• 32-Jähriger sprengt Schilder mit Böllern
    Am 18.12.2015 gegen 05:00 Uhr sprengte ein 32-jähriger Mann in Hamburg-Barmbek mit in Deutschland nicht zugelassenen Böllern Baustellen-Schilderständer in die Luft. Durch herumfliegende Teile im Umkreis von rund 70 Metern wurden fünf Autos beschädigt. Nach der Detonation floh der Täter mit einer leichten Verletzung am Unterschenkel. Durch Zeugenaussagen trafen Polizeibeamte den 32-Jährigen in der Wohnung eines Bekannten an. Dort gestand er die Tat. Die Polizisten entdeckten weitere Feuerwerkskörper. Gegen den 32-Jährigen und seinen 26-jährigen Bekannten wird wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Der 32-Jährige muss zudem mit zivilrechtlichen Forderungen der Geschädigten rechnen.
    Am 18.12.2015 gegen 05:00 Uhr sprengte ein 32-jähriger Mann in Hamburg-Barmbek mit in Deutschland nicht zugelassenen Böllern Baustellen-Schilderständer in die Luft. Durch herumfliegende Teile im Umkreis von rund 70 Metern wurden fünf Autos beschädigt. Nach der Detonation floh der Täter mit einer leichten Verletzung am Unterschenkel. Durch Zeugenaussagen trafen Polizeibeamte den 32-Jährigen in der Wohnung eines Bekannten an. Dort gestand er die Tat. Die Polizisten entdeckten weitere Feuerwerkskörper. Gegen den 32-Jährigen und seinen 26-jährigen Bekannten wird wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Der 32-Jährige muss zudem mit zivilrechtlichen Forderungen der Geschädigten rechnen.
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  • Frau täuscht Entführung vor
    Am 23.04.2009 gegen Mittag täuschte eine 35-jährige Niederländerin ihre eigene Entführung vor, um Liebeskummer zu verarbeiten. Sie schickte ihrer Familie eine SMS, sie sei von zwei Männern aus Osteuropa entführt worden. Die Polizei in den Niederlanden, Niedersachsen, Hessen und Bayern leitete eine großangelegte Suche ein, inklusive Hubschraubereinsatz. Das Fahrzeug der Frau wurde schließlich auf der A3 bei Heidingsfeld in einem Stau entdeckt. Spezialkräfte näherten sich vorsichtig, fanden jedoch nur die Frau allein im Auto. Zunächst bestritt sie die Tat, gestand aber am späten Abend. Ihr droht ein Strafverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat sowie zivilrechtliche Forderungen für die Kosten des Einsatzes. #Entführung
    Am 23.04.2009 gegen Mittag täuschte eine 35-jährige Niederländerin ihre eigene Entführung vor, um Liebeskummer zu verarbeiten. Sie schickte ihrer Familie eine SMS, sie sei von zwei Männern aus Osteuropa entführt worden. Die Polizei in den Niederlanden, Niedersachsen, Hessen und Bayern leitete eine großangelegte Suche ein, inklusive Hubschraubereinsatz. Das Fahrzeug der Frau wurde schließlich auf der A3 bei Heidingsfeld in einem Stau entdeckt. Spezialkräfte näherten sich vorsichtig, fanden jedoch nur die Frau allein im Auto. Zunächst bestritt sie die Tat, gestand aber am späten Abend. Ihr droht ein Strafverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat sowie zivilrechtliche Forderungen für die Kosten des Einsatzes. #Entführung
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  • Bombendrohung gegen Movie Park – 19-Jähriger angeklagt
    Am 27.03.2019 teilte die Polizei mit, dass fünf Monate nach einer Bombendrohung gegen den Movie Park in Bottrop ein 19-Jähriger die Kosten des Polizeieinsatzes in Höhe von 22.156,75 Euro zahlen muss. Die Staatsanwaltschaft Essen hat Anklage gegen den jungen Mann erhoben; ihm wird Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten vorgeworfen. Der 19-Jährige soll im Oktober 2018 telefonisch eine Bombe angekündigt haben, woraufhin rund 10.000 Menschen das Gelände verlassen mussten. Die Drohung erwies sich als frei erfunden; Hintergrund war ein privater Streit. Auch der Freizeitpark prüft zivilrechtliche Schritte. #Sprengstoff
    Am 27.03.2019 teilte die Polizei mit, dass fünf Monate nach einer Bombendrohung gegen den Movie Park in Bottrop ein 19-Jähriger die Kosten des Polizeieinsatzes in Höhe von 22.156,75 Euro zahlen muss. Die Staatsanwaltschaft Essen hat Anklage gegen den jungen Mann erhoben; ihm wird Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten vorgeworfen. Der 19-Jährige soll im Oktober 2018 telefonisch eine Bombe angekündigt haben, woraufhin rund 10.000 Menschen das Gelände verlassen mussten. Die Drohung erwies sich als frei erfunden; Hintergrund war ein privater Streit. Auch der Freizeitpark prüft zivilrechtliche Schritte. #Sprengstoff
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  • Elfjähriger erfindet Entführung
    Am 17.03.2021 meldete sich ein 11-jähriger Junge bei der Polizei in Nordhausen und gab an, beobachtet zu haben, wie eine Frau in ein Auto gezerrt und entführt wurde. Daraufhin löste die Polizei einen umfangreichen Einsatz mit Spezialkräften, einem Hubschrauber und der Kriminalpolizei aus. Nach eineinhalbstündiger Befragung gestand der Junge, die Geschichte erfunden zu haben, um zu sehen, ob echte Polizeieinsätze wie im Fernsehen ablaufen. Die Polizei prüft nun, ob für den Einsatz Kostenersatz geltend gemacht wird. Der Junge ist strafunmündig, könnte aber zivilrechtlich deliktsfähig sein. #Entführung
    Am 17.03.2021 meldete sich ein 11-jähriger Junge bei der Polizei in Nordhausen und gab an, beobachtet zu haben, wie eine Frau in ein Auto gezerrt und entführt wurde. Daraufhin löste die Polizei einen umfangreichen Einsatz mit Spezialkräften, einem Hubschrauber und der Kriminalpolizei aus. Nach eineinhalbstündiger Befragung gestand der Junge, die Geschichte erfunden zu haben, um zu sehen, ob echte Polizeieinsätze wie im Fernsehen ablaufen. Die Polizei prüft nun, ob für den Einsatz Kostenersatz geltend gemacht wird. Der Junge ist strafunmündig, könnte aber zivilrechtlich deliktsfähig sein. #Entführung
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  • Jimi Blue Ochsenknecht festgenommen
    Am 25.06.2025 gegen Nachmittag wurde der 33-jährige Schauspieler und Musiker Jimi Blue Ochsenknecht am Hamburger Flughafen aufgrund eines internationalen Haftbefehls vorläufig festgenommen. Grund ist eine unbezahlte Hotelrechnung in Höhe von rund 14.000 Euro für ein Tiroler Hotel aus Dezember 2021. Ein Haftrichter erließ eine Festhalteanordnung, sodass Ochsenknecht voraussichtlich bis zum Abschluss des Auslieferungsverfahrens in Hamburg in Haft bleibt. Das zivilrechtliche Verfahren war bereits im März 2023 zugunsten des Hoteliers abgeschlossen. Nach Angaben des Managements wurde die Rechnung mittlerweile beglichen, der Hotelchef bestätigte den Geldeingang. Die österreichische Staatsanwaltschaft sucht weiterhin die Auslieferung.
    Am 25.06.2025 gegen Nachmittag wurde der 33-jährige Schauspieler und Musiker Jimi Blue Ochsenknecht am Hamburger Flughafen aufgrund eines internationalen Haftbefehls vorläufig festgenommen. Grund ist eine unbezahlte Hotelrechnung in Höhe von rund 14.000 Euro für ein Tiroler Hotel aus Dezember 2021. Ein Haftrichter erließ eine Festhalteanordnung, sodass Ochsenknecht voraussichtlich bis zum Abschluss des Auslieferungsverfahrens in Hamburg in Haft bleibt. Das zivilrechtliche Verfahren war bereits im März 2023 zugunsten des Hoteliers abgeschlossen. Nach Angaben des Managements wurde die Rechnung mittlerweile beglichen, der Hotelchef bestätigte den Geldeingang. Die österreichische Staatsanwaltschaft sucht weiterhin die Auslieferung.
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  • Betrunkener stürzt mit Motorrad
    Am 06.05.2026 gegen 13:00 Uhr setzte sich ein 26-jähriger Mann aus Bayern in der Fußgängerzone in Rosenheim auf ein abgestelltes Motorrad, verlor das Gleichgewicht und stürzte mitsamt der Maschine auf den Asphalt. An der Maschine entstanden Kratzer und Lackschäden. Ein Atemalkoholtest ergab knapp zwei Promille. Die zivilrechtliche Klärung des Schadens steht aus.
    Am 06.05.2026 gegen 13:00 Uhr setzte sich ein 26-jähriger Mann aus Bayern in der Fußgängerzone in Rosenheim auf ein abgestelltes Motorrad, verlor das Gleichgewicht und stürzte mitsamt der Maschine auf den Asphalt. An der Maschine entstanden Kratzer und Lackschäden. Ein Atemalkoholtest ergab knapp zwei Promille. Die zivilrechtliche Klärung des Schadens steht aus.
