Am 13. September 2025 suchte ein 34-jähriger türkischer Staatsbürger die Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof auf und bat um Überprüfung seiner Personalien. Er gab an, dass mehrere Haftbefehle gegen ihn bestehen dürften. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab zwei Haftbefehle des Amtsgerichts Hamm. Der erste Haftbefehl betraf gewerbsmäßigen Diebstahl mit einer noch offenen Haftstrafe von 44 Tagen (von ursprünglich vier Monaten und einer Woche). Der zweite Haftbefehl bezog sich auf Diebstahl, Diebstahl mit Waffen und Erschleichen von Leistungen, mit einer noch offenen Haftstrafe von 224 Tagen nach Widerruf der Bewährung. Der Mann wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Er begründete sein Handeln mit der Aussage, dass die Obdachlosigkeit ihn zur Einsicht gebracht habe und er sich deshalb der Haftstrafe stellen wolle. #Diebstahl
Am 13. September 2025 suchte ein 34-jähriger türkischer Staatsbürger die Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof auf und bat um Überprüfung seiner Personalien. Er gab an, dass mehrere Haftbefehle gegen ihn bestehen dürften. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab zwei Haftbefehle des Amtsgerichts Hamm. Der erste Haftbefehl betraf gewerbsmäßigen Diebstahl mit einer noch offenen Haftstrafe von 44 Tagen (von ursprünglich vier Monaten und einer Woche). Der zweite Haftbefehl bezog sich auf Diebstahl, Diebstahl mit Waffen und Erschleichen von Leistungen, mit einer noch offenen Haftstrafe von 224 Tagen nach Widerruf der Bewährung. Der Mann wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Er begründete sein Handeln mit der Aussage, dass die Obdachlosigkeit ihn zur Einsicht gebracht habe und er sich deshalb der Haftstrafe stellen wolle. #Diebstahl
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