Am 22.07.2026 verurteilte das Landgericht Itzehoe die Eltern des verhungerten Babys aus Brunsbüttel wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft. Die zur Tatzeit 24-jährige Mutter und der ebenfalls 24-jährige Vater hatten ihr Baby am 26. September 2025 in der Wohnung der Familie qualvoll verhungern lassen. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des Säuglings feststellen. Eine Obduktion ergab, dass das Kind verhungert war. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung und geringere Strafen plädiert. Die Eltern gaben an, überfordert gewesen zu sein und Arzttermine versäumt zu haben. Das Jugendamt des Kreises Dithmarschen war ebenfalls ins Visier der Ermittlungen geraten, die jedoch eingestellt wurden. Die damals dreijährigen Zwillinge des Paares wurden nach der Festnahme anderweitig untergebracht. #Mord
Am 22.07.2026 verurteilte das Landgericht Itzehoe die Eltern des verhungerten Babys aus Brunsbüttel wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft. Die zur Tatzeit 24-jährige Mutter und der ebenfalls 24-jährige Vater hatten ihr Baby am 26. September 2025 in der Wohnung der Familie qualvoll verhungern lassen. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des Säuglings feststellen. Eine Obduktion ergab, dass das Kind verhungert war. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung und geringere Strafen plädiert. Die Eltern gaben an, überfordert gewesen zu sein und Arzttermine versäumt zu haben. Das Jugendamt des Kreises Dithmarschen war ebenfalls ins Visier der Ermittlungen geraten, die jedoch eingestellt wurden. Die damals dreijährigen Zwillinge des Paares wurden nach der Festnahme anderweitig untergebracht. #Mord
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