Festnahmen im Nagelstudio
Am 16.03.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises die Arbeitnehmer in einem Fingernagelstudio in Kamen. Im Nagelstudio wurden eine 25-jährige vietnamesische Staatsangehörige und ein 28-jähriger vietnamesischer Staatsangehöriger angetroffen, die sich mit keinerlei Ausweisdokumenten gegenüber den Beamten legitimieren konnten. Da beide Personen nicht im Besitz eines nationalen Aufenthaltstitels waren, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt, mussten sie die Arbeiten an den Kunden unverzüglich einstellen. Im Rahmen der Identitätsfeststellung konnte der Mann anhand seiner Fingerabdrücke zweifelsfrei identifiziert werden. Er war bereits durch eine Ausländerbehörde des Landes Brandenburg zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Beide Personen wurden nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen und nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen an die zuständige Ausländerbehörde übergeben. Diese entscheidet über den weiteren Verbleib im Bundesgebiet. Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
Am 16.03.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises die Arbeitnehmer in einem Fingernagelstudio in Kamen. Im Nagelstudio wurden eine 25-jährige vietnamesische Staatsangehörige und ein 28-jähriger vietnamesischer Staatsangehöriger angetroffen, die sich mit keinerlei Ausweisdokumenten gegenüber den Beamten legitimieren konnten. Da beide Personen nicht im Besitz eines nationalen Aufenthaltstitels waren, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt, mussten sie die Arbeiten an den Kunden unverzüglich einstellen. Im Rahmen der Identitätsfeststellung konnte der Mann anhand seiner Fingerabdrücke zweifelsfrei identifiziert werden. Er war bereits durch eine Ausländerbehörde des Landes Brandenburg zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Beide Personen wurden nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen und nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen an die zuständige Ausländerbehörde übergeben. Diese entscheidet über den weiteren Verbleib im Bundesgebiet. Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
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