Georgierin wegen illegalen Aufenthalts festgenommen
Am 26.01.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Teestube in Marl. Dabei wurde eine 39-jährige georgische Arbeitnehmerin angetroffen, die sich lediglich mit einem georgischen Reisepass ausweisen konnte. Da georgische Staatsangehörige für eine Beschäftigung einen nationalen Aufenthaltstitel benötigen, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt, und die Frau diesen nicht vorlegen konnte, wurde sie vorläufig festgenommen. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurde eingeleitet. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde die Frau an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Marl übergeben, die über ihren weiteren Verbleib entscheidet. Gegen den Arbeitgeber wird ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren sowie ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
Am 26.01.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Teestube in Marl. Dabei wurde eine 39-jährige georgische Arbeitnehmerin angetroffen, die sich lediglich mit einem georgischen Reisepass ausweisen konnte. Da georgische Staatsangehörige für eine Beschäftigung einen nationalen Aufenthaltstitel benötigen, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt, und die Frau diesen nicht vorlegen konnte, wurde sie vorläufig festgenommen. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurde eingeleitet. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde die Frau an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Marl übergeben, die über ihren weiteren Verbleib entscheidet. Gegen den Arbeitgeber wird ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren sowie ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
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