Paul Robert MORA ist dringend verdächtig, in den Jahren 2006 – 2008 in seiner Funktion als Abteilungsleiter einer Großbank mit weiteren Bankmitarbeitern, einem Rechtsanwalt und Steuerberatern für einen Investor sogenannte Cum-/Ex-Geschäfte geplant und durchgeführt zu haben. Diese sollen zu einer Erstattung von Kapitalertragsteuer in Höhe von über 113 Millionen Euro geführt haben, ohne dass dem ein entsprechender Steuereinbehalt gegenüberstand. Den wahren Hintergrund der Geschäfte soll der Angeklagte MORA bankintern mittels eines Täuschungssystems verschleiert haben. Das Landgericht Wiesbaden hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den Angeklagten Mora und weitere Angeklagte bereits zugelassen sowie einen Haftbefehl gegen ihn erlassen und eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Der Angeklagte soll über vielfältige Kontakte ins Ausland, darunter nach Neuseeland, Großbritannien, die Schweiz, Australien und Spanien verfügen. Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung: Können Sie Angaben zum derzeitigen Aufenthaltsort des Angeklagten MORA machen? Können Sie sonstige sachdienliche Hinweise geben? Hinweise werden in begründeten Fällen vertraulich behandelt. Hinweise bitte an das Bundeskriminalamt Wiesbaden oder an jede andere Polizeidienstelle.
Paul Robert MORA ist dringend verdächtig, in den Jahren 2006 – 2008 in seiner Funktion als Abteilungsleiter einer Großbank mit weiteren Bankmitarbeitern, einem Rechtsanwalt und Steuerberatern für einen Investor sogenannte Cum-/Ex-Geschäfte geplant und durchgeführt zu haben. Diese sollen zu einer Erstattung von Kapitalertragsteuer in Höhe von über 113 Millionen Euro geführt haben, ohne dass dem ein entsprechender Steuereinbehalt gegenüberstand. Den wahren Hintergrund der Geschäfte soll der Angeklagte MORA bankintern mittels eines Täuschungssystems verschleiert haben. Das Landgericht Wiesbaden hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den Angeklagten Mora und weitere Angeklagte bereits zugelassen sowie einen Haftbefehl gegen ihn erlassen und eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Der Angeklagte soll über vielfältige Kontakte ins Ausland, darunter nach Neuseeland, Großbritannien, die Schweiz, Australien und Spanien verfügen. Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung: Können Sie Angaben zum derzeitigen Aufenthaltsort des Angeklagten MORA machen? Können Sie sonstige sachdienliche Hinweise geben? Hinweise werden in begründeten Fällen vertraulich behandelt. Hinweise bitte an das Bundeskriminalamt Wiesbaden oder an jede andere Polizeidienstelle.
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