• Am 22. August 2025 gegen 23:40 Uhr geriet ein offensichtlich alkoholisierter 29-jähriger Mann am Bahnsteig des S-Bahnhaltepunkts Reeperbahn in Hamburg in das Visier einer Präsenzstreife der Bundespolizei. Die anschließende Überprüfung seiner Personalien ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der Mann war wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung verurteilt worden und seit dem 21. August 2025 von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Itzehoe mit einem Haftbefehl gesucht worden. Er hatte eine geforderte Geldstrafe (inklusive Verfahrenskosten) in Höhe von 960,00 Euro nicht bezahlt und musste nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verbüßen. Gegen den polizeilich einschlägig bekannten Mann (Rohheitsdelikte) bestand weiterhin eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen gefährlicher Körperverletzung. Der 29-Jährige wurde mit einem Funkstreifenwagen zum Bundespolizeirevier Hamburg-Altona gebracht. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Ein Arzt stellte seine Gewahrsamsfähigkeit fest. Nach einer Nacht in der Gewahrsamszelle der Bundespolizei wurde der Mann heute, am Samstag, dem 23. August 2025, um 07:30 Uhr einer Haftanstalt zugeführt.
    Am 22. August 2025 gegen 23:40 Uhr geriet ein offensichtlich alkoholisierter 29-jähriger Mann am Bahnsteig des S-Bahnhaltepunkts Reeperbahn in Hamburg in das Visier einer Präsenzstreife der Bundespolizei. Die anschließende Überprüfung seiner Personalien ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der Mann war wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung verurteilt worden und seit dem 21. August 2025 von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Itzehoe mit einem Haftbefehl gesucht worden. Er hatte eine geforderte Geldstrafe (inklusive Verfahrenskosten) in Höhe von 960,00 Euro nicht bezahlt und musste nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verbüßen. Gegen den polizeilich einschlägig bekannten Mann (Rohheitsdelikte) bestand weiterhin eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen gefährlicher Körperverletzung. Der 29-Jährige wurde mit einem Funkstreifenwagen zum Bundespolizeirevier Hamburg-Altona gebracht. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Ein Arzt stellte seine Gewahrsamsfähigkeit fest. Nach einer Nacht in der Gewahrsamszelle der Bundespolizei wurde der Mann heute, am Samstag, dem 23. August 2025, um 07:30 Uhr einer Haftanstalt zugeführt.
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  • Am Donnerstag, 21. August 2025, gegen 15:00 Uhr meldete der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Wuppertal eine leblose Person in einer Wohnung auf der Friedrich-Engels-Allee in Wuppertal-Barmen. Die Person wies Schnittverletzungen im Halsbereich auf. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des 59-jährigen Deutschen feststellen. Nach der heute, am Freitag, 22. August 2025, erfolgten Obduktion des Leichnams starb dieser infolge von Gewalteinwirkung gegen Körper und Hals mittels eines scharfen Gegenstands. Die intensiven Ermittlungen führten zur Festnahme eines dringend tatverdächtigen 26-jährigen Deutschen am Mittag des 22. August 2025. Er wird morgen, Samstag, 23. August 2025, der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Wuppertal wegen des Verdachts des Totschlags vorgeführt.
    Am Donnerstag, 21. August 2025, gegen 15:00 Uhr meldete der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Wuppertal eine leblose Person in einer Wohnung auf der Friedrich-Engels-Allee in Wuppertal-Barmen. Die Person wies Schnittverletzungen im Halsbereich auf. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des 59-jährigen Deutschen feststellen. Nach der heute, am Freitag, 22. August 2025, erfolgten Obduktion des Leichnams starb dieser infolge von Gewalteinwirkung gegen Körper und Hals mittels eines scharfen Gegenstands. Die intensiven Ermittlungen führten zur Festnahme eines dringend tatverdächtigen 26-jährigen Deutschen am Mittag des 22. August 2025. Er wird morgen, Samstag, 23. August 2025, der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Wuppertal wegen des Verdachts des Totschlags vorgeführt.
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  • Am Abend des 11. August 2025 ereignete sich gegen 22:00 Uhr in der Wilhelm-Haas-Straße in Markgröningen eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Ein 24-jähriger Mann, der seit Freitagnachmittag, 22. August 2025, in Untersuchungshaft sitzt, steht im Verdacht, während dieses Streits aus noch unbekannter Ursache mehrfach eine Schusswaffe in Richtung der Kontrahenten abgefeuert zu haben. Nach bisherigem Kenntnisstand wurde niemand getroffen oder verletzt. Durch Zeugenaussagen geriet der 24-Jährige in den Fokus der Kriminalpolizei. Im Zuge weiterer, teilweise verdeckt geführter Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen ihn. Am Montag, 18. August 2025, erließ das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Nachdem der flüchtige 24-Jährige im Ostalbkreis lokalisiert werden konnte, wurde er dort am Donnerstagabend, 21. August 2025, vorläufig festgenommen. Anschließend wurden seine Wohnung im Ostalbkreis und seine Wohnanschrift im Landkreis Ludwigsburg durchsucht. Am Freitagnachmittag, 22. August 2025, wurde der russische Staatsangehörige der zuständigen Haftrichterin beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Diese setzte den bereits erlassenen Haftbefehl in Vollzug und wies den 24-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Die Ermittlungen und insbesondere die Auswertung der als Beweismittel sichergestellten Gegenstände dauern an.