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  • Mädchen (13) schläft im Bus ein und schlägt Scheibe ein
    Am 04.05.2026 gegen 23:40 Uhr schlug eine 13-Jährige in Memmingen eine Scheibe eines Linienbusses ein, um aus dem verschlossenen Fahrzeug zu entkommen. Das Mädchen war während der Busfahrt eingeschlafen und vom Busfahrer beim Abstellen übersehen worden. Durch die eingeschlagene Scheibe entstand ein Sachschaden von knapp 1000 Euro. Die zivilrechtliche Klärung der Kostenübernahme steht noch aus. Die Ermittlungen dauern.
    Am 04.05.2026 gegen 23:40 Uhr schlug eine 13-Jährige in Memmingen eine Scheibe eines Linienbusses ein, um aus dem verschlossenen Fahrzeug zu entkommen. Das Mädchen war während der Busfahrt eingeschlafen und vom Busfahrer beim Abstellen übersehen worden. Durch die eingeschlagene Scheibe entstand ein Sachschaden von knapp 1000 Euro. Die zivilrechtliche Klärung der Kostenübernahme steht noch aus. Die Ermittlungen dauern.
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  • Schütze nach Neujahrsschüssen freigesprochen
    Am 01.01.2026 gegen kurz nach Mitternacht feuerte ein 57-jähriger türkischstämmiger Österreicher in Braunau Neujahrsschüsse mit seiner legal erworbenen Glock 17 in die Luft ab. Dabei rutschte er auf dem nassen Fliesenboden seiner Terrasse aus, wodurch zwei Kugeln des Kalibers neun Millimeter durch eine blickdichte Hecke schlugen und zwei geparkte Autos trafen. Die Polizei fand Patronenhülsen auf der Terrasse und verhängte ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Schützen, der auch angezeigt wurde. Die beschädigten Fahrzeuge waren ein Ford-SUV und ein VW-Kombi, deren Besitzer Einschusslöcher vorfanden. Beim strafrechtlichen Prozess am 08.04.2026 am Landesgericht Ried wurde der 57-Jährige freigesprochen, da ihm keine Absicht nachgewiesen werden konnte und fahrlässige Sachbeschädigung in Österreich nicht strafbar ist. Ein Gefährdungsdelikt war nicht angeklagt worden, weil niemand von den Schüssen in die Luft gefährdet worden war. Trotz des Freispruchs muss sich der Schütze verwaltungsrechtlich für die Schussabgabe verantworten und zivilrechtlich für die Schäden an den Autos in Höhe von rund 10.000 Euro aufkommen. #Waffen
    Am 01.01.2026 gegen kurz nach Mitternacht feuerte ein 57-jähriger türkischstämmiger Österreicher in Braunau Neujahrsschüsse mit seiner legal erworbenen Glock 17 in die Luft ab. Dabei rutschte er auf dem nassen Fliesenboden seiner Terrasse aus, wodurch zwei Kugeln des Kalibers neun Millimeter durch eine blickdichte Hecke schlugen und zwei geparkte Autos trafen. Die Polizei fand Patronenhülsen auf der Terrasse und verhängte ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Schützen, der auch angezeigt wurde. Die beschädigten Fahrzeuge waren ein Ford-SUV und ein VW-Kombi, deren Besitzer Einschusslöcher vorfanden. Beim strafrechtlichen Prozess am 08.04.2026 am Landesgericht Ried wurde der 57-Jährige freigesprochen, da ihm keine Absicht nachgewiesen werden konnte und fahrlässige Sachbeschädigung in Österreich nicht strafbar ist. Ein Gefährdungsdelikt war nicht angeklagt worden, weil niemand von den Schüssen in die Luft gefährdet worden war. Trotz des Freispruchs muss sich der Schütze verwaltungsrechtlich für die Schussabgabe verantworten und zivilrechtlich für die Schäden an den Autos in Höhe von rund 10.000 Euro aufkommen. #Waffen
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  • Missbrauchsvorwürfe gegen Ex-ORF-Mitarbeiter
    Ein ehemaliger, sehr prominenter ORF-Mitarbeiter wird des Missbrauchs beschuldigt. Eine heute 54-jährige Frau, Sophie H., wirft dem Mann vor, sie Mitte der 1980er-Jahre als 13-Jährige unter einem Vorwand in eine Wohnung gelockt und dort sexuell missbraucht zu haben. Der mutmaßliche Vorfall liegt mehr als 40 Jahre zurück und ist strafrechtlich verjährt. Eine zivilrechtliche Klage auf Schadenersatz scheiterte ebenfalls wegen der abgelaufenen Fristen. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Die Frau erklärt, dass sie aufgrund von Scham und jahrelanger Verdrängung erst jetzt an die Öffentlichkeit geht. #Sexualdelikt
    Ein ehemaliger, sehr prominenter ORF-Mitarbeiter wird des Missbrauchs beschuldigt. Eine heute 54-jährige Frau, Sophie H., wirft dem Mann vor, sie Mitte der 1980er-Jahre als 13-Jährige unter einem Vorwand in eine Wohnung gelockt und dort sexuell missbraucht zu haben. Der mutmaßliche Vorfall liegt mehr als 40 Jahre zurück und ist strafrechtlich verjährt. Eine zivilrechtliche Klage auf Schadenersatz scheiterte ebenfalls wegen der abgelaufenen Fristen. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Die Frau erklärt, dass sie aufgrund von Scham und jahrelanger Verdrängung erst jetzt an die Öffentlichkeit geht. #Sexualdelikt
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  • Deepfake-Gesetze in Österreich geplant
    Der Artikel thematisiert die Problematik von Deepfakes und den damit verbundenen Missbrauch, der durch künstliche Intelligenz ermöglicht wird. Die Regierung plant aufgrund des aktuellen Drucks neue Gesetze gegen den Missbrauch von Deepfakes. Es wird diskutiert, wie die Risiken, die mit immer besser werdenden KI-Technologien einhergehen, minimiert werden könnten. KI-Anwendungen sind heutzutage fast allgegenwärtig und ermöglichen die Erstellung von täuschend echten Fake-Bildern und Videos ohne spezielle Bildbearbeitungskenntnisse. Aktuelle Fälle zeigen, dass die Justiz oft langsamer ist als der technologische Fortschritt. Die Regierung prüft daher gezielte Verschärfungen, um den Missbrauch von KI-Bildern klarer zu sanktionieren und Opfern schneller zu ihrem Recht zu verhelfen. Bisher gibt es in Österreich keine eigene Strafnorm speziell für Deepfakes, aber Betroffene können sich auf das Zivilrecht, das Urheberrecht oder bestehende Gesetze gegen Cybermobbing und sexuelle Belästigung stützen. Es wird diskutiert, ob neue Paragrafen ausreichen, um gegen solche Fälschungen anzukommen, oder ob die Verantwortung bei den Anbietern der KI-Anwendungen eingefordert werden muss. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll wäre, das Thema Deepfakes und digitale Gewalt in die Schulbildung zu integrieren.
    Der Artikel thematisiert die Problematik von Deepfakes und den damit verbundenen Missbrauch, der durch künstliche Intelligenz ermöglicht wird. Die Regierung plant aufgrund des aktuellen Drucks neue Gesetze gegen den Missbrauch von Deepfakes. Es wird diskutiert, wie die Risiken, die mit immer besser werdenden KI-Technologien einhergehen, minimiert werden könnten. KI-Anwendungen sind heutzutage fast allgegenwärtig und ermöglichen die Erstellung von täuschend echten Fake-Bildern und Videos ohne spezielle Bildbearbeitungskenntnisse. Aktuelle Fälle zeigen, dass die Justiz oft langsamer ist als der technologische Fortschritt. Die Regierung prüft daher gezielte Verschärfungen, um den Missbrauch von KI-Bildern klarer zu sanktionieren und Opfern schneller zu ihrem Recht zu verhelfen. Bisher gibt es in Österreich keine eigene Strafnorm speziell für Deepfakes, aber Betroffene können sich auf das Zivilrecht, das Urheberrecht oder bestehende Gesetze gegen Cybermobbing und sexuelle Belästigung stützen. Es wird diskutiert, ob neue Paragrafen ausreichen, um gegen solche Fälschungen anzukommen, oder ob die Verantwortung bei den Anbietern der KI-Anwendungen eingefordert werden muss. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll wäre, das Thema Deepfakes und digitale Gewalt in die Schulbildung zu integrieren.
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  • Alkoholbedingter Halloween-Unfall mit Todesfolge
    Am 31.10.2023 ereignete sich in der letzten Halloween-Nacht ein schwerer Unfall in Bad Saag, bei dem ein mit vier jungen Frauen besetzter Wagen frontal gegen die Betonstützmauer einer Bahnunterführung krachte. Eine 18-Jährige verlor bei dem Aufprall ihr Leben, während ihre drei Freundinnen teils schwer verletzt wurden. Die 24-jährige Fahrerin muss sich heute vor Richterin Claudia Bandion-Ortner wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Sie soll zum Unfallzeitpunkt fast 1,4 Promille Alkohol im Blut gehabt haben und zudem zu schnell gefahren sein. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft. Parallel dazu laufen zivilrechtliche Streitigkeiten, bei denen geprüft wird, inwieweit die Mitfahrerinnen wussten, dass die Fahrerin alkoholisiert war.
