Hauptzollamt Regensburg
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Meldungen
  • Zoll stoppt Import von 2.312 Cannabispflanzen
    Am 31.08.2026 kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Regensburg des Hauptzollamts Regensburg bei einem Paketdienstleister mehrere Lastwagen. In zwei Fahrzeugen stellten sie insgesamt 2.312 junge Cannabispflanzen sicher, die ein österreichisches Unternehmen an 729 Empfängerinnen und Empfänger in Deutschland verschickt hatte. Die Pflanzen waren überwiegend als Stecklinge deklariert, tatsächlich jedoch bereits eingepflanzt und zu eigenständigen jungen Cannabispflanzen herangewachsen, also Setzlinge. Gegen die 729 Empfängerinnen und Empfänger leitete der Zoll Strafverfahren wegen des Verdachts der verbotenen Einfuhr von Cannabis ein. Gegen den österreichischen Versender wurde wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis ein weiteres Strafverfahren eingeleitet. Die insgesamt 730 Strafverfahren wurden an die Staatsanwaltschaft Regensburg abgegeben. #Drogen
    Am 31.08.2026 kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Regensburg des Hauptzollamts Regensburg bei einem Paketdienstleister mehrere Lastwagen. In zwei Fahrzeugen stellten sie insgesamt 2.312 junge Cannabispflanzen sicher, die ein österreichisches Unternehmen an 729 Empfängerinnen und Empfänger in Deutschland verschickt hatte. Die Pflanzen waren überwiegend als Stecklinge deklariert, tatsächlich jedoch bereits eingepflanzt und zu eigenständigen jungen Cannabispflanzen herangewachsen, also Setzlinge. Gegen die 729 Empfängerinnen und Empfänger leitete der Zoll Strafverfahren wegen des Verdachts der verbotenen Einfuhr von Cannabis ein. Gegen den österreichischen Versender wurde wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis ein weiteres Strafverfahren eingeleitet. Die insgesamt 730 Strafverfahren wurden an die Staatsanwaltschaft Regensburg abgegeben. #Drogen
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  • 5.000 unversteuerte Zigaretten im Lkw entdeckt
    Am 07.08.2026 zogen Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg auf der A3 bei der Einreise nach Deutschland in Fahrtrichtung Regensburg einen bulgarischen Lkw aus dem fließenden Verkehr. Auf Befragen gab der Fahrer zunächst an, keine Waren anmelden zu müssen. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Einsatzkräfte jedoch 5.000 unversteuerte Zigaretten in einer Tasche in der Fahrerkabine. Nach Angaben des Fahrers waren die Zigaretten für Freunde bestimmt. Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Zigaretten wurden sichergestellt und die Tabaksteuer auf 1.060,39 Euro festgesetzt. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
    Am 07.08.2026 zogen Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg auf der A3 bei der Einreise nach Deutschland in Fahrtrichtung Regensburg einen bulgarischen Lkw aus dem fließenden Verkehr. Auf Befragen gab der Fahrer zunächst an, keine Waren anmelden zu müssen. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Einsatzkräfte jedoch 5.000 unversteuerte Zigaretten in einer Tasche in der Fahrerkabine. Nach Angaben des Fahrers waren die Zigaretten für Freunde bestimmt. Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Zigaretten wurden sichergestellt und die Tabaksteuer auf 1.060,39 Euro festgesetzt. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
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  • 9.000 unversteuerte Zigaretten im Kleinbus sichergestellt
    Am 12.08.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg auf dem Rastplatz Bayerischer Wald Nord bei Hunderdorf auf der A3 einen Kleinbus mit rumänischer Zulassung. Im Kofferraum fanden sie in einer Sporttasche 6.000 Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen, im Fahrgastraum in einer Plastiktüte weitere 3.000 Zigaretten mit rumänischen Steuerzeichen. Somit wurden insgesamt 9.000 unversteuerte Zigaretten sichergestellt. Gegen den rumänischen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die festgesetzte Tabaksteuer beläuft sich auf 1.875,70 Euro. Zu den Vorwürfen machte der Mann keine Angaben. Seit Anfang Juli stellte die KEV Furth im Wald bei insgesamt acht Kontrollen 25.200 unversteuerte Zigaretten fest.
