Am Dienstag, 11.11.2025, erließ das Amtsgericht Würzburg gegen einen Sanitärinstallateur aus dem Landkreis Aschaffenburg einen Strafbefehl wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Der Unternehmer hatte über mehrere Jahre hinweg Arbeitnehmer beschäftigt, ohne sie ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden und Beiträge abzuführen. Im Zeitraum von 2016 bis 2020 führte der Unternehmer für seine Beschäftigten weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab. Insgesamt wurden den zuständigen Einzugsstellen Beiträge in Höhe von knapp 122.000 Euro vorenthalten. Das Amtsgericht Würzburg verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde der Mann verpflichtet, die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten.
Am Dienstag, 11.11.2025, erließ das Amtsgericht Würzburg gegen einen Sanitärinstallateur aus dem Landkreis Aschaffenburg einen Strafbefehl wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Der Unternehmer hatte über mehrere Jahre hinweg Arbeitnehmer beschäftigt, ohne sie ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden und Beiträge abzuführen. Im Zeitraum von 2016 bis 2020 führte der Unternehmer für seine Beschäftigten weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab. Insgesamt wurden den zuständigen Einzugsstellen Beiträge in Höhe von knapp 122.000 Euro vorenthalten. Das Amtsgericht Würzburg verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde der Mann verpflichtet, die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten.