In Karlsruhe vollstreckten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am 02. September 2025 einen Haftbefehl gegen einen 65-jährigen Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Der Haftbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft Heidelberg beim Amtsgericht Heidelberg erwirkt. Gleichzeitig wurde ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt. Der Mann wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Umfangreiche Ermittlungen des Zolls ergaben, dass der Bauunternehmer von 2020 bis Ende 2023 Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Er machte zudem gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) der Bauwirtschaft wiederholt unrichtige und unvollständige Angaben zu den gezahlten Löhnen.
Der Zoll ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 24 Fällen sowie gewerbsmäßigen Betrugs in 40 Fällen. Der Gesamtschaden beläuft sich nach bisherigen Ermittlungen auf rund 98.600 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und rund 71.600 Euro an nicht abgeführten Beiträgen zur ULAK.
Bereits in einem früheren Verfahren (2016 bis 2021) wurde gegen den Bauunternehmer wegen vergleichbarer Vorwürfe ermittelt. Der Schaden belief sich damals auf mehr als 219.000 Euro. Der Haftbefehl wurde wegen bestehender Wiederholungsgefahr erlassen, da die konkrete Gefahr besteht, dass der bereits einschlägig vorbestrafte Bauunternehmer auch künftig weitere gleichgelagerte Straftaten begehen wird. Der Unternehmer wurde der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, welche den Haftbefehl in Vollzug setzte.
Die weiteren Ermittlungen dauern an. #Festnahme
Umfangreiche Ermittlungen des Zolls ergaben, dass der Bauunternehmer von 2020 bis Ende 2023 Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Er machte zudem gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) der Bauwirtschaft wiederholt unrichtige und unvollständige Angaben zu den gezahlten Löhnen.
Der Zoll ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 24 Fällen sowie gewerbsmäßigen Betrugs in 40 Fällen. Der Gesamtschaden beläuft sich nach bisherigen Ermittlungen auf rund 98.600 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und rund 71.600 Euro an nicht abgeführten Beiträgen zur ULAK.
Bereits in einem früheren Verfahren (2016 bis 2021) wurde gegen den Bauunternehmer wegen vergleichbarer Vorwürfe ermittelt. Der Schaden belief sich damals auf mehr als 219.000 Euro. Der Haftbefehl wurde wegen bestehender Wiederholungsgefahr erlassen, da die konkrete Gefahr besteht, dass der bereits einschlägig vorbestrafte Bauunternehmer auch künftig weitere gleichgelagerte Straftaten begehen wird. Der Unternehmer wurde der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, welche den Haftbefehl in Vollzug setzte.
Die weiteren Ermittlungen dauern an. #Festnahme
In Karlsruhe vollstreckten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am 02. September 2025 einen Haftbefehl gegen einen 65-jährigen Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Der Haftbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft Heidelberg beim Amtsgericht Heidelberg erwirkt. Gleichzeitig wurde ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt. Der Mann wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Umfangreiche Ermittlungen des Zolls ergaben, dass der Bauunternehmer von 2020 bis Ende 2023 Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Er machte zudem gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) der Bauwirtschaft wiederholt unrichtige und unvollständige Angaben zu den gezahlten Löhnen.
Der Zoll ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 24 Fällen sowie gewerbsmäßigen Betrugs in 40 Fällen. Der Gesamtschaden beläuft sich nach bisherigen Ermittlungen auf rund 98.600 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und rund 71.600 Euro an nicht abgeführten Beiträgen zur ULAK.
Bereits in einem früheren Verfahren (2016 bis 2021) wurde gegen den Bauunternehmer wegen vergleichbarer Vorwürfe ermittelt. Der Schaden belief sich damals auf mehr als 219.000 Euro. Der Haftbefehl wurde wegen bestehender Wiederholungsgefahr erlassen, da die konkrete Gefahr besteht, dass der bereits einschlägig vorbestrafte Bauunternehmer auch künftig weitere gleichgelagerte Straftaten begehen wird. Der Unternehmer wurde der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, welche den Haftbefehl in Vollzug setzte.
Die weiteren Ermittlungen dauern an. #Festnahme
Umfangreiche Ermittlungen des Zolls ergaben, dass der Bauunternehmer von 2020 bis Ende 2023 Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Er machte zudem gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) der Bauwirtschaft wiederholt unrichtige und unvollständige Angaben zu den gezahlten Löhnen.
Der Zoll ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 24 Fällen sowie gewerbsmäßigen Betrugs in 40 Fällen. Der Gesamtschaden beläuft sich nach bisherigen Ermittlungen auf rund 98.600 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und rund 71.600 Euro an nicht abgeführten Beiträgen zur ULAK.
Bereits in einem früheren Verfahren (2016 bis 2021) wurde gegen den Bauunternehmer wegen vergleichbarer Vorwürfe ermittelt. Der Schaden belief sich damals auf mehr als 219.000 Euro. Der Haftbefehl wurde wegen bestehender Wiederholungsgefahr erlassen, da die konkrete Gefahr besteht, dass der bereits einschlägig vorbestrafte Bauunternehmer auch künftig weitere gleichgelagerte Straftaten begehen wird. Der Unternehmer wurde der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, welche den Haftbefehl in Vollzug setzte.
Die weiteren Ermittlungen dauern an. #Festnahme
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