Am 25.11.2025 gegen 08:25 Uhr wollte der 58-jährige Gerichtsvollzieher Christoph J. in der Frankenholzer Straße in Bexbach eine Zwangsräumung durchsetzen. Dabei wurde er von dem 42-jährigen Kai Uwe M. mit einem Jagdmesser angegriffen und mindestens 13-mal auf Kopf und Oberkörper gestochen. Christoph J. starb im Flur des Mehrfamilienhauses. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den Angeklagten wegen Mordes zu zehn Jahren Haft und ordnete wegen verminderter Schuldfähigkeit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt, gab aber an, aus Angst vor Obdachlosigkeit gehandelt zu haben und vom Räumungstermin nichts gewusst zu haben. Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten abweichende Strafen gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord
Am 25.11.2025 gegen 08:25 Uhr wollte der 58-jährige Gerichtsvollzieher Christoph J. in der Frankenholzer Straße in Bexbach eine Zwangsräumung durchsetzen. Dabei wurde er von dem 42-jährigen Kai Uwe M. mit einem Jagdmesser angegriffen und mindestens 13-mal auf Kopf und Oberkörper gestochen. Christoph J. starb im Flur des Mehrfamilienhauses. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den Angeklagten wegen Mordes zu zehn Jahren Haft und ordnete wegen verminderter Schuldfähigkeit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt, gab aber an, aus Angst vor Obdachlosigkeit gehandelt zu haben und vom Räumungstermin nichts gewusst zu haben. Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten abweichende Strafen gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord
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