    Am 31.10.2023 ereignete sich in der letzten Halloween-Nacht ein schwerer Unfall in Bad Saag, bei dem ein mit vier jungen Frauen besetzter Wagen frontal gegen die Betonstützmauer einer Bahnunterführung krachte. Eine 18-Jährige verlor bei dem Aufprall ihr Leben, während ihre drei Freundinnen teils schwer verletzt wurden. Die 24-jährige Fahrerin muss sich heute vor Richterin Claudia Bandion-Ortner wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Sie soll zum Unfallzeitpunkt fast 1,4 Promille Alkohol im Blut gehabt haben und zudem zu schnell gefahren sein. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft. Parallel dazu laufen zivilrechtliche Streitigkeiten, bei denen geprüft wird, inwieweit die Mitfahrerinnen wussten, dass die Fahrerin alkoholisiert war.
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  • Schmerzensgeldforderung
    Am 20.03.2026 forderten die Nebenklageanwälte im Prozess gegen Marius Borg Høiby (29) Schmerzensgeld und Entschädigung in Höhe von über 1,9 Millionen Kronen im Namen von sechs betroffenen Frauen. Zu den Frauen gehört die Influencerin Nora Haukland, für die über 200.000 Kronen gefordert werden. Die Forderungen variieren je nach Schwere der vorgeworfenen Taten. Für die Frau aus Lofoten werden etwa 400.000 Kronen verlangt, während für eine andere Betroffene rund 260.000 Kronen plus 230.000 Kronen für Verdienstausfall gefordert werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten für Marius gefordert. Die Anwälte begründen die Höhe der Forderungen mit dem enormen Mediendruck, dem ihre Mandantinnen ausgesetzt waren. Nora war als einzige namentlich bekannte Betroffene einem "historischen Medientrykk" ausgesetzt, wobei von den für sie geforderten 200.000 Kronen Schmerzensgeld 50.000 Kronen allein auf die Belastung durch die Berichterstattung entfallen. Die Nebenklageanwältin Heidi Reisvang betonte, dass es für Nora "eine enorm krevende situasjon" gewesen sei, nach ihrer zweitägigen Aussage durch die Haupttür das Gericht zu verlassen. Auch die anderen Frauen hätten unter der massiven Aufmerksamkeit gelitten, obwohl ihre Identität geschützt wurde. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Selbst bei einem Freispruch könnte Marius zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden, da für zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld eine "klare Wahrscheinlichkeit" ausreicht. Sollte Marius zur Zahlung verurteilt werden, würde zunächst das staatliche Kontor for voldsoffererstatning die Summen an die Frauen auszahlen, und der Staat würde anschließend versuchen, das Geld von Marius zurückzufordern.
    Am 20.03.2026 forderten die Nebenklageanwälte im Prozess gegen Marius Borg Høiby (29) Schmerzensgeld und Entschädigung in Höhe von über 1,9 Millionen Kronen im Namen von sechs betroffenen Frauen. Zu den Frauen gehört die Influencerin Nora Haukland, für die über 200.000 Kronen gefordert werden. Die Forderungen variieren je nach Schwere der vorgeworfenen Taten. Für die Frau aus Lofoten werden etwa 400.000 Kronen verlangt, während für eine andere Betroffene rund 260.000 Kronen plus 230.000 Kronen für Verdienstausfall gefordert werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten für Marius gefordert. Die Anwälte begründen die Höhe der Forderungen mit dem enormen Mediendruck, dem ihre Mandantinnen ausgesetzt waren. Nora war als einzige namentlich bekannte Betroffene einem "historischen Medientrykk" ausgesetzt, wobei von den für sie geforderten 200.000 Kronen Schmerzensgeld 50.000 Kronen allein auf die Belastung durch die Berichterstattung entfallen. Die Nebenklageanwältin Heidi Reisvang betonte, dass es für Nora "eine enorm krevende situasjon" gewesen sei, nach ihrer zweitägigen Aussage durch die Haupttür das Gericht zu verlassen. Auch die anderen Frauen hätten unter der massiven Aufmerksamkeit gelitten, obwohl ihre Identität geschützt wurde. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Selbst bei einem Freispruch könnte Marius zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden, da für zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld eine "klare Wahrscheinlichkeit" ausreicht. Sollte Marius zur Zahlung verurteilt werden, würde zunächst das staatliche Kontor for voldsoffererstatning die Summen an die Frauen auszahlen, und der Staat würde anschließend versuchen, das Geld von Marius zurückzufordern.
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  • Jimi Blue Ochsenknecht verhaftet
    Am 26.06.2025 wurde Jimi Blue Ochsenknecht in Hamburg aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen. Er wurde gesucht, weil er eine Rechnung in Höhe von rund 14.000 Euro an ein Tiroler Hotel vom Dezember 2021 nicht bezahlt haben soll. Ochsenknecht bleibt voraussichtlich bis zum Abschluss des Auslieferungsverfahrens in Hamburg in Haft. Das Verfahren ist zivilrechtlich seit März 2023 abgeschlossen, wurde aber zugunsten des Hoteliers entschieden. Die Rechnung ist laut Ochsenknechts Management mittlerweile beglichen.
    Am 26.06.2025 wurde Jimi Blue Ochsenknecht in Hamburg aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen. Er wurde gesucht, weil er eine Rechnung in Höhe von rund 14.000 Euro an ein Tiroler Hotel vom Dezember 2021 nicht bezahlt haben soll. Ochsenknecht bleibt voraussichtlich bis zum Abschluss des Auslieferungsverfahrens in Hamburg in Haft. Das Verfahren ist zivilrechtlich seit März 2023 abgeschlossen, wurde aber zugunsten des Hoteliers entschieden. Die Rechnung ist laut Ochsenknechts Management mittlerweile beglichen.
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  • Betrunkener Junge verursacht Unfallserie
    Am 20.02.2026 kam es in Heide zu einer Trunkenheitsfahrt eines Kindes mit mehreren beschädigten Fahrzeugen. Gegen 01:33 Uhr befuhr ein 12-jähriger Junge mit dem Ford seines Vaters eine Anwohnerstraße und prallte gegen einen geparkten Transporter. Anschließend setzte der Junge zurück und beschädigte ein weiteres Auto sowie einen weiteren Transporter. Die Kinder ergriffen daraufhin die Flucht, konnten aber ermittelt werden. Da der Junge noch nicht strafmündig ist, können zivilrechtliche Ansprüche wegen des entstandenen Sachschadens geltend gemacht werden.
    Am 20.02.2026 kam es in Heide zu einer Trunkenheitsfahrt eines Kindes mit mehreren beschädigten Fahrzeugen. Gegen 01:33 Uhr befuhr ein 12-jähriger Junge mit dem Ford seines Vaters eine Anwohnerstraße und prallte gegen einen geparkten Transporter. Anschließend setzte der Junge zurück und beschädigte ein weiteres Auto sowie einen weiteren Transporter. Die Kinder ergriffen daraufhin die Flucht, konnten aber ermittelt werden. Da der Junge noch nicht strafmündig ist, können zivilrechtliche Ansprüche wegen des entstandenen Sachschadens geltend gemacht werden.
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  • Gefälschte Sportschuhe und Socken sichergestellt
    Am 16.01.2026 stellte der Zoll am Bahnhof Johanngeorgenstadt acht Paar gefälschte Sportschuhe und zwölf Paar gefälschte Sportsocken bei einem 19-jährigen Mann aus Borna sicher. Der Mann reiste mit dem Zug aus der Tschechischen Republik ein. Die Waren wiesen eine sehr schlechte Verarbeitung, gefälschte Produkt-Codes und eine falsche Beschriftung auf. Die Waren werden vernichtet, und der Markenrechtsinhaber könnte zivilrechtlich gegen den Mann vorgehen.
    Am 16.01.2026 stellte der Zoll am Bahnhof Johanngeorgenstadt acht Paar gefälschte Sportschuhe und zwölf Paar gefälschte Sportsocken bei einem 19-jährigen Mann aus Borna sicher. Der Mann reiste mit dem Zug aus der Tschechischen Republik ein. Die Waren wiesen eine sehr schlechte Verarbeitung, gefälschte Produkt-Codes und eine falsche Beschriftung auf. Die Waren werden vernichtet, und der Markenrechtsinhaber könnte zivilrechtlich gegen den Mann vorgehen.
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  • Pfefferspray-Attacke in Schule
    Am Freitag, dem 17.01.2026, kam es an der Sekundarschule in Olpe zu einem größeren Einsatz von Feuerwehr und Polizei, nachdem ein 14-jähriger Schüler durch den Einsatz von Pfefferspray mehrere Kinder und Schulpersonal leicht verletzte. Die intensiven Ermittlungen der Polizei führten zur Identifizierung des Schülers als Täter. Da er strafmündig ist, muss er sich nun in einem Strafverfahren verantworten. Zusätzlich drohen ihm zivilrechtliche Konsequenzen. Es wird auch geprüft, wer die Kosten für den aufwendigen Einsatz tragen muss.