    Am 12.08.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg auf dem Rastplatz Bayerischer Wald Nord bei Hunderdorf auf der A3 einen Kleinbus mit rumänischer Zulassung. Im Kofferraum fanden sie in einer Sporttasche 6.000 Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen, im Fahrgastraum in einer Plastiktüte weitere 3.000 Zigaretten mit rumänischen Steuerzeichen. Somit wurden insgesamt 9.000 unversteuerte Zigaretten sichergestellt. Gegen den rumänischen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die festgesetzte Tabaksteuer beläuft sich auf 1.875,70 Euro. Zu den Vorwürfen machte der Mann keine Angaben. Seit Anfang Juli stellte die KEV Furth im Wald bei insgesamt acht Kontrollen 25.200 unversteuerte Zigaretten fest.
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  • Zwei Unternehmer wegen Sozialversicherungsbetrugs verurteilt
    Zwischen Mai 2019 und Mai 2024 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden i.d.OPf. des Hauptzollamts Regensburg bei einem Transportunternehmen aus dem Landkreis Schwandorf in 243 Fällen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt auf. Anlass waren Hinweise ehemaliger Beschäftigter. Zur Verschleierung tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden wurden Beschäftigten in erheblichem Umfang steuerfreie Nachtzuschläge gezahlt, obwohl keine Nachtarbeit geleistet worden war. Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten. Von den 243 Fällen entfielen 145 auf die GmbH und 98 auf ein Einzelunternehmen im Transportgewerbe. Der entstandene Schaden belief sich bei der GmbH auf 48.834,77 Euro und beim Einzelunternehmen auf 40.391,54 Euro, insgesamt 89.226,31 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte einen Verantwortlichen, der Geschäftsführer der GmbH und Inhaber des Einzelunternehmens war, wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 243 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Der zweite Verantwortliche wurde in 145 Fällen zu neun Monaten verurteilt. Beide Strafen wurden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, die Verurteilten tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist rechtskräftig. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
    Zwischen Mai 2019 und Mai 2024 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden i.d.OPf. des Hauptzollamts Regensburg bei einem Transportunternehmen aus dem Landkreis Schwandorf in 243 Fällen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt auf. Anlass waren Hinweise ehemaliger Beschäftigter. Zur Verschleierung tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden wurden Beschäftigten in erheblichem Umfang steuerfreie Nachtzuschläge gezahlt, obwohl keine Nachtarbeit geleistet worden war. Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten. Von den 243 Fällen entfielen 145 auf die GmbH und 98 auf ein Einzelunternehmen im Transportgewerbe. Der entstandene Schaden belief sich bei der GmbH auf 48.834,77 Euro und beim Einzelunternehmen auf 40.391,54 Euro, insgesamt 89.226,31 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte einen Verantwortlichen, der Geschäftsführer der GmbH und Inhaber des Einzelunternehmens war, wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 243 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Der zweite Verantwortliche wurde in 145 Fällen zu neun Monaten verurteilt. Beide Strafen wurden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, die Verurteilten tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist rechtskräftig. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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  • Zoll stellt Drogen in Postsendungen sicher
