Am 24.03.2026 gegen 08:18 Uhr verhinderte der Zoll am Flughafen Paderborn/Lippstadt einen Bargeldschmuggel. Eine 29-jährige Flugreisende wurde bei der Ausreise in die Türkei mit einem Flug nach Antalya während der Sicherheitskontrolle angesprochen und nach mitgeführtem Bargeld befragt. Sie gab an, 9.950 Euro dabei zu haben, die sich in ihrer Handtasche befanden: 6.950 Euro in einem Briefumschlag und 3.000 Euro in Küchenpapier eingewickelt. Bei einer weitergehenden Kontrolle entdeckten Zollbedienstete in einer Bauchtasche einen weiteren Briefumschlag mit 35.050 Euro, sodass insgesamt 45.000 Euro nicht angemeldet waren. Die Reisende machte keine Angaben zur Herkunft des Geldes oder zum Verwendungszweck und konnte keine Nachweise vorlegen. Es wurde ein Clearingverfahren eingeleitet, der Geldbetrag sichergestellt und ein Bußgeldverfahren wegen Nichtanmeldung von Barmitteln eröffnet. Die weiteren Ermittlungen hat die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Hessen vom Zollfahndungsamt Frankfurt am Main übernommen.
Am 24.03.2026 gegen 08:18 Uhr verhinderte der Zoll am Flughafen Paderborn/Lippstadt einen Bargeldschmuggel. Eine 29-jährige Flugreisende wurde bei der Ausreise in die Türkei mit einem Flug nach Antalya während der Sicherheitskontrolle angesprochen und nach mitgeführtem Bargeld befragt. Sie gab an, 9.950 Euro dabei zu haben, die sich in ihrer Handtasche befanden: 6.950 Euro in einem Briefumschlag und 3.000 Euro in Küchenpapier eingewickelt. Bei einer weitergehenden Kontrolle entdeckten Zollbedienstete in einer Bauchtasche einen weiteren Briefumschlag mit 35.050 Euro, sodass insgesamt 45.000 Euro nicht angemeldet waren. Die Reisende machte keine Angaben zur Herkunft des Geldes oder zum Verwendungszweck und konnte keine Nachweise vorlegen. Es wurde ein Clearingverfahren eingeleitet, der Geldbetrag sichergestellt und ein Bußgeldverfahren wegen Nichtanmeldung von Barmitteln eröffnet. Die weiteren Ermittlungen hat die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Hessen vom Zollfahndungsamt Frankfurt am Main übernommen.