Am 15.01.2026 stellten Beschäftigte des Hauptzollamtes Hamburg bei einer Ausfuhrkontrolle eines Containers zahlreiche nicht angemeldete Waren fest. Es handelte sich unter anderem um 2.500 Reifen, gebrauchte Flachbildfernseher, 15 Nähmaschinen, diverse Elektrogeräte, Lebensmittel und Hygieneprodukte. Die Waren sollten von Deutschland nach Ghana gebracht werden. Da für die Elektrogeräte kein Nachweis der Funktionsfähigkeit vorlag, wurde die Ausfuhr gestoppt und die Umweltbehörde informiert. Für einige Geräte konnte der Nachweis erbracht werden, jedoch stufte die Bremer Umweltbehörde mehrere Geräte, darunter zwölf elektrische Nähmaschinen, als Abfall ein. Diese und die Reifen sollten zum Versandort zurückgeführt und fachgerecht entsorgt werden. Der Beteiligte kam dieser Anordnung nicht nach und versuchte, die Waren erneut nicht angemeldet zu exportieren. Die Beamten des Hauptzollamtes Hamburg bemerkten dies bei einer Kontrolle. Die Umweltbehörde in Bremen wurde über den wiederholten Versuch der unerlaubten Abfallverbringung informiert. Der Beteiligte handelte ordnungswidrig im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes. Die Ermittlungen dauern.
Am 15.01.2026 stellten Beschäftigte des Hauptzollamtes Hamburg bei einer Ausfuhrkontrolle eines Containers zahlreiche nicht angemeldete Waren fest. Es handelte sich unter anderem um 2.500 Reifen, gebrauchte Flachbildfernseher, 15 Nähmaschinen, diverse Elektrogeräte, Lebensmittel und Hygieneprodukte. Die Waren sollten von Deutschland nach Ghana gebracht werden. Da für die Elektrogeräte kein Nachweis der Funktionsfähigkeit vorlag, wurde die Ausfuhr gestoppt und die Umweltbehörde informiert. Für einige Geräte konnte der Nachweis erbracht werden, jedoch stufte die Bremer Umweltbehörde mehrere Geräte, darunter zwölf elektrische Nähmaschinen, als Abfall ein. Diese und die Reifen sollten zum Versandort zurückgeführt und fachgerecht entsorgt werden. Der Beteiligte kam dieser Anordnung nicht nach und versuchte, die Waren erneut nicht angemeldet zu exportieren. Die Beamten des Hauptzollamtes Hamburg bemerkten dies bei einer Kontrolle. Die Umweltbehörde in Bremen wurde über den wiederholten Versuch der unerlaubten Abfallverbringung informiert. Der Beteiligte handelte ordnungswidrig im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes. Die Ermittlungen dauern.
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