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- In Karlsruhe vollstreckten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am 02. September 2025 einen Haftbefehl gegen einen 65-jährigen Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Der Haftbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft Heidelberg beim Amtsgericht Heidelberg erwirkt. Gleichzeitig wurde ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt. Der Mann wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Umfangreiche Ermittlungen des Zolls ergaben, dass der Bauunternehmer von 2020 bis Ende 2023 Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Er machte zudem gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) der Bauwirtschaft wiederholt unrichtige und unvollständige Angaben zu den gezahlten Löhnen.
Der Zoll ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 24 Fällen sowie gewerbsmäßigen Betrugs in 40 Fällen. Der Gesamtschaden beläuft sich nach bisherigen Ermittlungen auf rund 98.600 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und rund 71.600 Euro an nicht abgeführten Beiträgen zur ULAK.
Bereits in einem früheren Verfahren (2016 bis 2021) wurde gegen den Bauunternehmer wegen vergleichbarer Vorwürfe ermittelt. Der Schaden belief sich damals auf mehr als 219.000 Euro. Der Haftbefehl wurde wegen bestehender Wiederholungsgefahr erlassen, da die konkrete Gefahr besteht, dass der bereits einschlägig vorbestrafte Bauunternehmer auch künftig weitere gleichgelagerte Straftaten begehen wird. Der Unternehmer wurde der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, welche den Haftbefehl in Vollzug setzte.
Die weiteren Ermittlungen dauern an. #FestnahmeIn Karlsruhe vollstreckten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am 02. September 2025 einen Haftbefehl gegen einen 65-jährigen Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Der Haftbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft Heidelberg beim Amtsgericht Heidelberg erwirkt. Gleichzeitig wurde ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt. Der Mann wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Umfangreiche Ermittlungen des Zolls ergaben, dass der Bauunternehmer von 2020 bis Ende 2023 Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Er machte zudem gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) der Bauwirtschaft wiederholt unrichtige und unvollständige Angaben zu den gezahlten Löhnen.
Der Zoll ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 24 Fällen sowie gewerbsmäßigen Betrugs in 40 Fällen. Der Gesamtschaden beläuft sich nach bisherigen Ermittlungen auf rund 98.600 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und rund 71.600 Euro an nicht abgeführten Beiträgen zur ULAK.
Bereits in einem früheren Verfahren (2016 bis 2021) wurde gegen den Bauunternehmer wegen vergleichbarer Vorwürfe ermittelt. Der Schaden belief sich damals auf mehr als 219.000 Euro. Der Haftbefehl wurde wegen bestehender Wiederholungsgefahr erlassen, da die konkrete Gefahr besteht, dass der bereits einschlägig vorbestrafte Bauunternehmer auch künftig weitere gleichgelagerte Straftaten begehen wird. Der Unternehmer wurde der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, welche den Haftbefehl in Vollzug setzte.
Die weiteren Ermittlungen dauern an. #Festnahme0 Kommentare 0 Geteilt 0 Ansichten - Am 01. September 2025 beginnen 47 junge Menschen beim Hauptzollamt Karlsruhe ihre Ausbildung im mittleren oder ihr duales Studium im gehobenen Zolldienst. Die Ausbildung im mittleren Dienst dauert zwei Jahre, die dualen Studiengänge drei Jahre. Die Theoriephasen finden an verschiedenen Bildungseinrichtungen statt, die Praxisphasen im Hauptzollamt Karlsruhe und anderen Behörden. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Nachwuchskräfte in verschiedenen Bereichen eingesetzt, von der Sachbearbeitung bis zur Zollfahndung. Der Zoll übernimmt alle geeigneten Nachwuchskräfte unbefristet. Bewerbungen für den Ausbildungsjahrgang 2026 sind bis zum 15. Oktober 2025 möglich.Am 01. September 2025 beginnen 47 junge Menschen beim Hauptzollamt Karlsruhe ihre Ausbildung im mittleren oder ihr duales Studium im gehobenen Zolldienst. Die Ausbildung im mittleren Dienst dauert zwei Jahre, die dualen Studiengänge drei Jahre. Die Theoriephasen finden an verschiedenen Bildungseinrichtungen statt, die Praxisphasen im Hauptzollamt Karlsruhe und anderen Behörden. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Nachwuchskräfte in verschiedenen Bereichen eingesetzt, von der Sachbearbeitung bis zur Zollfahndung. Der Zoll übernimmt alle geeigneten Nachwuchskräfte unbefristet. Bewerbungen für den Ausbildungsjahrgang 2026 sind bis zum 15. Oktober 2025 möglich.0 Kommentare 0 Geteilt 16 Ansichten
- Am 28. August 2025 verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe einen 58-jährigen Taxiunternehmer aus dem Landkreis Karlsruhe rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Der Mann hatte über mehrere Jahre hinweg Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für seine Angestellten im Taxibetrieb und einem von ihm betriebenen Café nicht oder nicht vollständig abgeführt und während der Corona-Pandemie unrechtmäßig Kurzarbeitergeld beantragt. Der durch den Zoll aufgedeckte Gesamtschaden beläuft sich auf über 440.000 Euro. Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten und den entstandenen Schaden ersetzen.Am 28. August 2025 verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe einen 58-jährigen Taxiunternehmer aus dem Landkreis Karlsruhe rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Der Mann hatte über mehrere Jahre hinweg Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für seine Angestellten im Taxibetrieb und einem von ihm betriebenen Café nicht oder nicht vollständig abgeführt und während der Corona-Pandemie unrechtmäßig Kurzarbeitergeld beantragt. Der durch den Zoll aufgedeckte Gesamtschaden beläuft sich auf über 440.000 Euro. Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten und den entstandenen Schaden ersetzen.0 Kommentare 0 Geteilt 10 Ansichten
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