    Am Freitag, dem 17.01.2026, kam es an der Sekundarschule in Olpe zu einem größeren Einsatz von Feuerwehr und Polizei, nachdem ein 14-jähriger Schüler durch den Einsatz von Pfefferspray mehrere Kinder und Schulpersonal leicht verletzte. Die intensiven Ermittlungen der Polizei führten zur Identifizierung des Schülers als Täter. Da er strafmündig ist, muss er sich nun in einem Strafverfahren verantworten. Zusätzlich drohen ihm zivilrechtliche Konsequenzen. Es wird auch geprüft, wer die Kosten für den aufwendigen Einsatz tragen muss.
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  • Kinder zünden Auto an
    Am 08.10.2025 geriet in der Ebersdorfer Straße ein abgestelltes Kraftfahrzeug in Brand. Fünf weitere Fahrzeuge wurden beschädigt. Die Kriminalpolizei Coburg ermittelte, dass zwei Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren für die Brandlegung verantwortlich sind. Strafrechtliche Verfolgung ist nicht möglich, aber zivilrechtliche Forderungen können geltend gemacht werden.
    Am 08.10.2025 geriet in der Ebersdorfer Straße ein abgestelltes Kraftfahrzeug in Brand. Fünf weitere Fahrzeuge wurden beschädigt. Die Kriminalpolizei Coburg ermittelte, dass zwei Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren für die Brandlegung verantwortlich sind. Strafrechtliche Verfolgung ist nicht möglich, aber zivilrechtliche Forderungen können geltend gemacht werden.
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  • Los Angeles: Influencer zu P. Diddy-Fällen befragt
    Am 12.11.2024 wurden in Los Angeles Influencer von vermeintlichen Privatdetektiven im Zusammenhang mit den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Fällen gegen P. Diddy befragt. Die Influencer berichteten von Belästigung und dem Angebot von Geld im Austausch für Informationen über angebliche Zahlungen für die Verbreitung von Inhalten über den Rapper. P. Diddy sitzt seit September hinter Gittern und wird von über 120 vermeintlichen Opfern beschuldigt, darunter sexueller Missbrauch und Nötigung. #FXPromi #Diddy
    Am 12.11.2024 wurden in Los Angeles Influencer von vermeintlichen Privatdetektiven im Zusammenhang mit den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Fällen gegen P. Diddy befragt. Die Influencer berichteten von Belästigung und dem Angebot von Geld im Austausch für Informationen über angebliche Zahlungen für die Verbreitung von Inhalten über den Rapper. P. Diddy sitzt seit September hinter Gittern und wird von über 120 vermeintlichen Opfern beschuldigt, darunter sexueller Missbrauch und Nötigung. #FXPromi #Diddy
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  • Justin Biebers Eier-Anklage endlich vorbei
    Am 19.11.2018 wurde ein Zivilrechtsstreit beigelegt, der aus einer Eier-Attacke von Justin Bieber im Jahr 2014 resultierte. Justin Bieber hatte das Haus seines Nachbarn mit Eiern beworfen, was zu einer Klage wegen seelischer Belastung führte. Die genauen Bedingungen der Einigung sind unbekannt. #JustinBieber #FXPromi
    Am 19.11.2018 wurde ein Zivilrechtsstreit beigelegt, der aus einer Eier-Attacke von Justin Bieber im Jahr 2014 resultierte. Justin Bieber hatte das Haus seines Nachbarn mit Eiern beworfen, was zu einer Klage wegen seelischer Belastung führte. Die genauen Bedingungen der Einigung sind unbekannt. #JustinBieber #FXPromi
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  • Alec Baldwin erneut freigesprochen
    Am 16.07.2024 wurde Alec Baldwin im Fall "Rust" erneut freigesprochen. Die Familie der getöteten Halyna Hutchins plant jedoch, zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen.
    Am 16.07.2024 wurde Alec Baldwin im Fall "Rust" erneut freigesprochen. Die Familie der getöteten Halyna Hutchins plant jedoch, zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen.
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  • 39 Mio. Euro: Harvey Weinstein einigt sich mit Anklägern
    Harvey Weinstein hat sich mit seinen Anklägern auf eine Entschädigung von 39,4 Millionen Euro geeinigt, um zivilrechtliche Klagen wegen sexueller Übergriffe abzuwenden. Ein Strafverfahren wegen mutmaßlicher Vergewaltigung und anderer sexueller Vergehen steht weiterhin an und beginnt im September 2019. #HarveyWeinstein #FXPromi
    Harvey Weinstein hat sich mit seinen Anklägern auf eine Entschädigung von 39,4 Millionen Euro geeinigt, um zivilrechtliche Klagen wegen sexueller Übergriffe abzuwenden. Ein Strafverfahren wegen mutmaßlicher Vergewaltigung und anderer sexueller Vergehen steht weiterhin an und beginnt im September 2019. #HarveyWeinstein #FXPromi
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  • Jimi Blue Ochsenknecht verhaftet
    Am 25.06.2025 wurde Jimi Blue Ochsenknecht am Hamburger Flughafen festgenommen. Ihm wird Betrug in Bezug auf eine offene Hotelrechnung in Höhe von 13.827 Euro aus Dezember 2021 in einem Tiroler Wellnesshotel vorgeworfen. Ein Haftbefehl wurde aufgrund von Flucht- und Wiederholungsgefahr ausgestellt. Ein zivilrechtliches Verfahren wurde bereits 2024 zugunsten des Hotels entschieden.
    Am 25.06.2025 wurde Jimi Blue Ochsenknecht am Hamburger Flughafen festgenommen. Ihm wird Betrug in Bezug auf eine offene Hotelrechnung in Höhe von 13.827 Euro aus Dezember 2021 in einem Tiroler Wellnesshotel vorgeworfen. Ein Haftbefehl wurde aufgrund von Flucht- und Wiederholungsgefahr ausgestellt. Ein zivilrechtliches Verfahren wurde bereits 2024 zugunsten des Hotels entschieden.
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  • Los Angeles: Schwere Vorwürfe gegen P. Diddy erhoben
    Am 13.12.2024 wird über schwere Vorwürfe gegen P. Diddy berichtet, darunter sexuelle Übergriffe, Erpressung und Menschenhandel. Ein mutmaßliches Opfer schildert einen Vorfall aus dem Jahr 2006, bei dem Diddy ihn unter Drogen gesetzt und misshandelt haben soll. Es wird erwartet, dass weitere zivilrechtliche Klagen gegen Diddy eingereicht werden. #Diddy #FXPromi
    Am 13.12.2024 wird über schwere Vorwürfe gegen P. Diddy berichtet, darunter sexuelle Übergriffe, Erpressung und Menschenhandel. Ein mutmaßliches Opfer schildert einen Vorfall aus dem Jahr 2006, bei dem Diddy ihn unter Drogen gesetzt und misshandelt haben soll. Es wird erwartet, dass weitere zivilrechtliche Klagen gegen Diddy eingereicht werden. #Diddy #FXPromi
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  • Endlich Gerechtigkeit für Goldman
    Am 17.11.2025 wurde bekannt, dass die Familie von Ronald Goldman eine Entschädigung von rund 50 Millionen Euro aus dem Nachlass von O.J. Simpson (†76) erhalten soll. Simpson war 1997 zivilrechtlich für Goldmans Tod verantwortlich gemacht worden.
    Am 17.11.2025 wurde bekannt, dass die Familie von Ronald Goldman eine Entschädigung von rund 50 Millionen Euro aus dem Nachlass von O.J. Simpson (†76) erhalten soll. Simpson war 1997 zivilrechtlich für Goldmans Tod verantwortlich gemacht worden.
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  • Rechnung über 22.156 Euro
    Im Oktober vergangenen Jahres drohte ein 19-Jähriger dem Movie Park in Bottrop telefonisch mit einer Bombe, woraufhin etwa 10.000 Menschen evakuiert werden mussten. Nun soll er für den Polizeieinsatz 22.156,75 Euro zahlen und wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens angeklagt. Auch die Betreiber des Freizeitparks prüfen zivilrechtliche Schritte.
    Im Oktober vergangenen Jahres drohte ein 19-Jähriger dem Movie Park in Bottrop telefonisch mit einer Bombe, woraufhin etwa 10.000 Menschen evakuiert werden mussten. Nun soll er für den Polizeieinsatz 22.156,75 Euro zahlen und wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens angeklagt. Auch die Betreiber des Freizeitparks prüfen zivilrechtliche Schritte.
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  • Er fuhr ohne Führerschein
    Michail S. (23) zerstörte im November 2023 in Dresden eine Blitzer-Anlage, nachdem er selbst mit 65 km/h statt der erlaubten 50 km/h geblitzt wurde. Er hatte keinen Führerschein. Der entstandene Schaden beträgt über 22.000 Euro. Michail wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ob er für den Schaden aufkommen muss, wird noch zivilrechtlich geklärt.
