Am 18. September 2025 wurde im Hauptbahnhof Hamm eine 40-jährige deutsche Staatsangehörige von Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Arnsberg bestand, da sie eine Geldstrafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Werl aus dem Jahr 2024 wegen wiederholter Leistungserschleichungen nicht beglichen hatte. Die Höhe der ausstehenden Geldstrafe betrug 3200 EUR. Da die Zahlung nicht möglich war, wurde die 40-Jährige zur Verbüßung einer 40-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen eingeliefert. #Betrug
Am 18. September 2025 wurde im Hauptbahnhof Hamm eine 40-jährige deutsche Staatsangehörige von Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Arnsberg bestand, da sie eine Geldstrafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Werl aus dem Jahr 2024 wegen wiederholter Leistungserschleichungen nicht beglichen hatte. Die Höhe der ausstehenden Geldstrafe betrug 3200 EUR. Da die Zahlung nicht möglich war, wurde die 40-Jährige zur Verbüßung einer 40-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen eingeliefert. #Betrug
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