AKTENZEICHEN XY: Die Kriminalpolizei bittet um Ihre Mithilfe.
  • Am 16. Oktober 2025 um 15:30 Uhr kam es in der Industriestraße in Bobenheim-Roxheim zu einem Verkehrsunfall, als ein grüner Nissan Micra beim Vorbeifahren einen geparkten schwarzen PKW streifte und sich anschließend entfernte. Der 47-jährige Unfallverursacher konnte somit keine Kontaktaufnahme zwecks zivilrechtlicher Ansprüche herstellen. Zeugen, die Hinweise zu dem schwarzen Personenkraftwagen oder Fahrzeugführer geben können, werden gebeten, sich an die Polizeiinspektion Frankenthal oder die Polizeiwache Maxdorf zu wenden.
    Am 16. Oktober 2025 um 15:30 Uhr kam es in der Industriestraße in Bobenheim-Roxheim zu einem Verkehrsunfall, als ein grüner Nissan Micra beim Vorbeifahren einen geparkten schwarzen PKW streifte und sich anschließend entfernte. Der 47-jährige Unfallverursacher konnte somit keine Kontaktaufnahme zwecks zivilrechtlicher Ansprüche herstellen. Zeugen, die Hinweise zu dem schwarzen Personenkraftwagen oder Fahrzeugführer geben können, werden gebeten, sich an die Polizeiinspektion Frankenthal oder die Polizeiwache Maxdorf zu wenden.
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  • Am 27. September 2025 fuhr eine 13-Jährige mit einem Taxi von Stuttgart Bad Cannstatt nach Lauterstein. Gegen 22:30 Uhr verließ sie das Taxi unter einem Vorwand und kehrte nicht zurück. Die Polizei identifizierte das Mädchen durch Nachbarschaftsbefragung. Gegen die 13-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges eingeleitet. Der Taxifahrer muss die Bezahlung zivilrechtlich einfordern.
    Am 27. September 2025 fuhr eine 13-Jährige mit einem Taxi von Stuttgart Bad Cannstatt nach Lauterstein. Gegen 22:30 Uhr verließ sie das Taxi unter einem Vorwand und kehrte nicht zurück. Die Polizei identifizierte das Mädchen durch Nachbarschaftsbefragung. Gegen die 13-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges eingeleitet. Der Taxifahrer muss die Bezahlung zivilrechtlich einfordern.
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  • Am 17. September 2025 gegen 11:53 Uhr wurde die Polizei darüber informiert, dass einige Schüler in Falkensee, Landkreis Havelland, Poststraße, aus Versehen mit einem Stock gegen ein geparktes Fahrzeug gestoßen seien. Polizisten stellten den Schaden am Fahrzeug fest, fotografierten diesen und kontaktierten die Halterin des Fahrzeugs. Die zivilrechtlichen Ansprüche wurden gesichert.
    Am 17. September 2025 gegen 11:53 Uhr wurde die Polizei darüber informiert, dass einige Schüler in Falkensee, Landkreis Havelland, Poststraße, aus Versehen mit einem Stock gegen ein geparktes Fahrzeug gestoßen seien. Polizisten stellten den Schaden am Fahrzeug fest, fotografierten diesen und kontaktierten die Halterin des Fahrzeugs. Die zivilrechtlichen Ansprüche wurden gesichert.
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  • Am 10. September 2025, gegen 15:07 Uhr, ereignete sich auf der B51 unterhalb der Fachhochschule Trier ein Verkehrsunfall. Ein in Richtung Trier fahrender Pkw streifte auf dem rechten Fahrstreifen im Kurvenbereich einen verkehrsbedingt auf dem linken Fahrstreifen wartenden, hellen Geländewagen. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Ein Zeuge meldete den Unfall der Polizei. Das verursachende Fahrzeug wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt und der Fahrer kontrolliert. Der Halter bzw. die Halterin des beschädigten Geländewagens ist unbekannt und wird gebeten, sich zur Klärung zivilrechtlicher Ansprüche bei der Polizeiinspektion Trier, Telefon 0651/983-44150, zu melden.
    Am 10. September 2025, gegen 15:07 Uhr, ereignete sich auf der B51 unterhalb der Fachhochschule Trier ein Verkehrsunfall. Ein in Richtung Trier fahrender Pkw streifte auf dem rechten Fahrstreifen im Kurvenbereich einen verkehrsbedingt auf dem linken Fahrstreifen wartenden, hellen Geländewagen. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Ein Zeuge meldete den Unfall der Polizei. Das verursachende Fahrzeug wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt und der Fahrer kontrolliert. Der Halter bzw. die Halterin des beschädigten Geländewagens ist unbekannt und wird gebeten, sich zur Klärung zivilrechtlicher Ansprüche bei der Polizeiinspektion Trier, Telefon 0651/983-44150, zu melden.
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  • In Budenheim wurde am 04. September 2025 eine Polizeistreife zu einem Parkplatzstreit gerufen. Eine Fahrzeugbesitzerin gab an, dass ihr Pkw durch auf einem Privatgrundstück platzierte Steine am Wegfahren gehindert werde. Der Vorfall resultierte aus einem länger andauernden Streit mit einem Nachbarn über Parkmöglichkeiten. Die Fahrzeugbesitzerin hatte trotz vorheriger Warnungen erneut auf dem Privatgrundstück geparkt. Die Polizei räumte die Steine aus Kulanz beiseite. Eine Behauptung der Fahrzeugbesitzerin über durch den Nachbarn verursachte Kratzer am Fahrzeug konnte nicht bestätigt werden; die Schäden schienen älter zu sein. Die Polizei wies sie auf die Strafbarkeit von Falschaussagen hin. Die Polizei betont, dass sie bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, wie in diesem Fall, nicht zuständig ist. Die Klärung solcher Streitigkeiten obliegt den Beteiligten oder gegebenenfalls den Zivilgerichten. Das Blockieren von Fahrzeugen kann jedoch eine Nötigung darstellen und strafrechtlich verfolgt werden. Die Polizei appelliert an alle Bürger, bei Unstimmigkeiten zunächst den direkten Dialog zu suchen oder gegebenenfalls anwaltliche oder schiedsamtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
    In Budenheim wurde am 04. September 2025 eine Polizeistreife zu einem Parkplatzstreit gerufen. Eine Fahrzeugbesitzerin gab an, dass ihr Pkw durch auf einem Privatgrundstück platzierte Steine am Wegfahren gehindert werde. Der Vorfall resultierte aus einem länger andauernden Streit mit einem Nachbarn über Parkmöglichkeiten. Die Fahrzeugbesitzerin hatte trotz vorheriger Warnungen erneut auf dem Privatgrundstück geparkt. Die Polizei räumte die Steine aus Kulanz beiseite. Eine Behauptung der Fahrzeugbesitzerin über durch den Nachbarn verursachte Kratzer am Fahrzeug konnte nicht bestätigt werden; die Schäden schienen älter zu sein. Die Polizei wies sie auf die Strafbarkeit von Falschaussagen hin. Die Polizei betont, dass sie bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, wie in diesem Fall, nicht zuständig ist. Die Klärung solcher Streitigkeiten obliegt den Beteiligten oder gegebenenfalls den Zivilgerichten. Das Blockieren von Fahrzeugen kann jedoch eine Nötigung darstellen und strafrechtlich verfolgt werden. Die Polizei appelliert an alle Bürger, bei Unstimmigkeiten zunächst den direkten Dialog zu suchen oder gegebenenfalls anwaltliche oder schiedsamtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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