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- Bis Mitte September 2025 hat sich die Zahl der Drohnenvorfälle in Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahr auf 257 nahezu verdoppelt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen fordert einen flächendeckenden Schutz vor Drohnen durch Bund, Land und Bundeswehr, inklusive moderner Technik und ausreichend Personal. Geplante Gesetzesreformen sollen der Bundespolizei Befugnisse zur Drohnenabwehr an sensiblen Orten geben, während die Bundeswehr in Ausnahmefällen eingebunden werden soll. Niedersachsen plant Investitionen in Abwehrtechnik, jedoch wird eine bundesweit abgestimmte Zusammenarbeit gefordert, da Drohnen über sensiblen Einrichtungen und Flughäfen keine Ausnahme mehr darstellen.Bis Mitte September 2025 hat sich die Zahl der Drohnenvorfälle in Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahr auf 257 nahezu verdoppelt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen fordert einen flächendeckenden Schutz vor Drohnen durch Bund, Land und Bundeswehr, inklusive moderner Technik und ausreichend Personal. Geplante Gesetzesreformen sollen der Bundespolizei Befugnisse zur Drohnenabwehr an sensiblen Orten geben, während die Bundeswehr in Ausnahmefällen eingebunden werden soll. Niedersachsen plant Investitionen in Abwehrtechnik, jedoch wird eine bundesweit abgestimmte Zusammenarbeit gefordert, da Drohnen über sensiblen Einrichtungen und Flughäfen keine Ausnahme mehr darstellen.0 0 Geteilt 601KInfo mitteilenTeilen
- Am 09. September 2025 erklärte der DV ZPD in der Debatte um eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte, dass die Bereitschaftspolizei im rechtlichen Rahmen arbeite und zusätzliche Kontrollen zu den bestehenden für 5% der niedersächsischen Polizeibeschäftigten nicht nötig seien. Die Kennzeichnungspflicht würde die Bereitschaftspolizei, deren oft junge Einsatzkräfte (Erstverwendung nach Studium) häufig in herausfordernden Situationen arbeiten, besonders betreffen und statt die Arbeit zu unterstützen und Vertrauen zu stärken, einen Generalverdacht auf unrechtmäßiges Handeln und Nichtidentifizierbarkeit bei Nachprüfungen schaffen. Vor einer Diskussion sollte eine wissenschaftliche Grundlage geschaffen werden; es gebe keine Hinweise auf strukturelle Probleme bei der Identifizierung von Polizeibeamtinnen und -beamten. Bestehende rechtliche und organisatorische Regelungen sicherten Nachvollziehbarkeit und Überprüfung von Maßnahmen. Die sichtbare taktische Rückenkennzeichnung ermögliche bereits die Identifizierung. Die Befürchtung, dass persönliche Kennzeichnung das Risiko von Nachstellungen, Drohungen oder Übergriffen gegen Polizistinnen und Polizisten und deren Familien erhöhe, sei ernstzunehmen; die Sicherheit derjenigen, die für die Sicherheit der Bürger sorgen, würde gefährdet. Eine Kennzeichnungspflicht würde zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugen, der weder die Effizienz der Polizeiarbeit noch den Schutz der Bevölkerung erhöhe und dringend benötigte Ressourcen binde. Der DPolG-Landesvorsitzende Patrick Seegers sprach sich gegen die Kennzeichnungspflicht aus und setzte auf Vertrauen, Professionalität und bestehende Mechanismen zur Transparenz und Rechenschaft. Eine Beschäftigung der Koalition mit populistischer Klientel-Befriedigung sei nicht angebracht.Am 09. September 2025 erklärte der DV ZPD in der Debatte um eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte, dass die Bereitschaftspolizei im rechtlichen Rahmen arbeite und zusätzliche Kontrollen zu den bestehenden für 5% der niedersächsischen Polizeibeschäftigten nicht nötig seien. Die Kennzeichnungspflicht würde die Bereitschaftspolizei, deren oft junge Einsatzkräfte (Erstverwendung nach Studium) häufig in herausfordernden Situationen arbeiten, besonders betreffen und statt die Arbeit zu unterstützen und Vertrauen zu stärken, einen Generalverdacht auf unrechtmäßiges Handeln und Nichtidentifizierbarkeit bei Nachprüfungen schaffen. Vor einer Diskussion sollte eine wissenschaftliche Grundlage geschaffen werden; es gebe keine Hinweise auf strukturelle Probleme bei der Identifizierung von Polizeibeamtinnen und -beamten. Bestehende rechtliche und organisatorische Regelungen sicherten Nachvollziehbarkeit und Überprüfung von Maßnahmen. Die sichtbare taktische Rückenkennzeichnung ermögliche bereits die Identifizierung. Die Befürchtung, dass persönliche Kennzeichnung das Risiko von Nachstellungen, Drohungen oder Übergriffen gegen Polizistinnen und Polizisten und deren Familien erhöhe, sei ernstzunehmen; die Sicherheit derjenigen, die für die Sicherheit der Bürger sorgen, würde gefährdet. Eine Kennzeichnungspflicht würde zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugen, der weder die Effizienz der Polizeiarbeit noch den Schutz der Bevölkerung erhöhe und dringend benötigte Ressourcen binde. Der DPolG-Landesvorsitzende Patrick Seegers sprach sich gegen die Kennzeichnungspflicht aus und setzte auf Vertrauen, Professionalität und bestehende Mechanismen zur Transparenz und Rechenschaft. Eine Beschäftigung der Koalition mit populistischer Klientel-Befriedigung sei nicht angebracht.0 0 Geteilt 152KInfo mitteilenTeilen
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