    Am Abend des 11. August 2025 ereignete sich gegen 22:00 Uhr in der Wilhelm-Haas-Straße in Markgröningen eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Ein 24-jähriger Mann, der seit Freitagnachmittag, 22. August 2025, in Untersuchungshaft sitzt, steht im Verdacht, während dieses Streits aus noch unbekannter Ursache mehrfach eine Schusswaffe in Richtung der Kontrahenten abgefeuert zu haben. Nach bisherigem Kenntnisstand wurde niemand getroffen oder verletzt. Durch Zeugenaussagen geriet der 24-Jährige in den Fokus der Kriminalpolizei. Im Zuge weiterer, teilweise verdeckt geführter Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen ihn. Am Montag, 18. August 2025, erließ das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Nachdem der flüchtige 24-Jährige im Ostalbkreis lokalisiert werden konnte, wurde er dort am Donnerstagabend, 21. August 2025, vorläufig festgenommen. Anschließend wurden seine Wohnung im Ostalbkreis und seine Wohnanschrift im Landkreis Ludwigsburg durchsucht. Am Freitagnachmittag, 22. August 2025, wurde der russische Staatsangehörige der zuständigen Haftrichterin beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Diese setzte den bereits erlassenen Haftbefehl in Vollzug und wies den 24-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Die Ermittlungen und insbesondere die Auswertung der als Beweismittel sichergestellten Gegenstände dauern an.
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  • Am Mittwoch, 20. August 2025, ereignete sich gegen 19:50 Uhr ein Überfall auf eine Tankstelle in der Kiesstraße in Lauffen. Ein 25-jähriger Mann betrat die Tankstelle, bewaffnet mit einem Messer, und forderte die Kassiererin unter Vorhalt der Waffe zur Herausgabe von Bargeld auf. Die Kassiererin händigte ihm eine geringe Summe aus, was den Täter jedoch nicht zufriedenstellte. Da die Kassiererin sich weigerte, mehr Geld auszuhändigen, rannte der Tatverdächtige hinter den Verkaufstresen. Nach einem Gerangel konnte die Kassiererin den Mann mit Pfefferspray in die Flucht schlagen. Außerhalb der Tankstelle bemerkten ein Vater mit seinem Sohn den flüchtenden Räuber, der mit dem Fahrrad entkam. Gemeinsam mit zwei weiteren Männern gelang es ihnen, den Mann in einem nahegelegenen Park zu überwältigen, zu entwaffnen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Der 25-jährige Deutsche wurde festgenommen und am Donnerstag, 21. August 2025, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn einem Haftrichter beim Amtsgericht Heilbronn vorgeführt. Der beantragte Haftbefehl wurde erlassen und vollzogen; der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
    Am Mittwoch, 20. August 2025, ereignete sich gegen 19:50 Uhr ein Überfall auf eine Tankstelle in der Kiesstraße in Lauffen. Ein 25-jähriger Mann betrat die Tankstelle, bewaffnet mit einem Messer, und forderte die Kassiererin unter Vorhalt der Waffe zur Herausgabe von Bargeld auf. Die Kassiererin händigte ihm eine geringe Summe aus, was den Täter jedoch nicht zufriedenstellte. Da die Kassiererin sich weigerte, mehr Geld auszuhändigen, rannte der Tatverdächtige hinter den Verkaufstresen. Nach einem Gerangel konnte die Kassiererin den Mann mit Pfefferspray in die Flucht schlagen. Außerhalb der Tankstelle bemerkten ein Vater mit seinem Sohn den flüchtenden Räuber, der mit dem Fahrrad entkam. Gemeinsam mit zwei weiteren Männern gelang es ihnen, den Mann in einem nahegelegenen Park zu überwältigen, zu entwaffnen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Der 25-jährige Deutsche wurde festgenommen und am Donnerstag, 21. August 2025, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn einem Haftrichter beim Amtsgericht Heilbronn vorgeführt. Der beantragte Haftbefehl wurde erlassen und vollzogen; der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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  • Am Freitag, 22. August 2025, nahm die Bundespolizei an einer Grenzkontrollstelle auf der A8 eine gesuchte 70-jährige Kroatin fest. Die Festnahme erfolgte während einer Kontrolle in einem Fernreisebus. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Das Landgericht Stuttgart hatte sie 2004 wegen versuchten Mordes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Verurteilte muss nun noch eine Reststrafe von 1.521 Tagen in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßen. Die Frau wurde am Freitag, 22. August 2025, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um ihre verbleibende Haftstrafe anzutreten.
    Am Freitag, 22. August 2025, nahm die Bundespolizei an einer Grenzkontrollstelle auf der A8 eine gesuchte 70-jährige Kroatin fest. Die Festnahme erfolgte während einer Kontrolle in einem Fernreisebus. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Das Landgericht Stuttgart hatte sie 2004 wegen versuchten Mordes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Verurteilte muss nun noch eine Reststrafe von 1.521 Tagen in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßen. Die Frau wurde am Freitag, 22. August 2025, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um ihre verbleibende Haftstrafe anzutreten.
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