Am 30.05.2026 rückte die Landespolizei nach einer Meldung aus, wonach sich eine Person widerrechtlich in einer Wohnung aufhalte. Vor Ort ergaben die Abklärungen, dass es im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zwischen Ex-Partnern zu verbalen und körperlichen Übergriffen gekommen war. In der Folge wurde ein Betretungsverbot ausgesprochen.
Am 30.05.2026 rückte die Landespolizei nach einer Meldung aus, wonach sich eine Person widerrechtlich in einer Wohnung aufhalte. Vor Ort ergaben die Abklärungen, dass es im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zwischen Ex-Partnern zu verbalen und körperlichen Übergriffen gekommen war. In der Folge wurde ein Betretungsverbot ausgesprochen.