    Michail S. (23) zerstörte im November 2023 in Dresden eine Blitzer-Anlage, nachdem er selbst mit 65 km/h statt der erlaubten 50 km/h geblitzt wurde. Er hatte keinen Führerschein. Der entstandene Schaden beträgt über 22.000 Euro. Michail wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ob er für den Schaden aufkommen muss, wird noch zivilrechtlich geklärt.
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  • Mörder vermarktet seine Tat als Merchandise
    Alexander Klenke, der 2013 wegen Mordes an Andrea B. verurteilt wurde, hat nach seiner Haftentlassung am 15.05.2025 eine T-Shirt-Kollektion zur eigenen Tat herausgebracht. Er vermarktet den Mordfall als Merchandise und kündigte für Samstag, 01.11.2025, ein Interview an, in dem er die Ereignisse der Mordnacht schildern will. Der Sohn des Opfers befürchtet, dass Klenke erneut töten wird und sammelt Spenden, um zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen. Klenke steht unter Führungsaufsicht und wird behördlich überwacht.
    Alexander Klenke, der 2013 wegen Mordes an Andrea B. verurteilt wurde, hat nach seiner Haftentlassung am 15.05.2025 eine T-Shirt-Kollektion zur eigenen Tat herausgebracht. Er vermarktet den Mordfall als Merchandise und kündigte für Samstag, 01.11.2025, ein Interview an, in dem er die Ereignisse der Mordnacht schildern will. Der Sohn des Opfers befürchtet, dass Klenke erneut töten wird und sammelt Spenden, um zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen. Klenke steht unter Führungsaufsicht und wird behördlich überwacht.
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  • Unfallflucht in der Industriestraße
    Am 16.10.2025 um 15:30 Uhr kam es in der Industriestraße in Bobenheim-Roxheim zu einem Verkehrsunfall, als ein grüner Nissan Micra beim Vorbeifahren einen geparkten schwarzen PKW streifte und sich anschließend entfernte. Der 47-jährige Unfallverursacher konnte somit keine Kontaktaufnahme zwecks zivilrechtlicher Ansprüche herstellen. Zeugen, die Hinweise zu dem schwarzen Personenkraftwagen oder Fahrzeugführer geben können, werden gebeten, sich an die Polizeiinspektion Frankenthal oder die Polizeiwache Maxdorf zu wenden. #Unfallflucht
    Am 16.10.2025 um 15:30 Uhr kam es in der Industriestraße in Bobenheim-Roxheim zu einem Verkehrsunfall, als ein grüner Nissan Micra beim Vorbeifahren einen geparkten schwarzen PKW streifte und sich anschließend entfernte. Der 47-jährige Unfallverursacher konnte somit keine Kontaktaufnahme zwecks zivilrechtlicher Ansprüche herstellen. Zeugen, die Hinweise zu dem schwarzen Personenkraftwagen oder Fahrzeugführer geben können, werden gebeten, sich an die Polizeiinspektion Frankenthal oder die Polizeiwache Maxdorf zu wenden. #Unfallflucht
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  • 13-Jährige verschwindet nach Taxifahrt
    Am 27.09.2025 fuhr eine 13-Jährige mit einem Taxi von Stuttgart Bad Cannstatt nach Lauterstein. Gegen 22:30 Uhr verließ sie das Taxi unter einem Vorwand und kehrte nicht zurück. Die Polizei identifizierte das Mädchen durch Nachbarschaftsbefragung. Gegen die 13-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges eingeleitet. Der Taxifahrer muss die Bezahlung zivilrechtlich einfordern.
    Am 27.09.2025 fuhr eine 13-Jährige mit einem Taxi von Stuttgart Bad Cannstatt nach Lauterstein. Gegen 22:30 Uhr verließ sie das Taxi unter einem Vorwand und kehrte nicht zurück. Die Polizei identifizierte das Mädchen durch Nachbarschaftsbefragung. Gegen die 13-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges eingeleitet. Der Taxifahrer muss die Bezahlung zivilrechtlich einfordern.
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  • Schüler beschädigen Auto mit Stock
    Am 17.09.2025 gegen 11:53 Uhr wurde die Polizei darüber informiert, dass einige Schüler in Falkensee, Landkreis Havelland, Poststraße, aus Versehen mit einem Stock gegen ein geparktes Fahrzeug gestoßen seien. Polizisten stellten den Schaden am Fahrzeug fest, fotografierten diesen und kontaktierten die Halterin des Fahrzeugs. Die zivilrechtlichen Ansprüche wurden gesichert.
    Am 17.09.2025 gegen 11:53 Uhr wurde die Polizei darüber informiert, dass einige Schüler in Falkensee, Landkreis Havelland, Poststraße, aus Versehen mit einem Stock gegen ein geparktes Fahrzeug gestoßen seien. Polizisten stellten den Schaden am Fahrzeug fest, fotografierten diesen und kontaktierten die Halterin des Fahrzeugs. Die zivilrechtlichen Ansprüche wurden gesichert.
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  • Mietendeckel laut Gericht verfassungsgemäß
    In Berlin hat die Zivilkammer 66 des Landgerichts am 24.06.2020 in einer öffentlichen Sitzung entschieden, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln), auch bekannt als „Berliner Mietendeckel“, nach ihrer Ansicht verfassungsgemäß ist. Die Richter stellten jedoch klar, dass die Vorschriften trotz des gesetzlichen Stichtags vom 18.06.2019 Mieterhöhungen erst ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 23.02.2020 verhindern. Vor diesem Zeitpunkt sind Mieterhöhungen zulässig. In dem verhandelten Fall hatte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg ein Mieterhöhungsverlangen vom 18.06.2019 abgewiesen, da es eine Mieterhöhung über die am Stichtag geltende Miete hinaus als Verstoß gegen §§ 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln und 134 BGB ansah. Die Zivilkammer 66 bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts bezüglich der Mietzinsansprüche ab dem 01.03.2020. Die Kammer sieht das MietenWoG Bln weder formell noch materiell als verfassungswidrig an und hält eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht für nicht erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht habe die Gesetzeskompetenz des Landes Berlin bisher lediglich als offen bezeichnet. Da die Kammer selbst keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hegt, wurde das Gesetz angewendet. Das MietenWoG Bln, ein Verbotsgesetz mit zivilrechtlichen Folgen nach § 134 BGB, trat erst am 23.02.2020 in Kraft. Der Stichtag 18.06.2019 dient zwar der Ermittlung der zulässigen Miethöhe, ändert aber nichts daran, dass das Verbot erst ab dem 23.02.2020 galt. Eine höhere Miete als die am Stichtag geltende ist daher erst ab März 2020 verboten. Das Mieterhöhungsverlangen für die Zeit vom 01.09.2019 bis Ende Februar 2020 verstößt nicht gegen das MietenWoG Bln, überschreitet aber die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Klage wurde daher abgewiesen. Das Urteil vom 31.07.2020 (Aktenzeichen: 66 S 95/20, Landgericht Berlin) ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann innerhalb eines Monats nach förmlicher Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Weitere Einzelheiten finden sich in den schriftlichen Urteilsgründen. Das Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 05.03.2020 (Aktenzeichen: 18 C 374/19) ist ebenfalls relevant.
    In Berlin hat die Zivilkammer 66 des Landgerichts am 24.06.2020 in einer öffentlichen Sitzung entschieden, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln), auch bekannt als „Berliner Mietendeckel“, nach ihrer Ansicht verfassungsgemäß ist. Die Richter stellten jedoch klar, dass die Vorschriften trotz des gesetzlichen Stichtags vom 18.06.2019 Mieterhöhungen erst ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 23.02.2020 verhindern. Vor diesem Zeitpunkt sind Mieterhöhungen zulässig. In dem verhandelten Fall hatte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg ein Mieterhöhungsverlangen vom 18.06.2019 abgewiesen, da es eine Mieterhöhung über die am Stichtag geltende Miete hinaus als Verstoß gegen §§ 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln und 134 BGB ansah. Die Zivilkammer 66 bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts bezüglich der Mietzinsansprüche ab dem 01.03.2020. Die Kammer sieht das MietenWoG Bln weder formell noch materiell als verfassungswidrig an und hält eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht für nicht erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht habe die Gesetzeskompetenz des Landes Berlin bisher lediglich als offen bezeichnet. Da die Kammer selbst keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hegt, wurde das Gesetz angewendet. Das MietenWoG Bln, ein Verbotsgesetz mit zivilrechtlichen Folgen nach § 134 BGB, trat erst am 23.02.2020 in Kraft. Der Stichtag 18.06.2019 dient zwar der Ermittlung der zulässigen Miethöhe, ändert aber nichts daran, dass das Verbot erst ab dem 23.02.2020 galt. Eine höhere Miete als die am Stichtag geltende ist daher erst ab März 2020 verboten. Das Mieterhöhungsverlangen für die Zeit vom 01.09.2019 bis Ende Februar 2020 verstößt nicht gegen das MietenWoG Bln, überschreitet aber die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Klage wurde daher abgewiesen. Das Urteil vom 31.07.2020 (Aktenzeichen: 66 S 95/20, Landgericht Berlin) ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann innerhalb eines Monats nach förmlicher Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Weitere Einzelheiten finden sich in den schriftlichen Urteilsgründen. Das Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 05.03.2020 (Aktenzeichen: 18 C 374/19) ist ebenfalls relevant.
