Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch. Ziel der Überprüfungen der Baustellen in Koblenz, Mainz und Trier war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, der Scheinselbstständigkeit und des Leistungsbetrugs. Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren ca. 90 Zöllner und Zöllnerinnen im Einsatz. Mehr als 270 Personen wurden überprüft und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die FKS stellte zahlreiche Sachverhalte fest, die eine weitere Prüfung erforderlich machen. Es wurden zahlreiche Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei 22 Arbeitnehmern besteht der Verdacht, dass sie sich illegal in der Bundesrepublik aufhalten, des Weiteren besteht gegen 6 Arbeitgeber der Verdacht der Einschleusung von Arbeitnehmern. In 26 Fällen besteht der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten wurden. Bei den restlichen Sachverhalten, die eine weitere Prüfung erforderlich machen, handelt es sich u. a. um den Verdacht von Beitragsvorenthaltung und um den Verstoß gegen Meldepflichten. Vor Ort wurden 32 Strafverfahren und 89 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Die Beschäftigten des Zolls stehen in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. Die Ermittlungen dauern.
Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch. Ziel der Überprüfungen der Baustellen in Koblenz, Mainz und Trier war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, der Scheinselbstständigkeit und des Leistungsbetrugs. Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren ca. 90 Zöllner und Zöllnerinnen im Einsatz. Mehr als 270 Personen wurden überprüft und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die FKS stellte zahlreiche Sachverhalte fest, die eine weitere Prüfung erforderlich machen. Es wurden zahlreiche Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei 22 Arbeitnehmern besteht der Verdacht, dass sie sich illegal in der Bundesrepublik aufhalten, des Weiteren besteht gegen 6 Arbeitgeber der Verdacht der Einschleusung von Arbeitnehmern. In 26 Fällen besteht der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten wurden. Bei den restlichen Sachverhalten, die eine weitere Prüfung erforderlich machen, handelt es sich u. a. um den Verdacht von Beitragsvorenthaltung und um den Verstoß gegen Meldepflichten. Vor Ort wurden 32 Strafverfahren und 89 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Die Beschäftigten des Zolls stehen in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. Die Ermittlungen dauern.