Kolumbianer (30) ohne gültiges Visum zurückgewiesen
Am 03.08.2026 am Nachmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf den grenzüberschreitenden Zugverkehr zwischen Polen und Deutschland. Bei der Kontrolle eines Einreisezuges nach Leipzig stellten sie einen 30-jährigen kolumbianischen Staatsangehörigen fest, der sich nur mit seinem Reisepass ausweisen konnte und weder ein Visum noch einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates vorlegte. Die Überprüfung ergab, dass sich der Mann bereits seit Juni 2023 in Polen aufhält und dort einen Aufenthalt beantragt hatte; eine Rückfrage bei den polnischen Behörden bestätigte, dass ihm bislang kein Aufenthaltstitel erteilt worden war und er sich auch in Polen unerlaubt aufgehalten hatte. Der 30-Jährige musste den Zug verlassen und wurde in Gewahrsam genommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Einreise verweigert und er nach Polen zurückgewiesen.
Am 03.08.2026 am Nachmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf den grenzüberschreitenden Zugverkehr zwischen Polen und Deutschland. Bei der Kontrolle eines Einreisezuges nach Leipzig stellten sie einen 30-jährigen kolumbianischen Staatsangehörigen fest, der sich nur mit seinem Reisepass ausweisen konnte und weder ein Visum noch einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates vorlegte. Die Überprüfung ergab, dass sich der Mann bereits seit Juni 2023 in Polen aufhält und dort einen Aufenthalt beantragt hatte; eine Rückfrage bei den polnischen Behörden bestätigte, dass ihm bislang kein Aufenthaltstitel erteilt worden war und er sich auch in Polen unerlaubt aufgehalten hatte. Der 30-Jährige musste den Zug verlassen und wurde in Gewahrsam genommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Einreise verweigert und er nach Polen zurückgewiesen.
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