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  • Zivilrechtsstreit zwischen Mitgliedern der Band Puhdys
    In Berlin wird am 15.10.2020 um 11:00 Uhr im Saal 208/209 des Landgerichts Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin-Mitte, eine Verhandlung im Zivilrechtsstreit zwischen Mitgliedern der Band „Puhdys“ (Az. 16 O 163/19) stattfinden. Ein Bandmitglied klagt gegen andere Bandmitglieder auf Feststellung der alleinigen Urheberrechte an bestimmten Kompositionen. Das Verfahren ist bis zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nichtöffentlich; daher können derzeit keine weiteren Einzelheiten mitgeteilt werden. Ob am 15.10.2020 eine Entscheidung gefällt oder ein späterer Verkündungstermin festgelegt wird, ist offen. Aufgrund der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin ist die Anzahl der Plätze für die Presse und Zuschauer im Sitzungssaal begrenzt. Der am 14.10.2020 angesetzte Verhandlungstermin am 15.10.2020 um 11:00 Uhr wurde von der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin aufgehoben und findet nicht statt.
    In Berlin wird am 15.10.2020 um 11:00 Uhr im Saal 208/209 des Landgerichts Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin-Mitte, eine Verhandlung im Zivilrechtsstreit zwischen Mitgliedern der Band „Puhdys“ (Az. 16 O 163/19) stattfinden. Ein Bandmitglied klagt gegen andere Bandmitglieder auf Feststellung der alleinigen Urheberrechte an bestimmten Kompositionen. Das Verfahren ist bis zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nichtöffentlich; daher können derzeit keine weiteren Einzelheiten mitgeteilt werden. Ob am 15.10.2020 eine Entscheidung gefällt oder ein späterer Verkündungstermin festgelegt wird, ist offen. Aufgrund der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin ist die Anzahl der Plätze für die Presse und Zuschauer im Sitzungssaal begrenzt. Der am 14.10.2020 angesetzte Verhandlungstermin am 15.10.2020 um 11:00 Uhr wurde von der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin aufgehoben und findet nicht statt.
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  • Einschränkungen im Gerichtsbetrieb
    In Berlin finden zwischen dem 16.12.2020 und dem 10.01.2021 in der Zivilgerichtsbarkeit, also am Kammergericht, den zwei zivilrechtlichen Standorten des Landgerichts Berlin und den zehn Berliner Amtsgerichten, traditionell nur wenige mündliche Verhandlungen statt. Dies ist üblich, da sowohl Mitarbeiter der Gerichte als auch Rechtsuchende und Anwälte diese Zeit für Urlaub und Familie nutzen. Die Leitungen der Berliner Zivilgerichte haben auch in diesem Jahr Vorkehrungen getroffen, um die wenigen notwendigen Verhandlungen und Anhörungen, die aufgrund von Eilbedürftigkeit oder anderen sachlichen Gründen stattfinden müssen, zu ermöglichen. Der ab dem 16.12.2020 geltende Lockdown führt zu weiteren Einschränkungen, der Dienstbetrieb in den Berliner Zivilgerichten wird jedoch nicht vollständig eingestellt. Die Berliner Zivilgerichte bleiben geöffnet, um den verfassungsrechtlichen Auftrag, Rechtsuchenden zur Verfügung zu stehen, zu erfüllen. Jedes Gericht entscheidet im Rahmen der geltenden Gesetze selbst über Umfang und Art der Verfahrensfortführung. Eilsachen, sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Familienrecht, werden uneingeschränkt bearbeitet, wie bereits im Lockdown im März und April des Jahres. Ob bereits terminierte Verhandlungen oder Anhörungen aufgehoben oder neue anberaumt werden, obliegt aufgrund richterlicher Unabhängigkeit den einzelnen Richtern. Es gibt keine bindenden Vorgaben. Der Präsident des Kammergerichts hat jedoch die Richter des Kammergerichts gebeten, nur noch eilbedürftige oder vorrangige Verhandlungen und Anhörungen durchzuführen, um die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung zu unterstützen. Ähnliche Maßnahmen treffen die Leitungen des Landgerichts Berlin und der Berliner Amtsgerichte. Informationen zu den aktuellen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs finden sich auf den jeweiligen Homepages der Berliner Zivilgerichte.
    In Berlin finden zwischen dem 16.12.2020 und dem 10.01.2021 in der Zivilgerichtsbarkeit, also am Kammergericht, den zwei zivilrechtlichen Standorten des Landgerichts Berlin und den zehn Berliner Amtsgerichten, traditionell nur wenige mündliche Verhandlungen statt. Dies ist üblich, da sowohl Mitarbeiter der Gerichte als auch Rechtsuchende und Anwälte diese Zeit für Urlaub und Familie nutzen. Die Leitungen der Berliner Zivilgerichte haben auch in diesem Jahr Vorkehrungen getroffen, um die wenigen notwendigen Verhandlungen und Anhörungen, die aufgrund von Eilbedürftigkeit oder anderen sachlichen Gründen stattfinden müssen, zu ermöglichen. Der ab dem 16.12.2020 geltende Lockdown führt zu weiteren Einschränkungen, der Dienstbetrieb in den Berliner Zivilgerichten wird jedoch nicht vollständig eingestellt. Die Berliner Zivilgerichte bleiben geöffnet, um den verfassungsrechtlichen Auftrag, Rechtsuchenden zur Verfügung zu stehen, zu erfüllen. Jedes Gericht entscheidet im Rahmen der geltenden Gesetze selbst über Umfang und Art der Verfahrensfortführung. Eilsachen, sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Familienrecht, werden uneingeschränkt bearbeitet, wie bereits im Lockdown im März und April des Jahres. Ob bereits terminierte Verhandlungen oder Anhörungen aufgehoben oder neue anberaumt werden, obliegt aufgrund richterlicher Unabhängigkeit den einzelnen Richtern. Es gibt keine bindenden Vorgaben. Der Präsident des Kammergerichts hat jedoch die Richter des Kammergerichts gebeten, nur noch eilbedürftige oder vorrangige Verhandlungen und Anhörungen durchzuführen, um die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung zu unterstützen. Ähnliche Maßnahmen treffen die Leitungen des Landgerichts Berlin und der Berliner Amtsgerichte. Informationen zu den aktuellen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs finden sich auf den jeweiligen Homepages der Berliner Zivilgerichte.
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  • Räumungsklage gegen Buchhandlung vor Gericht verhandelt
    In Berlin fand am 22.04.2021 eine mündliche Verhandlung im Zivilrechtsstreit um die Räumung einer Buchhandlung in Berlin-Kreuzberg statt (Aktenzeichen: 55 O 272/20). Die Verhandlung begann um 10:00 Uhr im Saal B 129 des Kriminalgerichts Berlin, Eingang Wilsnacker Str. 4, 10559 Berlin. Der Verhandlungsort wurde aus Sicherheitsgründen gewählt. Ob am 22.04.2021 eine Entscheidung getroffen oder ein Verkündungstermin für einen späteren Zeitpunkt festgelegt wurde, ist nicht bekannt. Eine am 26.04.2021 um 09:00 Uhr im selben Saal geplante mündliche Verhandlung im Zivilrechtsstreit um die Herausgabe von Räumlichkeiten in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain (Aktenzeichen: 59 O 77/20) wurde am 23.04.2021 aufgehoben. Über den weiteren Verfahrensverlauf in diesem Verfahren (59 O 77/20), in dem die Klägerin vom beklagten Verein die Räumung und Herausgabe der genutzten Räumlichkeiten sowie eine Nutzungsentschädigung verlangte, wird gesondert informiert. Auch diese Verhandlung sollte aus Sicherheitsgründen im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit stattfinden. Aufgrund der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin stand im Sitzungssaal des Kriminalgerichts Berlin-Moabit für beide Verfahren nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen für Pressevertreter und Zuschauer zur Verfügung. Die Platzvergabe erfolgte nach Anmeldeschluss. Platzreservierungen für Zuschauer waren nicht möglich.
    In Berlin fand am 22.04.2021 eine mündliche Verhandlung im Zivilrechtsstreit um die Räumung einer Buchhandlung in Berlin-Kreuzberg statt (Aktenzeichen: 55 O 272/20). Die Verhandlung begann um 10:00 Uhr im Saal B 129 des Kriminalgerichts Berlin, Eingang Wilsnacker Str. 4, 10559 Berlin. Der Verhandlungsort wurde aus Sicherheitsgründen gewählt. Ob am 22.04.2021 eine Entscheidung getroffen oder ein Verkündungstermin für einen späteren Zeitpunkt festgelegt wurde, ist nicht bekannt. Eine am 26.04.2021 um 09:00 Uhr im selben Saal geplante mündliche Verhandlung im Zivilrechtsstreit um die Herausgabe von Räumlichkeiten in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain (Aktenzeichen: 59 O 77/20) wurde am 23.04.2021 aufgehoben. Über den weiteren Verfahrensverlauf in diesem Verfahren (59 O 77/20), in dem die Klägerin vom beklagten Verein die Räumung und Herausgabe der genutzten Räumlichkeiten sowie eine Nutzungsentschädigung verlangte, wird gesondert informiert. Auch diese Verhandlung sollte aus Sicherheitsgründen im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit stattfinden. Aufgrund der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin stand im Sitzungssaal des Kriminalgerichts Berlin-Moabit für beide Verfahren nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen für Pressevertreter und Zuschauer zur Verfügung. Die Platzvergabe erfolgte nach Anmeldeschluss. Platzreservierungen für Zuschauer waren nicht möglich.
