In Berlin-Schöneberg wird am 29. September 2023 um 10:00 Uhr im Kammergericht, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin-Schöneberg, eine Berufungsverhandlung stattfinden. Der 9. Zivilsenat des Kammergerichts verhandelt die Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 26 O 80/22) vom 14. September 2022. Das Landgericht hatte die Klage der Klägerin abgewiesen. Die Klägerin hatte das Land Berlin auf Entschädigung nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) in Anspruch genommen. Sie fühlte sich durch ein Ereignis im Juni 2021 diskriminiert. Sie befand sich auf der sogenannten Plansche im Plänterwald, einem eingezäunten Gelände mit Spielplatz, und saß dort mit freiem Oberkörper. Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes und später die Polizei forderten sie auf, sich zu bekleiden. Die Klägerin sieht darin eine Verletzung ihrer Rechte. Das Kammergericht wird am 29. September 2023 über die Berufung verhandeln. Ob eine Entscheidung am selben Tag getroffen wird oder ein späterer Verkündungstermin festgelegt wird, ist noch offen. Für Pressevertreter*innen werden voraussichtlich genügend Plätze reserviert. Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich. Bei geplanter Teilnahme wird um eine Mitteilung per E-Mail an Dezernat7@kg.berlin.de bis zum 27. September 2023, 12:00 Uhr, gebeten. #Raubüberfall
In Berlin-Schöneberg wird am 29. September 2023 um 10:00 Uhr im Kammergericht, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin-Schöneberg, eine Berufungsverhandlung stattfinden. Der 9. Zivilsenat des Kammergerichts verhandelt die Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 26 O 80/22) vom 14. September 2022. Das Landgericht hatte die Klage der Klägerin abgewiesen. Die Klägerin hatte das Land Berlin auf Entschädigung nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) in Anspruch genommen. Sie fühlte sich durch ein Ereignis im Juni 2021 diskriminiert. Sie befand sich auf der sogenannten Plansche im Plänterwald, einem eingezäunten Gelände mit Spielplatz, und saß dort mit freiem Oberkörper. Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes und später die Polizei forderten sie auf, sich zu bekleiden. Die Klägerin sieht darin eine Verletzung ihrer Rechte. Das Kammergericht wird am 29. September 2023 über die Berufung verhandeln. Ob eine Entscheidung am selben Tag getroffen wird oder ein späterer Verkündungstermin festgelegt wird, ist noch offen. Für Pressevertreter*innen werden voraussichtlich genügend Plätze reserviert. Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich. Bei geplanter Teilnahme wird um eine Mitteilung per E-Mail an Dezernat7@kg.berlin.de bis zum 27. September 2023, 12:00 Uhr, gebeten. #Raubüberfall
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