Am 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe in Unter- und Oberfranken durch. Dabei wurden 27 Betriebe überprüft, 116 Personen befragt und 30 Ermittlungsverfahren vor Ort eingeleitet. Im Fokus standen Gaststätten, Lieferdienste, Cafés, Schnellimbisse und Hotels. Die Kontrollen zielten auf die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Aufdeckung unrechtmäßigen Bezuges von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. In über 80 weiteren Fällen ergaben sich Hinweise auf Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: 21 Fälle mit Unstimmigkeiten bei Sozialversicherungsbeiträgen, 13 Fälle ausländerrechtlicher Verstöße, 9 Fälle mit Verdacht auf nicht ordnungsgemäß gezahlten Mindestlohn, 3 Fälle mit fraglichem Leistungsbezug und 35 Fälle mit Verstößen gegen Melde- und Aufzeichnungspflichten. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen durch Abgleich der erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt. Seit dem 01.01.2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Am 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe in Unter- und Oberfranken durch. Dabei wurden 27 Betriebe überprüft, 116 Personen befragt und 30 Ermittlungsverfahren vor Ort eingeleitet. Im Fokus standen Gaststätten, Lieferdienste, Cafés, Schnellimbisse und Hotels. Die Kontrollen zielten auf die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Aufdeckung unrechtmäßigen Bezuges von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. In über 80 weiteren Fällen ergaben sich Hinweise auf Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: 21 Fälle mit Unstimmigkeiten bei Sozialversicherungsbeiträgen, 13 Fälle ausländerrechtlicher Verstöße, 9 Fälle mit Verdacht auf nicht ordnungsgemäß gezahlten Mindestlohn, 3 Fälle mit fraglichem Leistungsbezug und 35 Fälle mit Verstößen gegen Melde- und Aufzeichnungspflichten. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen durch Abgleich der erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt. Seit dem 01.01.2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.