    Bei der Kontrolle von Postsendungen eines Postdienstleisters, die aus den Niederlanden über Deutschland nach Tschechien befördert werden sollten, hat die Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg zahlreiche Betäubungsmittel und neue psychoaktive Stoffe sichergestellt. Die Drogen waren unter anderem in Geburtstagskarten, einem kleinen Bluetooth-Lautsprecher und verschiedenen Produktverpackungen versteckt. Insgesamt leitete der Zoll neun Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und vier Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz ein. Sichergestellt wurden 93 Gramm halluzinogene Pilze mit Psilocybin, eine Aufzuchtstation für halluzinogene Pilze, 40 Gramm Amphetamin, 10 Gramm Crystal, 60 Tabletten Diazepam, fünf Tabletten Bromazolam, 1,3 Gramm Kokain, 10 Gramm synthetische Cathinone, 502 Ecstasy-Tabletten (210 Gramm netto) sowie 37,6 Gramm NEP, 50 Gramm 2-MMC, 1,2 Gramm Phen-F, sieben Blotter 1S-LSD und fünf Blotter 4-AcO-MET. Gegen die jeweiligen Adressaten der Sendungen wurden Strafverfahren eingeleitet. Je nach Sachverhalt besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch. Bei Hinweisen auf gewerbsmäßigen Handel übernimmt das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen. #Drogen
    Bei der Kontrolle von Postsendungen eines Postdienstleisters, die aus den Niederlanden über Deutschland nach Tschechien befördert werden sollten, hat die Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg zahlreiche Betäubungsmittel und neue psychoaktive Stoffe sichergestellt. Die Drogen waren unter anderem in Geburtstagskarten, einem kleinen Bluetooth-Lautsprecher und verschiedenen Produktverpackungen versteckt. Insgesamt leitete der Zoll neun Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und vier Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz ein. Sichergestellt wurden 93 Gramm halluzinogene Pilze mit Psilocybin, eine Aufzuchtstation für halluzinogene Pilze, 40 Gramm Amphetamin, 10 Gramm Crystal, 60 Tabletten Diazepam, fünf Tabletten Bromazolam, 1,3 Gramm Kokain, 10 Gramm synthetische Cathinone, 502 Ecstasy-Tabletten (210 Gramm netto) sowie 37,6 Gramm NEP, 50 Gramm 2-MMC, 1,2 Gramm Phen-F, sieben Blotter 1S-LSD und fünf Blotter 4-AcO-MET. Gegen die jeweiligen Adressaten der Sendungen wurden Strafverfahren eingeleitet. Je nach Sachverhalt besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch. Bei Hinweisen auf gewerbsmäßigen Handel übernimmt das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen. #Drogen
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  • Zoll stellt 6,4 Gramm Amphetamin sicher
    Bei einer Einreisekontrolle am Grenzübergang Furth im Wald-Schafberg stellten Bedienstete der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg bei einem 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen 6,4 Gramm Amphetamin sicher. Der Mann war mit einem aus Tschechien eingereisten Kleintransporter unterwegs und gab an, gewerbliche Waren aus Polen nach Deutschland zu transportieren. Auf die Frage nach mitgeführten Waffen oder Betäubungsmitteln verneinte er zunächst. Bei der Kontrolle fanden die Einsatzkräfte zwei in Alufolie verpackte weiße Substanzstücke in einer Zigarettenschachtel, die sich in einer Bauchtasche über dem Beifahrersitz befand. Ein Drogenschnelltest sowie ein freiwillig durchgeführter Drogenurintest verliefen positiv auf Amphetamin, woraufhin der Beschuldigte einräumte, dass es sich um Amphetamin handelt. Weitere Drogen wurden bei der anschließenden körperlichen Durchsuchung nicht gefunden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet und eine Sicherheitsleistung von 4.000 Euro festgesetzt. Zudem bestand der Verdacht, den Kleintransporter unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt zu haben. Nach Abschluss der zollrechtlichen Maßnahmen wurde der 39-Jährige an die Grenzpolizei Furth im Wald übergeben. #Drogen #Verkehrsdelikt
