Antidumpingzollhinterziehung bei Aluminiumfolienprodukten für den Friseurbedarf
Am 31.03.2026 verurteilte das Schöffengericht des AG Krefeld einen chinesischen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Schmuggels von Aluminiumfolienprodukten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und eine Bewährungsauflage in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Das Verfahren gegen die Ehefrau des Angeklagten wurde gegen Geldauflage eingestellt. Seit Juli 2022 ermittelten die Essener Zollfahnder gemeinsam mit der Europäischen Staatsanwaltschaft, Zentrum Köln, gegen einen internationalen Aluminiumfolienhändler. Es bestand der Verdacht, dass bei 31 Importen von Aluminiumfolienprodukten, insbesondere für den Friseurbedarf, die Antidumpingzölle in Höhe von 35,6% nicht gezahlt wurden. Am 07.03.2023 wurden die Ermittlungen in die offene Phase überführt, und es erfolgten Durchsuchungen in Neuss, Willich sowie bei Großabnehmern in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die Auswertung der Beweismittel erhärtete den Verdacht, sodass im Juli 2024 Anklage gegen die Geschäftsführerin und ihren Ehemann erhoben wurde. Der Angeklagte deklarierte den Ursprung der Ware fälschlicherweise als Myanmar, obwohl sie tatsächlich aus China stammte, um die Antidumpingzollpflicht zu umgehen. Hierzu gründete er eine Firma in Myanmar, die jedoch nur minimale Behandlungen an den Produkten durchführte.
Am 31.03.2026 verurteilte das Schöffengericht des AG Krefeld einen chinesischen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Schmuggels von Aluminiumfolienprodukten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und eine Bewährungsauflage in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Das Verfahren gegen die Ehefrau des Angeklagten wurde gegen Geldauflage eingestellt. Seit Juli 2022 ermittelten die Essener Zollfahnder gemeinsam mit der Europäischen Staatsanwaltschaft, Zentrum Köln, gegen einen internationalen Aluminiumfolienhändler. Es bestand der Verdacht, dass bei 31 Importen von Aluminiumfolienprodukten, insbesondere für den Friseurbedarf, die Antidumpingzölle in Höhe von 35,6% nicht gezahlt wurden. Am 07.03.2023 wurden die Ermittlungen in die offene Phase überführt, und es erfolgten Durchsuchungen in Neuss, Willich sowie bei Großabnehmern in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die Auswertung der Beweismittel erhärtete den Verdacht, sodass im Juli 2024 Anklage gegen die Geschäftsführerin und ihren Ehemann erhoben wurde. Der Angeklagte deklarierte den Ursprung der Ware fälschlicherweise als Myanmar, obwohl sie tatsächlich aus China stammte, um die Antidumpingzollpflicht zu umgehen. Hierzu gründete er eine Firma in Myanmar, die jedoch nur minimale Behandlungen an den Produkten durchführte.
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