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  • Räumungsklage in Berlin-Kreuzberg
    In Berlin findet am 10.06.2021 um 12:00 Uhr im Saal B 129 des Kriminalgerichts Berlin, Eingang Wilsnacker Straße 4, 10559 Berlin, die mündliche Verhandlung im Zivilrechtsstreit um die Räumung und Herausgabe eines Grundstückskomplexes in der Köpenicker Straße in Berlin-Kreuzberg statt. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 19a O 103/20. Die Verhandlung findet aus Sicherheitsgründen im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit statt. Ob am 10.06.2021 eine Entscheidung gefällt oder ein Verkündungstermin für einen späteren Zeitpunkt festgelegt wird, ist noch offen. Aufgrund der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin ist die Anzahl der Plätze für Pressevertreter und Zuschauer begrenzt. Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach Anmeldeschluss. Eine Platzreservierung für Zuschauer ist nicht möglich.
    In Berlin findet am 10.06.2021 um 12:00 Uhr im Saal B 129 des Kriminalgerichts Berlin, Eingang Wilsnacker Straße 4, 10559 Berlin, die mündliche Verhandlung im Zivilrechtsstreit um die Räumung und Herausgabe eines Grundstückskomplexes in der Köpenicker Straße in Berlin-Kreuzberg statt. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 19a O 103/20. Die Verhandlung findet aus Sicherheitsgründen im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit statt. Ob am 10.06.2021 eine Entscheidung gefällt oder ein Verkündungstermin für einen späteren Zeitpunkt festgelegt wird, ist noch offen. Aufgrund der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin ist die Anzahl der Plätze für Pressevertreter und Zuschauer begrenzt. Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach Anmeldeschluss. Eine Platzreservierung für Zuschauer ist nicht möglich.
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  • Zivilrechtsstreit um Räumlichkeiten in Rigaer Straße
    In Berlin findet am 07.02.2022 um 09:00 Uhr im Saal B 129 des Kriminalgerichts Berlin, Eingang Wilsnacker Straße 4, 10559 Berlin, eine mündliche Verhandlung im Zivilrechtsstreit um die Herausgabe von Räumlichkeiten in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain statt. Das Verfahren (Az. 59 O 77/20) findet vor der 59. Zivilkammer des Landgerichts Berlin statt und betrifft die Klage gegen einen Verein auf Räumung und Herausgabe von Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Seitenflügels und im Hinterhaus sowie Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Die Verhandlung findet aus Sicherheitsgründen im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit statt. Ob am 07.02.2022 eine Entscheidung gefällt oder ein Verkündungstermin für einen späteren Zeitpunkt festgelegt wird, ist derzeit offen. Aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Berlin ist die Anzahl der Plätze für die Presse und Zuschauer begrenzt. Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach Anmeldeschluss. Eine Platzreservierung für Zuschauer ist nicht möglich.
    In Berlin findet am 07.02.2022 um 09:00 Uhr im Saal B 129 des Kriminalgerichts Berlin, Eingang Wilsnacker Straße 4, 10559 Berlin, eine mündliche Verhandlung im Zivilrechtsstreit um die Herausgabe von Räumlichkeiten in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain statt. Das Verfahren (Az. 59 O 77/20) findet vor der 59. Zivilkammer des Landgerichts Berlin statt und betrifft die Klage gegen einen Verein auf Räumung und Herausgabe von Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Seitenflügels und im Hinterhaus sowie Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Die Verhandlung findet aus Sicherheitsgründen im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit statt. Ob am 07.02.2022 eine Entscheidung gefällt oder ein Verkündungstermin für einen späteren Zeitpunkt festgelegt wird, ist derzeit offen. Aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Berlin ist die Anzahl der Plätze für die Presse und Zuschauer begrenzt. Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach Anmeldeschluss. Eine Platzreservierung für Zuschauer ist nicht möglich.
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  • Streit um ehemaliges SEZ-Gelände
    In Berlin wurde am 13.05.2022 eine mündliche Verhandlung im Kammergericht zum Zivilrechtsstreit um das ehemalige SEZ-Gelände in Berlin-Friedrichshain geführt. Das Berufungsurteil wurde am 08.07.2022 öffentlich verkündet und änderte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin ab. Der Kläger wurde zur Auflassung des Grundstücks zugunsten der Beklagten verurteilt. Dies beinhaltet die lastenfreie Eigentumsumschreibung auf die Beklagte, die Löschung eingetragener Grundschulden, die Herausgabe von Grundschuldbriefen an die Beklagte und die Herausgabe des Grundstücks an die Beklagte Zug um Zug gegen Zahlung von 1,00 EUR. Die Beklagte war damit in zweiter Instanz bis auf einen kleinen Teil erfolgreich. Der Rechtsstreit betrifft Ansprüche bezüglich des Grundstücks des ehemaligen SEZ-Geländes in Berlin-Friedrichshain, das die Beklagte im Jahr 2003 für einen Kaufpreis von 1,00 EUR an den Kläger verkaufte. Der Kläger verlangte von der Beklagten den Verzicht auf ein vertragliches Wiederkaufsrecht und die Löschung einer zu deren Gunsten eingetragenen Auflassungsvormerkung. Die Beklagte beantragte in der Widerklage im Wesentlichen die Rückabwicklung des Kaufvertrages Zug um Zug gegen Zahlung von 1,00 EUR. Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin vom 09.11.2018 gab der Klage hinsichtlich des Verzichts und der Zustimmung zur Löschung der Auflassungsvormerkung Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 978.604,25 EUR statt und wies sie im Übrigen ab. Die Widerklage der Beklagten wurde vom Landgericht vollumfänglich abgewiesen. Auf die von beiden Parteien eingelegte Berufung hin, wies der 14. Zivilsenat des Kammergerichts mit dem Urteil vom 08.07.2022 die Klage des Klägers ab und gab der Widerklage der Beklagten bis auf einen kleinen Teil statt. Weitere Einzelheiten sind den schriftlichen Urteilsgründen zu entnehmen. Über diese kann gemäß Presserichtlinien erst berichtet werden, nachdem das Urteil den Parteien schriftlich zugestellt wurde und alle Verfahrensbeteiligten es sicher erhalten haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann innerhalb eines Monats nach förmlicher Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Kammergericht: Urteil vom 08.07.2022, Aktenzeichen: 14 U 30/19; Landgericht Berlin: Urteil vom 09.11.2018, Aktenzeichen: 22 O 259/16
    In Berlin wurde am 13.05.2022 eine mündliche Verhandlung im Kammergericht zum Zivilrechtsstreit um das ehemalige SEZ-Gelände in Berlin-Friedrichshain geführt. Das Berufungsurteil wurde am 08.07.2022 öffentlich verkündet und änderte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin ab. Der Kläger wurde zur Auflassung des Grundstücks zugunsten der Beklagten verurteilt. Dies beinhaltet die lastenfreie Eigentumsumschreibung auf die Beklagte, die Löschung eingetragener Grundschulden, die Herausgabe von Grundschuldbriefen an die Beklagte und die Herausgabe des Grundstücks an die Beklagte Zug um Zug gegen Zahlung von 1,00 EUR. Die Beklagte war damit in zweiter Instanz bis auf einen kleinen Teil erfolgreich. Der Rechtsstreit betrifft Ansprüche bezüglich des Grundstücks des ehemaligen SEZ-Geländes in Berlin-Friedrichshain, das die Beklagte im Jahr 2003 für einen Kaufpreis von 1,00 EUR an den Kläger verkaufte. Der Kläger verlangte von der Beklagten den Verzicht auf ein vertragliches Wiederkaufsrecht und die Löschung einer zu deren Gunsten eingetragenen Auflassungsvormerkung. Die Beklagte beantragte in der Widerklage im Wesentlichen die Rückabwicklung des Kaufvertrages Zug um Zug gegen Zahlung von 1,00 EUR. Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin vom 09.11.2018 gab der Klage hinsichtlich des Verzichts und der Zustimmung zur Löschung der Auflassungsvormerkung Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 978.604,25 EUR statt und wies sie im Übrigen ab. Die Widerklage der Beklagten wurde vom Landgericht vollumfänglich abgewiesen. Auf die von beiden Parteien eingelegte Berufung hin, wies der 14. Zivilsenat des Kammergerichts mit dem Urteil vom 08.07.2022 die Klage des Klägers ab und gab der Widerklage der Beklagten bis auf einen kleinen Teil statt. Weitere Einzelheiten sind den schriftlichen Urteilsgründen zu entnehmen. Über diese kann gemäß Presserichtlinien erst berichtet werden, nachdem das Urteil den Parteien schriftlich zugestellt wurde und alle Verfahrensbeteiligten es sicher erhalten haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann innerhalb eines Monats nach förmlicher Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Kammergericht: Urteil vom 08.07.2022, Aktenzeichen: 14 U 30/19; Landgericht Berlin: Urteil vom 09.11.2018, Aktenzeichen: 22 O 259/16
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  • Hunderttausendste elektronische Akte ans Netz
    In Berlin ging an den Berliner Zivilgerichten in dieser Woche die hunderttausendste elektronische Akte (eAkte) ans Netz. eAkten werden bereits beim Kammergericht, dem Landgericht Berlin II und den zivilen Amtsgerichten Charlottenburg, Kreuzberg, Pankow, Lichtenberg, Wedding, Schöneberg, Köpenick und Neukölln geführt. Für das Jahr 2025 ist die Einführung der eAkte an den ebenfalls zivilrechtlichen Amtsgerichten Mitte und Spandau sowie in der Berliner Strafgerichtsbarkeit (Strafsenate des Kammergerichts, Landgericht Berlin I und Amtsgericht Tiergarten) vorgesehen. Die Einführung der eAkte in den Berliner Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird zentral vom Kammergericht organisiert. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören im Wesentlichen die Zivil- und die Strafgerichtsbarkeit. Die ordentliche Gerichtsbarkeit setzt bei der eAkten-Führung auf eine Justizentwicklung aus einem Länderverbund mit dem Namen elektronisches Integrationsportal (eIP). Die IT-Infrastruktur wird beim Landesdienstleister ITDZ Berlin betrieben. Dort belegen die eAkten derzeit fünf Terrabyte an Speicherplatz. Die gesetzlichen Verfahrensordnungen sehen eine grundsätzliche Pflicht zur Führung der elektronischen Akte ab dem 01.01.2026 vor. Vor diesem Zeitpunkt ist die Führung von eAkten auf der Grundlage von Rechtsvorschriften der Landesjustizverwaltungen möglich. Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Berlin hat im vergangenen Jahr – also am Vortag des 01.01.2024 – mit der schrittweisen Einführung begonnen.
