt zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Vorfall ereignete sich bei einem Kirtag in St. Georgen, wo der Angeklagte der Tochter eines hochrangigen Polizeibeamten auf den Hintern gegriffen haben soll. Der Angeklagte bestreitet die sexuelle Belästigung und gibt an, gestolpert zu sein. Später kam es auf einer Toilette zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Vater der Frau, bei der der Polizeibeamte verletzt wurde und im Krankenhaus behandelt werden musste. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen sexueller Belästigung und schwerer Körperverletzung. Zudem muss er 1500 Euro an die Finanzprokuratur, 1000 Euro Geldbuße und 400 Euro Entschädigung an die Frau zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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