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Hauptzollamt HamburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 20.04.2026 führte der Hamburger Zoll einen koordinierten Sondereinsatz am Bahnhof Hamburg-Harburg durch, um Reisende und Gepäck aus einem Zug aus Amsterdam zu kontrollieren. Der Einsatz wurde von 25 Bundespolizisten und 4 Einsatzkräften der Polizei Hamburg unterstützt. Dabei wurden 136 Reisende und über 200 Gepäckstücke überprüft, wobei mehrere Verstöße im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln festgestellt wurden. Diese Verstöße werden nun weiterführend bearbeitet, und der Einsatz verlief geordnet und effektiv. #DrogenAm 20.04.2026 führte der Hamburger Zoll einen koordinierten Sondereinsatz am Bahnhof Hamburg-Harburg durch, um Reisende und Gepäck aus einem Zug aus Amsterdam zu kontrollieren. Der Einsatz wurde von 25 Bundespolizisten und 4 Einsatzkräften der Polizei Hamburg unterstützt. Dabei wurden 136 Reisende und über 200 Gepäckstücke überprüft, wobei mehrere Verstöße im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln festgestellt wurden. Diese Verstöße werden nun weiterführend bearbeitet, und der Einsatz verlief geordnet und effektiv. #DrogenBelohnung: 100,00 €? FAHNDUNGX-Belohnung für den entscheidenden Hinweis zu dieser Meldung. Mehr Infos... | Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt HamburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 10.03.2026 überprüften rund 70 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Hamburg drei Großbaustellen, unter anderem im Hamburger Zentrum und im Stadtteil Barmbek. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten, konzertierten und risikoorientierten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche. Es sollte überprüft werden, ob die Mindestlöhne eingehalten werden, Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben. Insgesamt wurden 199 Personen befragt. Gegen zwei georgische Arbeitnehmer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt sowie Urkundenfälschung eingeleitet. Darüber hinaus sind 46 weitere Sachverhalte Gegenstand vertiefter Prüfungen, darunter 13 Verdachtsfälle hinsichtlich des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz sowie 26 Verdachtsfälle hinsichtlich des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Die vor Ort durchgeführten Prüfungen stellen den Auftakt für weitergehende Ermittlungen der FKS dar, bei denen die Arbeitnehmerdaten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 10.03.2026 überprüften rund 70 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Hamburg drei Großbaustellen, unter anderem im Hamburger Zentrum und im Stadtteil Barmbek. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten, konzertierten und risikoorientierten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche. Es sollte überprüft werden, ob die Mindestlöhne eingehalten werden, Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben. Insgesamt wurden 199 Personen befragt. Gegen zwei georgische Arbeitnehmer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt sowie Urkundenfälschung eingeleitet. Darüber hinaus sind 46 weitere Sachverhalte Gegenstand vertiefter Prüfungen, darunter 13 Verdachtsfälle hinsichtlich des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz sowie 26 Verdachtsfälle hinsichtlich des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Die vor Ort durchgeführten Prüfungen stellen den Auftakt für weitergehende Ermittlungen der FKS dar, bei denen die Arbeitnehmerdaten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt HamburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 18.02.2026 führte das Hauptzollamt Hamburg mit 14 Einsatzkräften Kontrollen entlang der U3-Linie durch und überprüfte insgesamt 18 Kioske. Die Maßnahme erfolgte während des Warnstreiks im Hamburger Nahverkehr. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung von Beschäftigten im Mindestlohnsektor. In drei Fällen besteht der Verdacht auf Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. In einem Fall wurde ein ausländerrechtlicher Verstoß festgestellt. In mindestens fünf Fällen muss im Rahmen weiterer Prüfungen festgestellt werden, ob sich der Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt erhärtet. Es folgen umfangreiche Nachermittlungen, bei denen die Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden.Am 18.02.2026 führte das Hauptzollamt Hamburg mit 14 Einsatzkräften Kontrollen entlang der U3-Linie durch und überprüfte insgesamt 18 Kioske. Die Maßnahme erfolgte während des Warnstreiks im Hamburger Nahverkehr. