Am 30.01.2026 wurde eine ehemalige Kita-Mitarbeiterin in Frankreich wegen der Tötung eines Babys zu 30 Jahren Haft verurteilt. Das Schwurgericht im Département Ain sah es als erwiesen an, dass die Frau dem elf Monate alten Mädchen im Juni 2022 in Lyon vorsätzlich eine große Menge Abflussreiniger in den Mund verabreicht und es dadurch getötet hat. Die 29-Jährige hatte eingeräumt, dem Kind das Reinigungsmittel eingeflößt zu haben, bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Das Kind starb nach Angaben der Anklage nach mehreren Stunden extremer Qualen. Das Urteil sieht zudem eine Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren vor, was bedeutet, dass die Verurteilte frühestens nach 15 Jahren die Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung oder Bewährung beantragen kann.
Am 30.01.2026 wurde eine ehemalige Kita-Mitarbeiterin in Frankreich wegen der Tötung eines Babys zu 30 Jahren Haft verurteilt. Das Schwurgericht im Département Ain sah es als erwiesen an, dass die Frau dem elf Monate alten Mädchen im Juni 2022 in Lyon vorsätzlich eine große Menge Abflussreiniger in den Mund verabreicht und es dadurch getötet hat. Die 29-Jährige hatte eingeräumt, dem Kind das Reinigungsmittel eingeflößt zu haben, bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Das Kind starb nach Angaben der Anklage nach mehreren Stunden extremer Qualen. Das Urteil sieht zudem eine Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren vor, was bedeutet, dass die Verurteilte frühestens nach 15 Jahren die Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung oder Bewährung beantragen kann.