Am 02.03.2026 verurteilte das Landgericht Würzburg den Autohändler Andreas M. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen die Russland-Embargoverordnung. Die Essener Zollfahnder ermittelten seit Mai 2024 gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen den Autohändler aus dem Kreis Miltenberg, der 111 Fahrzeuge im Gesamtwert von fast 20 Millionen Euro nach Russland lieferte. Am 17.09.2024 wurden die Ermittlungen durchsucht und ein Haftbefehl gegen M. am 07.11.2024 vollstreckt, woraufhin er sich in Untersuchungshaft befand. Im Verlauf der Ermittlungen wurde auch die Mitangeklagte Inna W. belangt, die zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. M.s Autohandel war auf gepanzerte Fahrzeuge spezialisiert und er baute ein Netzwerk aus Strohfirmen auf, um Sanktionen zu umgehen und Luxusautos nach Russland zu liefern. Die Ermittlungen ergaben, dass zahlreiche Fahrzeuge bei russischen Behörden wie dem FSO und dem FSB genutzt wurden. Das Urteil beinhaltete auch die Einziehung von Vermögen in Höhe von rund 20 Millionen Euro, wobei bereits Vermögenswerte in Höhe von rund sieben Millionen Euro gesichert wurden.
Am 02.03.2026 verurteilte das Landgericht Würzburg den Autohändler Andreas M. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen die Russland-Embargoverordnung. Die Essener Zollfahnder ermittelten seit Mai 2024 gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen den Autohändler aus dem Kreis Miltenberg, der 111 Fahrzeuge im Gesamtwert von fast 20 Millionen Euro nach Russland lieferte. Am 17.09.2024 wurden die Ermittlungen durchsucht und ein Haftbefehl gegen M. am 07.11.2024 vollstreckt, woraufhin er sich in Untersuchungshaft befand. Im Verlauf der Ermittlungen wurde auch die Mitangeklagte Inna W. belangt, die zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. M.s Autohandel war auf gepanzerte Fahrzeuge spezialisiert und er baute ein Netzwerk aus Strohfirmen auf, um Sanktionen zu umgehen und Luxusautos nach Russland zu liefern. Die Ermittlungen ergaben, dass zahlreiche Fahrzeuge bei russischen Behörden wie dem FSO und dem FSB genutzt wurden. Das Urteil beinhaltete auch die Einziehung von Vermögen in Höhe von rund 20 Millionen Euro, wobei bereits Vermögenswerte in Höhe von rund sieben Millionen Euro gesichert wurden.