Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach waren dazu von den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg aus rund 70 Zöllnerinnen und Zöllner auf insgesamt elf Baustellen im Einsatz. Insgesamt befragten sie 203 Arbeiter, die bei 36 verschiedenen Unternehmen beschäftigt waren, zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei sollte festgestellt werden, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. einen Aufenthaltstitel besitzen und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Fünf mutmaßliche Verstöße gegen die Regelungen zur Zahlung eines Mindestlohns wurden festgestellt (je zweimal im südlichen Markgräflerland und im Stadtgebiet Freiburg, drei mutmaßlich Verstöße in der Ortenau), in vier Fällen konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Beiträge zu den Sozialkassen in richtiger Höhe oder überhaupt abgeführt werden (zweimal im südlichen Markgräflerland, je einmal im Stadtgebiet Freiburg und in der Ortenau). Außerdem wurden im südlichen Markgräflerland fünf, in Freiburg zwei ausländische Arbeiter angetroffen, welche über keine Aufenthaltsgenehmigung und auch keine Arbeitsbewilligung verfügten, woraufhin noch vor Ort gegen die Männer jeweils ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach waren dazu von den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg aus rund 70 Zöllnerinnen und Zöllner auf insgesamt elf Baustellen im Einsatz. Insgesamt befragten sie 203 Arbeiter, die bei 36 verschiedenen Unternehmen beschäftigt waren, zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei sollte festgestellt werden, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. einen Aufenthaltstitel besitzen und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Fünf mutmaßliche Verstöße gegen die Regelungen zur Zahlung eines Mindestlohns wurden festgestellt (je zweimal im südlichen Markgräflerland und im Stadtgebiet Freiburg, drei mutmaßlich Verstöße in der Ortenau), in vier Fällen konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Beiträge zu den Sozialkassen in richtiger Höhe oder überhaupt abgeführt werden (zweimal im südlichen Markgräflerland, je einmal im Stadtgebiet Freiburg und in der Ortenau). Außerdem wurden im südlichen Markgräflerland fünf, in Freiburg zwei ausländische Arbeiter angetroffen, welche über keine Aufenthaltsgenehmigung und auch keine Arbeitsbewilligung verfügten, woraufhin noch vor Ort gegen die Männer jeweils ein Strafverfahren eingeleitet wurde.