Zivilcourage geehrt: Helfer bei Schlägerei am S-Bahnhof
Am 18.01.2026 gegen 03:45 Uhr gerieten am S-Bahnhalt Hackerbrücke in München eine sechsköpfige Gruppe deutscher Staatsangehöriger und drei deutsche Jugendliche im Alter von 16, 17 und 19 Jahren in eine verbale Auseinandersetzung, die sich zu einer massiven körperlichen Schlägerei entwickelte, die sich teilweise ins Gleis verlagerte. Ein 40-jähriger türkischer Mitarbeiter der Deutschen Bahn schritt ein und trennte einen 35-Jährigen aus der Gruppe und den 19-Jährigen, die auf den Gleissträngen kämpften und von einer einfahrenden S-Bahn erfasst zu werden drohten. Ein 22-jähriger Deutscher, der ebenfalls schlichten wollte, wurde von dem 17-Jährigen angegriffen und schwer am Auge verletzt; er musste operiert werden. Die drei Jugendlichen wurden vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München verurteilt: Der 19-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten, der 17-Jährige eine zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung, und der 16-Jährige eine Woche Jugendarrest mit Auflagen. Die Staatsanwaltschaft München I legte gegen das Urteil des 19-Jährigen Berufung ein; die Urteile der beiden Jüngeren sind rechtskräftig. Die beiden Helfer wurden für ihre Zivilcourage geehrt.
Am 18.01.2026 gegen 03:45 Uhr gerieten am S-Bahnhalt Hackerbrücke in München eine sechsköpfige Gruppe deutscher Staatsangehöriger und drei deutsche Jugendliche im Alter von 16, 17 und 19 Jahren in eine verbale Auseinandersetzung, die sich zu einer massiven körperlichen Schlägerei entwickelte, die sich teilweise ins Gleis verlagerte. Ein 40-jähriger türkischer Mitarbeiter der Deutschen Bahn schritt ein und trennte einen 35-Jährigen aus der Gruppe und den 19-Jährigen, die auf den Gleissträngen kämpften und von einer einfahrenden S-Bahn erfasst zu werden drohten. Ein 22-jähriger Deutscher, der ebenfalls schlichten wollte, wurde von dem 17-Jährigen angegriffen und schwer am Auge verletzt; er musste operiert werden. Die drei Jugendlichen wurden vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München verurteilt: Der 19-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten, der 17-Jährige eine zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung, und der 16-Jährige eine Woche Jugendarrest mit Auflagen. Die Staatsanwaltschaft München I legte gegen das Urteil des 19-Jährigen Berufung ein; die Urteile der beiden Jüngeren sind rechtskräftig. Die beiden Helfer wurden für ihre Zivilcourage geehrt.
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