Am 21.09.2025 kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Füssen (BAB 7) einen 29-jährigen Polen, der als Beifahrer in einem österreichischen Fahrzeug einreisen wollte. Es wurde ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt. Da der Mann die geforderte Geldstrafe von ca. 1.300 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert.
Am 21.09.2025 kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Füssen (BAB 7) einen 29-jährigen Polen, der als Beifahrer in einem österreichischen Fahrzeug einreisen wollte. Es wurde ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt. Da der Mann die geforderte Geldstrafe von ca. 1.300 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert.