In Osnabrück verurteilte das Amtsgericht einen Mann wegen Leistungsbetrugs zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro. Der Mann bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und nahm im Oktober 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht meldete. Dadurch erhielt er rund 2.700 Euro Bürgergeld zu Unrecht. Das Jobcenter entdeckte den Betrug durch eine automatisierte Prüfung. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin, und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Der Verurteilte muss die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückzahlen. #Betrug
In Osnabrück verurteilte das Amtsgericht einen Mann wegen Leistungsbetrugs zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro. Der Mann bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und nahm im Oktober 2023 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht meldete. Dadurch erhielt er rund 2.700 Euro Bürgergeld zu Unrecht. Das Jobcenter entdeckte den Betrug durch eine automatisierte Prüfung. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin, und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Der Verurteilte muss die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückzahlen. #Betrug
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