In Engen wurde am Montag, 1. September 2025, ein 41-jähriger deutscher Staatsangehöriger im IC285 kontrolliert. Zöllner des Hauptzollamts Singen stellten dabei einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz fest. Das Amtsgericht Singen hatte im Dezember 2022 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn erlassen, dessen Zahlung er bisher schuldig geblieben war. Die Zöllner übergaben den Mann an die Bundespolizei. Da er die Strafe vor Ort nicht begleichen konnte, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen antreten und wurde in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
In Engen wurde am Montag, 1. September 2025, ein 41-jähriger deutscher Staatsangehöriger im IC285 kontrolliert. Zöllner des Hauptzollamts Singen stellten dabei einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz fest. Das Amtsgericht Singen hatte im Dezember 2022 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn erlassen, dessen Zahlung er bisher schuldig geblieben war. Die Zöllner übergaben den Mann an die Bundespolizei. Da er die Strafe vor Ort nicht begleichen konnte, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen antreten und wurde in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
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