Am 14.04.2026 verhängte das Landgericht Stuttgart eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten gegen den 49-jährigen Betreiber einer asiatischen Gastronomiekette. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von 235.000 Euro zu Unrecht erlangten Vermögens an. Der Verurteilte beschäftigte georgische Staatsangehörige, denen die Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht erlaubt war, und verschaffte ihnen gefälschte Ausweisdokumente zur Verschleierung. Er nutzte die schlechte wirtschaftliche Situation der Arbeitskräfte aus und zahlte ihnen deutlich weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Die Verurteilung erfolgte wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 33 Fällen, Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in 17 Fällen und gewerblichem Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen in 24 Fällen. Im Mai 2025 wurden groß angelegte Durchsuchungen in 30 Objekten durchgeführt, wobei gegen den Hauptbeschuldigten ein Haftbefehl vollstreckt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 14.04.2026 verhängte das Landgericht Stuttgart eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten gegen den 49-jährigen Betreiber einer asiatischen Gastronomiekette. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von 235.000 Euro zu Unrecht erlangten Vermögens an. Der Verurteilte beschäftigte georgische Staatsangehörige, denen die Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht erlaubt war, und verschaffte ihnen gefälschte Ausweisdokumente zur Verschleierung. Er nutzte die schlechte wirtschaftliche Situation der Arbeitskräfte aus und zahlte ihnen deutlich weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Die Verurteilung erfolgte wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 33 Fällen, Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in 17 Fällen und gewerblichem Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen in 24 Fällen. Im Mai 2025 wurden groß angelegte Durchsuchungen in 30 Objekten durchgeführt, wobei gegen den Hauptbeschuldigten ein Haftbefehl vollstreckt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.