DPolG Niedersachsen
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  • Angriff mit Hammer auf Polizei und Amtsgericht
    Am vergangenen Wochenende zerstörte ein männlicher Täter in Wolfsburg mit einem Zimmermannshammer zunächst Scheiben und Türen am Amtsgericht und später am Polizeidienstgebäude der Inspektion. Anschließend griff er die anwesenden Polizeibeamten mit dem Hammer an. Die Beamten drohten den Schusswaffengebrauch an und konnten den Täter nach kurzer Flucht in der Wolfsburger Innenstadt unverletzt festnehmen. Dabei griff der Täter erneut einen Kollegen an, der Hammer verfehlte dessen Kopf nur durch das Eingreifen eines weiteren Kollegen. Die Staatsanwaltschaft stellte keinen Antrag auf Untersuchungshaft. Die DPolG kritisiert, dass ein Taser den Angriff hätte schneller beenden können.
    Am vergangenen Wochenende zerstörte ein männlicher Täter in Wolfsburg mit einem Zimmermannshammer zunächst Scheiben und Türen am Amtsgericht und später am Polizeidienstgebäude der Inspektion. Anschließend griff er die anwesenden Polizeibeamten mit dem Hammer an. Die Beamten drohten den Schusswaffengebrauch an und konnten den Täter nach kurzer Flucht in der Wolfsburger Innenstadt unverletzt festnehmen. Dabei griff der Täter erneut einen Kollegen an, der Hammer verfehlte dessen Kopf nur durch das Eingreifen eines weiteren Kollegen. Die Staatsanwaltschaft stellte keinen Antrag auf Untersuchungshaft. Die DPolG kritisiert, dass ein Taser den Angriff hätte schneller beenden können.
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  • Mehr Drohnenvorfälle, besserer Schutz gefordert
    Bis Mitte September 2025 hat sich die Zahl der Drohnenvorfälle in Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahr auf 257 nahezu verdoppelt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen fordert einen flächendeckenden Schutz vor Drohnen durch Bund, Land und Bundeswehr, inklusive moderner Technik und ausreichend Personal. Geplante Gesetzesreformen sollen der Bundespolizei Befugnisse zur Drohnenabwehr an sensiblen Orten geben, während die Bundeswehr in Ausnahmefällen eingebunden werden soll. Niedersachsen plant Investitionen in Abwehrtechnik, jedoch wird eine bundesweit abgestimmte Zusammenarbeit gefordert, da Drohnen über sensiblen Einrichtungen und Flughäfen keine Ausnahme mehr darstellen.
    Bis Mitte September 2025 hat sich die Zahl der Drohnenvorfälle in Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahr auf 257 nahezu verdoppelt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen fordert einen flächendeckenden Schutz vor Drohnen durch Bund, Land und Bundeswehr, inklusive moderner Technik und ausreichend Personal. Geplante Gesetzesreformen sollen der Bundespolizei Befugnisse zur Drohnenabwehr an sensiblen Orten geben, während die Bundeswehr in Ausnahmefällen eingebunden werden soll. Niedersachsen plant Investitionen in Abwehrtechnik, jedoch wird eine bundesweit abgestimmte Zusammenarbeit gefordert, da Drohnen über sensiblen Einrichtungen und Flughäfen keine Ausnahme mehr darstellen.
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  • Keine Kennzeichnungspflicht für Bereitschaftspolizei nötig
    Am 09.09.2025 erklärte der DV ZPD in der Debatte um eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte, dass die Bereitschaftspolizei im rechtlichen Rahmen arbeite und zusätzliche Kontrollen zu den bestehenden für 5% der niedersächsischen Polizeibeschäftigten nicht nötig seien. Die Kennzeichnungspflicht würde die Bereitschaftspolizei, deren oft junge Einsatzkräfte (Erstverwendung nach Studium) häufig in herausfordernden Situationen arbeiten, besonders betreffen und statt die Arbeit zu unterstützen und Vertrauen zu stärken, einen Generalverdacht auf unrechtmäßiges Handeln und Nichtidentifizierbarkeit bei Nachprüfungen schaffen. Vor einer Diskussion sollte eine wissenschaftliche Grundlage geschaffen werden; es gebe keine Hinweise auf strukturelle Probleme bei der Identifizierung von Polizeibeamtinnen und -beamten. Bestehende rechtliche und organisatorische Regelungen sicherten Nachvollziehbarkeit und Überprüfung von Maßnahmen. Die sichtbare taktische Rückenkennzeichnung ermögliche bereits die Identifizierung. Die Befürchtung, dass persönliche Kennzeichnung das Risiko von Nachstellungen, Drohungen oder Übergriffen gegen Polizistinnen und Polizisten und deren Familien erhöhe, sei ernstzunehmen; die Sicherheit derjenigen, die für die Sicherheit der Bürger sorgen, würde gefährdet. Eine Kennzeichnungspflicht würde zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugen, der weder die Effizienz der Polizeiarbeit noch den Schutz der Bevölkerung erhöhe und dringend benötigte Ressourcen binde. Der DPolG-Landesvorsitzende Patrick Seegers sprach sich gegen die Kennzeichnungspflicht aus und setzte auf Vertrauen, Professionalität und bestehende Mechanismen zur Transparenz und Rechenschaft. Eine Beschäftigung der Koalition mit populistischer Klientel-Befriedigung sei nicht angebracht.
    Am 09.09.2025 erklärte der DV ZPD in der Debatte um eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte, dass die Bereitschaftspolizei im rechtlichen Rahmen arbeite und zusätzliche Kontrollen zu den bestehenden für 5% der niedersächsischen Polizeibeschäftigten nicht nötig seien. Die Kennzeichnungspflicht würde die Bereitschaftspolizei, deren oft junge Einsatzkräfte (Erstverwendung nach Studium) häufig in herausfordernden Situationen arbeiten, besonders betreffen und statt die Arbeit zu unterstützen und Vertrauen zu stärken, einen Generalverdacht auf unrechtmäßiges Handeln und Nichtidentifizierbarkeit bei Nachprüfungen schaffen. Vor einer Diskussion sollte eine wissenschaftliche Grundlage geschaffen werden; es gebe keine Hinweise auf strukturelle Probleme bei der Identifizierung von Polizeibeamtinnen und -beamten. Bestehende rechtliche und organisatorische Regelungen sicherten Nachvollziehbarkeit und Überprüfung von Maßnahmen. Die sichtbare taktische Rückenkennzeichnung ermögliche bereits die Identifizierung. Die Befürchtung, dass persönliche Kennzeichnung das Risiko von Nachstellungen, Drohungen oder Übergriffen gegen Polizistinnen und Polizisten und deren Familien erhöhe, sei ernstzunehmen; die Sicherheit derjenigen, die für die Sicherheit der Bürger sorgen, würde gefährdet. Eine Kennzeichnungspflicht würde zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugen, der weder die Effizienz der Polizeiarbeit noch den Schutz der Bevölkerung erhöhe und dringend benötigte Ressourcen binde. Der DPolG-Landesvorsitzende Patrick Seegers sprach sich gegen die Kennzeichnungspflicht aus und setzte auf Vertrauen, Professionalität und bestehende Mechanismen zur Transparenz und Rechenschaft. Eine Beschäftigung der Koalition mit populistischer Klientel-Befriedigung sei nicht angebracht.
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