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Am Mitte September 2025 entdeckten Zöllner des Zollamts Oberpfalz am Dienstort Weiden in einem Postpaket aus Indien, adressiert an eine Privatperson, 20 verschiedene Arzneimittelprodukte (Tabletten, Kapseln, Tropfen, Tuben) für den Eigengebrauch. 17 Produkte verstießen gegen das Arzneimittelgesetz, da sie ohne Genehmigung nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen, ein weiteres Produkt war ein nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt, und zwei weitere Artikel entsprachen nicht den Einfuhrbestimmungen der Produktsicherheit. Die Produkte wurden eingezogen und vernichtet, und die Arzneimittelbehörde prüft Konsequenzen für den Empfänger.
Am Mitte September 2025 entdeckten Zöllner des Zollamts Oberpfalz am Dienstort Weiden in einem Postpaket aus Indien, adressiert an eine Privatperson, 20 verschiedene Arzneimittelprodukte (Tabletten, Kapseln, Tropfen, Tuben) für den Eigengebrauch. 17 Produkte verstießen gegen das Arzneimittelgesetz, da sie ohne Genehmigung nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen, ein weiteres Produkt war ein nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt, und zwei weitere Artikel entsprachen nicht den Einfuhrbestimmungen der Produktsicherheit. Die Produkte wurden eingezogen und vernichtet, und die Arzneimittelbehörde prüft Konsequenzen für den Empfänger.
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