    Bei einer Einreisekontrolle am Grenzübergang Furth im Wald-Schafberg stellten Bedienstete der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg bei einem 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen 6,4 Gramm Amphetamin sicher. Der Mann war mit einem aus Tschechien eingereisten Kleintransporter unterwegs und gab an, gewerbliche Waren aus Polen nach Deutschland zu transportieren. Auf die Frage nach mitgeführten Waffen oder Betäubungsmitteln verneinte er zunächst. Bei der Kontrolle fanden die Einsatzkräfte zwei in Alufolie verpackte weiße Substanzstücke in einer Zigarettenschachtel, die sich in einer Bauchtasche über dem Beifahrersitz befand. Ein Drogenschnelltest sowie ein freiwillig durchgeführter Drogenurintest verliefen positiv auf Amphetamin, woraufhin der Beschuldigte einräumte, dass es sich um Amphetamin handelt. Weitere Drogen wurden bei der anschließenden körperlichen Durchsuchung nicht gefunden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet und eine Sicherheitsleistung von 4.000 Euro festgesetzt. Zudem bestand der Verdacht, den Kleintransporter unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt zu haben. Nach Abschluss der zollrechtlichen Maßnahmen wurde der 39-Jährige an die Grenzpolizei Furth im Wald übergeben. #Drogen #Verkehrsdelikt
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  • Schrotthändler wegen Sozialleistungsbetrugs verurteilt
    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg deckte auf, dass ein Schrotthändler im Landkreis Regensburg über einen Zeitraum von rund drei Jahren erhebliche Einkünfte aus seiner gewerblichen Tätigkeit verschwieg, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld bezog. Dadurch entstand dem zuständigen Jobcenter ein Schaden von rund 45.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Mann wegen Betrugs rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus muss der Verurteilte die Verfahrenskosten tragen und die zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen zurückzahlen. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg deckte auf, dass ein Schrotthändler im Landkreis Regensburg über einen Zeitraum von rund drei Jahren erhebliche Einkünfte aus seiner gewerblichen Tätigkeit verschwieg, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld bezog. Dadurch entstand dem zuständigen Jobcenter ein Schaden von rund 45.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Mann wegen Betrugs rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus muss der Verurteilte die Verfahrenskosten tragen und die zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen zurückzahlen. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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  • Zoll stellt 17.320 unversteuerte Zigaretten sicher
    Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus stellten bei einer Kontrolle auf der Bundesstraße 14 bei Waidhaus insgesamt 17.320 Stück unversteuerte Zigaretten sicher. Die Tabakwaren waren in einem bulgarischen Pkw mit Anhänger in mehreren Verstecken verborgen, unter anderem unter der Verkleidung der Rücksitzbank, im Fahrzeug sowie in mitgeführten Taschen und Plastiktüten. Der 23-jährige bulgarische Fahrer war aus Tschechien nach Deutschland eingereist und hatte lediglich vier Stangen Zigaretten (800 Stück) angemeldet. Die sichergestellten Zigaretten waren mit bulgarischen Steuerzeichen versehen; durch den illegalen Transport wäre ein Tabaksteuerschaden in Höhe von 3.691,11 Euro entstanden. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz eingeleitet. Nach Abschluss der zollrechtlichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
    Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus stellten bei einer Kontrolle auf der Bundesstraße 14 bei Waidhaus insgesamt 17.320 Stück unversteuerte Zigaretten sicher. Die Tabakwaren waren in einem bulgarischen Pkw mit Anhänger in mehreren Verstecken verborgen, unter anderem unter der Verkleidung der Rücksitzbank, im Fahrzeug sowie in mitgeführten Taschen und Plastiktüten. Der 23-jährige bulgarische Fahrer war aus Tschechien nach Deutschland eingereist und hatte lediglich vier Stangen Zigaretten (800 Stück) angemeldet. Die sichergestellten Zigaretten waren mit bulgarischen Steuerzeichen versehen; durch den illegalen Transport wäre ein Tabaksteuerschaden in Höhe von 3.691,11 Euro entstanden. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz eingeleitet. Nach Abschluss der zollrechtlichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
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