    In Berlin ging an den Berliner Zivilgerichten in dieser Woche die hunderttausendste elektronische Akte (eAkte) ans Netz. eAkten werden bereits beim Kammergericht, dem Landgericht Berlin II und den zivilen Amtsgerichten Charlottenburg, Kreuzberg, Pankow, Lichtenberg, Wedding, Schöneberg, Köpenick und Neukölln geführt. Für das Jahr 2025 ist die Einführung der eAkte an den ebenfalls zivilrechtlichen Amtsgerichten Mitte und Spandau sowie in der Berliner Strafgerichtsbarkeit (Strafsenate des Kammergerichts, Landgericht Berlin I und Amtsgericht Tiergarten) vorgesehen. Die Einführung der eAkte in den Berliner Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird zentral vom Kammergericht organisiert. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören im Wesentlichen die Zivil- und die Strafgerichtsbarkeit. Die ordentliche Gerichtsbarkeit setzt bei der eAkten-Führung auf eine Justizentwicklung aus einem Länderverbund mit dem Namen elektronisches Integrationsportal (eIP). Die IT-Infrastruktur wird beim Landesdienstleister ITDZ Berlin betrieben. Dort belegen die eAkten derzeit fünf Terrabyte an Speicherplatz. Die gesetzlichen Verfahrensordnungen sehen eine grundsätzliche Pflicht zur Führung der elektronischen Akte ab dem 01.01.2026 vor. Vor diesem Zeitpunkt ist die Führung von eAkten auf der Grundlage von Rechtsvorschriften der Landesjustizverwaltungen möglich. Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Berlin hat im vergangenen Jahr – also am Vortag des 01.01.2024 – mit der schrittweisen Einführung begonnen.
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  • Streit um Parkplatz eskaliert
    In Budenheim wurde am 04.09.2025 eine Polizeistreife zu einem Parkplatzstreit gerufen. Eine Fahrzeugbesitzerin gab an, dass ihr Pkw durch auf einem Privatgrundstück platzierte Steine am Wegfahren gehindert werde. Der Vorfall resultierte aus einem länger andauernden Streit mit einem Nachbarn über Parkmöglichkeiten. Die Fahrzeugbesitzerin hatte trotz vorheriger Warnungen erneut auf dem Privatgrundstück geparkt. Die Polizei räumte die Steine aus Kulanz beiseite. Eine Behauptung der Fahrzeugbesitzerin über durch den Nachbarn verursachte Kratzer am Fahrzeug konnte nicht bestätigt werden; die Schäden schienen älter zu sein. Die Polizei wies sie auf die Strafbarkeit von Falschaussagen hin. Die Polizei betont, dass sie bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, wie in diesem Fall, nicht zuständig ist. Die Klärung solcher Streitigkeiten obliegt den Beteiligten oder gegebenenfalls den Zivilgerichten. Das Blockieren von Fahrzeugen kann jedoch eine Nötigung darstellen und strafrechtlich verfolgt werden. Die Polizei appelliert an alle Bürger, bei Unstimmigkeiten zunächst den direkten Dialog zu suchen oder gegebenenfalls anwaltliche oder schiedsamtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
    In Budenheim wurde am 04.09.2025 eine Polizeistreife zu einem Parkplatzstreit gerufen. Eine Fahrzeugbesitzerin gab an, dass ihr Pkw durch auf einem Privatgrundstück platzierte Steine am Wegfahren gehindert werde. Der Vorfall resultierte aus einem länger andauernden Streit mit einem Nachbarn über Parkmöglichkeiten. Die Fahrzeugbesitzerin hatte trotz vorheriger Warnungen erneut auf dem Privatgrundstück geparkt. Die Polizei räumte die Steine aus Kulanz beiseite. Eine Behauptung der Fahrzeugbesitzerin über durch den Nachbarn verursachte Kratzer am Fahrzeug konnte nicht bestätigt werden; die Schäden schienen älter zu sein. Die Polizei wies sie auf die Strafbarkeit von Falschaussagen hin. Die Polizei betont, dass sie bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, wie in diesem Fall, nicht zuständig ist. Die Klärung solcher Streitigkeiten obliegt den Beteiligten oder gegebenenfalls den Zivilgerichten. Das Blockieren von Fahrzeugen kann jedoch eine Nötigung darstellen und strafrechtlich verfolgt werden. Die Polizei appelliert an alle Bürger, bei Unstimmigkeiten zunächst den direkten Dialog zu suchen oder gegebenenfalls anwaltliche oder schiedsamtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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  • Unfallflucht – Verursacher meldet sich später
    In Gifhorn ereignete sich am 30.08.2025 gegen 14:45 Uhr ein Verkehrsunfall auf der Hamburger Straße Höhe Hausnummer 44. Ein 46-jähriger Mann aus Sassenburg touchierte mit seinem schwarzen Mercedes-Benz einen ordnungsgemäß geparkten Pkw, der vermutlich im hinteren Bereich beschädigt wurde. Der Verursacher bemerkte den Schaden erst zuhause, kehrte zur Unfallstelle zurück, traf den Geschädigten jedoch nicht mehr an und meldete den Unfall daraufhin bei der Polizei. Gesucht wird der Geschädigte oder der beschädigte dunkle Pkw, um die zivilrechtlichen Ansprüche klären zu können. #Unfallflucht
    In Gifhorn ereignete sich am 30.08.2025 gegen 14:45 Uhr ein Verkehrsunfall auf der Hamburger Straße Höhe Hausnummer 44. Ein 46-jähriger Mann aus Sassenburg touchierte mit seinem schwarzen Mercedes-Benz einen ordnungsgemäß geparkten Pkw, der vermutlich im hinteren Bereich beschädigt wurde. Der Verursacher bemerkte den Schaden erst zuhause, kehrte zur Unfallstelle zurück, traf den Geschädigten jedoch nicht mehr an und meldete den Unfall daraufhin bei der Polizei. Gesucht wird der Geschädigte oder der beschädigte dunkle Pkw, um die zivilrechtlichen Ansprüche klären zu können. #Unfallflucht
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  • Zeugen gesucht nach Körperverletzung
    Am Mittwoch, 20.08.2025, kam es zwischen 10:45 und 11:30 Uhr in Einbeck OT Kreiensen, Auf der Höhe, zu einer körperlichen Auseinandersetzung im Rahmen zivilrechtlicher Streitigkeiten. Dabei wurde eine Person leicht verletzt. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch aufgenommen. Eine blonde Frau, die möglicherweise mit einem PKW unterwegs war, könnte den Vorfall beobachtet haben und wichtige Angaben zum Tathergang machen. #Körperverletzung
    Am Mittwoch, 20.08.2025, kam es zwischen 10:45 und 11:30 Uhr in Einbeck OT Kreiensen, Auf der Höhe, zu einer körperlichen Auseinandersetzung im Rahmen zivilrechtlicher Streitigkeiten. Dabei wurde eine Person leicht verletzt. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch aufgenommen. Eine blonde Frau, die möglicherweise mit einem PKW unterwegs war, könnte den Vorfall beobachtet haben und wichtige Angaben zum Tathergang machen. #Körperverletzung
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