Der frühere Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, ist vom Hamburger Landgericht wegen schweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Vier Monate gelten wegen Verfahrensverzögerung als vollstreckt. Zudem muss er für nicht geleistete Arbeit rund 75.000 Euro zurückzahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 55-Jährige zum 1. Januar 2014 einen Teilzeitantrag bei der Polizei Hamburg eingereicht hatte, jedoch nicht beabsichtigt hatte, neben seiner Tätigkeit als BDK-Bundesvorsitzender diese Tätigkeit aufzunehmen und durchzuführen. Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: „Der Angeklagte hatte von Anfang an nicht vor, für die Polizei Hamburg zu arbeiten.“ Vielmehr wollte er den Freiraum nutzen, um ungestört für den BDK zu arbeiten und sich seinem Studium der Kriminalistik zu widmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung hat Revision angekündigt.
Der frühere Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, ist vom Hamburger Landgericht wegen schweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Vier Monate gelten wegen Verfahrensverzögerung als vollstreckt. Zudem muss er für nicht geleistete Arbeit rund 75.000 Euro zurückzahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 55-Jährige zum 1. Januar 2014 einen Teilzeitantrag bei der Polizei Hamburg eingereicht hatte, jedoch nicht beabsichtigt hatte, neben seiner Tätigkeit als BDK-Bundesvorsitzender diese Tätigkeit aufzunehmen und durchzuführen. Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: „Der Angeklagte hatte von Anfang an nicht vor, für die Polizei Hamburg zu arbeiten.“ Vielmehr wollte er den Freiraum nutzen, um ungestört für den BDK zu arbeiten und sich seinem Studium der Kriminalistik zu widmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung hat Revision angekündigt.