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung von Beschäftigten im Mindestlohnsektor. In drei Fällen besteht der Verdacht auf Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. In einem Fall wurde ein ausländerrechtlicher Verstoß festgestellt. In mindestens fünf Fällen muss im Rahmen weiterer Prüfungen festgestellt werden, ob sich der Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt erhärtet. Es folgen umfangreiche Nachermittlungen, bei denen die Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt HamburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 15.01.2026 stellten Beschäftigte des Hauptzollamtes Hamburg bei einer Ausfuhrkontrolle eines Containers zahlreiche nicht angemeldete Waren fest. Es handelte sich unter anderem um 2.500 Reifen, gebrauchte Flachbildfernseher, 15 Nähmaschinen, diverse Elektrogeräte, Lebensmittel und Hygieneprodukte. Die Waren sollten von Deutschland nach Ghana gebracht werden. Da für die Elektrogeräte kein Nachweis der Funktionsfähigkeit vorlag, wurde die Ausfuhr gestoppt und die Umweltbehörde informiert. Für einige Geräte konnte der Nachweis erbracht werden, jedoch stufte die Bremer Umweltbehörde mehrere Geräte, darunter zwölf elektrische Nähmaschinen, als Abfall ein. Diese und die Reifen sollten zum Versandort zurückgeführt und fachgerecht entsorgt werden. Der Beteiligte kam dieser Anordnung nicht nach und versuchte, die Waren erneut nicht angemeldet zu exportieren. Die Beamten des Hauptzollamtes Hamburg bemerkten dies bei einer Kontrolle. Die Umweltbehörde in Bremen wurde über den wiederholten Versuch der unerlaubten Abfallverbringung informiert. Der Beteiligte handelte ordnungswidrig im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes. Die Ermittlungen dauern.Am 15.01.2026 stellten Beschäftigte des Hauptzollamtes Hamburg bei einer Ausfuhrkontrolle eines Containers zahlreiche nicht angemeldete Waren fest. Es handelte sich unter anderem um 2.500 Reifen, gebrauchte Flachbildfernseher, 15 Nähmaschinen, diverse Elektrogeräte, Lebensmittel und Hygieneprodukte. Die Waren sollten von Deutschland nach Ghana gebracht werden. Da für die Elektrogeräte kein Nachweis der Funktionsfähigkeit vorlag, wurde die Ausfuhr gestoppt und die Umweltbehörde informiert. Für einige Geräte konnte der Nachweis erbracht werden, jedoch stufte die Bremer Umweltbehörde mehrere Geräte, darunter zwölf elektrische Nähmaschinen, als Abfall ein. Diese und die Reifen sollten zum Versandort zurückgeführt und fachgerecht entsorgt werden. Der Beteiligte kam dieser Anordnung nicht nach und versuchte, die Waren erneut nicht angemeldet zu exportieren. Die Beamten des Hauptzollamtes Hamburg bemerkten dies bei einer Kontrolle. Die Umweltbehörde in Bremen wurde über den wiederholten Versuch der unerlaubten Abfallverbringung informiert. Der Beteiligte handelte ordnungswidrig im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes. Die Ermittlungen dauern.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt HamburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 01.01.2025 begannen die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg mit insgesamt 547 Arbeitgeberprüfungen sowie 5.282 Personenüberprüfungen. Die Kontrollen erfolgten verdachtsunabhängig, auf Grundlage von Hinweisen oder anhand eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in den Branchen, die verstärkt von Schwarzarbeit betroffen sind. Die umfassenden Kontrollmaßnahmen führten zur Eröffnung von knapp 2.900 Strafverfahren. Auf Grundlage der weiteren Ermittlungen durch die Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit konnten die Gerichte Geldstrafen in Höhe von 676.020 EUR und 26 Freiheitsstrafen verhängen. Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten wurden durch die konsequenten Kontrollen über 1.600 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter 140 Verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die festgesetzten Bußgelder beliefen sich auf 837.650 EUR. Insgesamt deckten die zahlreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg einen Schaden in einer Gesamthöhe von knapp 15,4 Millionen Euro auf. Die festgestellte Schadenssumme setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und "sonstigen Schäden" zusammen. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 01.01.2025 begannen die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg mit insgesamt 547 Arbeitgeberprüfungen sowie 5.282 Personenüberprüfungen. Die Kontrollen erfolgten verdachtsunabhängig, auf Grundlage von Hinweisen oder anhand eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in den Branchen, die verstärkt von Schwarzarbeit betroffen sind. Die umfassenden Kontrollmaßnahmen führten zur Eröffnung von knapp 2.900 Strafverfahren. Auf Grundlage der weiteren Ermittlungen durch die Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit konnten die Gerichte Geldstrafen in Höhe von 676.020 EUR und 26 Freiheitsstrafen verhängen. Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten wurden durch die konsequenten Kontrollen über 1.600 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter 140 Verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die festgesetzten Bußgelder beliefen sich auf 837.650 EUR. Insgesamt deckten die zahlreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg einen Schaden in einer Gesamthöhe von knapp 15,4 Millionen Euro auf. Die festgestellte Schadenssumme setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und "sonstigen Schäden" zusammen. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt HamburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 19.12.2025 wurden rund 6000 Stück Pyrotechnik durch das Hauptzollamt Hamburg sichergestellt, da diese nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen und somit ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorliegt. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg.Am 19.12.2025 wurden rund 6000 Stück Pyrotechnik durch das Hauptzollamt Hamburg sichergestellt, da diese nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen und somit ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorliegt. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt HamburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Im Fokus standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. 48 Beschäftigte der FKS des Hauptzollamtes Hamburg überprüften am 20.09.2025 neun Gastronomiebetriebe im Hamburger Stadtgebiet und befragten 45 Arbeitnehmer. Gegen 18 Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts bzw. der unerlaubten Beschäftigungsaufnahme eingeleitet. Gegen einen ghanaischen Staatsangehörigen besteht der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts und des Ausweismissbrauchs; die Staatsanwaltschaft Hamburg ordnete noch am selben Tag die Untersuchungshaft an. Gegen drei Arbeitgeber wurden vor Ort Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen durch Abgleich der erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit besonders auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt; der allgemeine Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2025 12,82 Euro pro Stunde. #Sexualdelikt #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Im Fokus standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. 48 Beschäftigte der FKS des Hauptzollamtes Hamburg überprüften am 20.09.2025 neun Gastronomiebetriebe im Hamburger Stadtgebiet und befragten 45 Arbeitnehmer. Gegen 18 Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts bzw. der unerlaubten Beschäftigungsaufnahme eingeleitet. Gegen einen ghanaischen Staatsangehörigen besteht der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts und des Ausweismissbrauchs; die Staatsanwaltschaft Hamburg ordnete noch am selben Tag die Untersuchungshaft an. Gegen drei Arbeitgeber wurden vor Ort Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen durch Abgleich der erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit besonders auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt; der allgemeine Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2025 12,82 Euro pro Stunde. #Sexualdelikt #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt HamburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenIn Hamburg-Mitte fanden Hamburger Zöllner in der Nacht zum 15.07.2025 in einem Kiosk Betäubungsmittel. Ein 29-jähriger Verkäufer, der angab, als Angestellter in dem Geschäft seines Bruders zu arbeiten, wurde vorläufig festgenommen. Bei der Überprüfung wurden neben knapp 800 Gramm Kokain und etwa 702 Millilitern Tabaksubstituten 23,86 Gramm Haschisch, 3,76 Gramm Marihuana, 2,03 Gramm Kokain, eine Feinwaage mit mutmaßlichen Betäubungsmittelresten, Verpackungsmaterial und 1.655 Euro Bargeld in szenetypischer Stückelung entdeckt. Außerdem wurden mehrere unversteuerte E-Zigaretten sichergestellt. Gegen den Verkäufer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Das Zollfahndungsamt Hamburg führt die weiteren Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg. #DrogenIn Hamburg-Mitte fanden Hamburger Zöllner in der Nacht zum 15.07.2025 in einem Kiosk Betäubungsmittel. Ein 29-jähriger Verkäufer, der angab, als Angestellter in dem Geschäft seines Bruders zu arbeiten, wurde vorläufig festgenommen. Bei der Überprüfung wurden neben knapp 800 Gramm Kokain und etwa 702 Millilitern Tabaksubstituten 23,86 Gramm Haschisch, 3,76 Gramm Marihuana, 2,03 Gramm Kokain, eine Feinwaage mit mutmaßlichen Betäubungsmittelresten, Verpackungsmaterial und 1.655 Euro Bargeld in szenetypischer Stückelung entdeckt. Außerdem wurden mehrere unversteuerte E-Zigaretten sichergestellt. Gegen den Verkäufer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Das Zollfahndungsamt Hamburg führt die weiteren Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg. #DrogenBelohnung: 100,00 €? FAHNDUNGX-Belohnung für den entscheidenden Hinweis zu dieser Meldung. Mehr Infos... | Chat 0 GeteiltChatTeilen
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